Hallo,
zwei Fragen zu meinem mir (noch ununterschrieben) vorliegenden Mietvertrag:
1. im Internet-Expose der Wohnung waren als Mietkaution zwei Kaltmieten veranschlagt. Im Mietvertrag sind nun auf einmal drei Kaltmieten aufgeführt. Kann ich hier auf die eigentlich veranschlagte Summe von nur zwei Mieten bestehen?
2. Der Mietvertrag beinhaltet mehrere unwirksame Klauseln (z.B. Garantie über warmes Wasser von 7-22 h, keine Wäschetrocknung auf Balkon/in der Wohnung nur im Badezimmer, Namensschild an der Wohnungstür strikt untersagt, Untervermietung nicht zulässig etc.). Nicht, dass ich diese Klauseln alle brechen will, aber sollte ich den Vermieter vor Ableistung meiner Unterschrift auf die Ungültigkeit der Klauseln hinweisen oder soll ich den Vertrag ruhig einfach unterschreiben und - sollten denn überhaupt mal Differenzen auftreten (muss ja nicht sein) - dann erst auf die Unwirksamkeit hinweisen?
Vielen Dank!
Mietvertrag: höhere Kaution + unwirksame Klauseln
20. April 2009
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Frage vom 20. April 2009 | 20:01
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag: höhere Kaution + unwirksame Klauseln
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