Mietvertrag kündigen - Zeitmiete 12 Monate - kann ich zurücktreten?

25. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
klaus43
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag kündigen - Zeitmiete 12 Monate - kann ich zurücktreten?

Hallo,

ich habe einen Mietvertrag für eine Wohnung zum 1.10.05 unterschrieben und dem Vermieter zukommen lassen.

Leider hat sich jetzt die Situation ergeben und ich muss in eine andere Stadt ziehen.-Also brauche ich die Wohnung nicht mehr !

Der Mietvertrag läuft für 12 Monate und nun sitzte ich da.

Kann ich vor Beginn des Vertrages (1.10) noch davon zurücktreten ?

Gruß
Klaus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Ein Rücktritt vom Mietvertrag dürfte m.E. nur mit dem Einverständnis des Vermieters möglich sein. Darum schnellstmöglich mit dem Vermieter das Gespräch suchen, ihm die Situation erklären und hoffen, dass er sich nicht quer stellt. Er hat ja zumindest noch 1 Monat Zeit, einen anderen Mieter zu finden und Du könntest - quasi als Entschädigung - vielleicht anbieten, die Kosten für Zeitungsannoncen zu übernehmen. Dann aber bitte konkret vereinbaren, wie viele Anzeigen, zu welchem Preis.

Wenn der Vermieter nicht zustimmt bleibt vielleicht die Möglichkeit der Untervermietung. Auch dafür wird aber in der Regel die Erlaubnis des Vermieters benötigt. Allerdings hast Du möglicherweise ein Sonderkündigungsrecht, wenn diese Erlaubnis verweigert wird.

Eine weiter Frage ist auch, ob die Befristung des Mietvertrages zulässig ist. Für die Zulässigkeit der Befristung ist es erforderlich, dass im Vertrag die Gründe für diese Befristung (z.B. späterer Eigenbedarf) genannt werden. Ist dieses nicht der Fall, handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag, den Du zumindest sofort mit gesetzlicher Kündigungsfrist (3 Monate) kündigen kannst. Was ich allerdings nicht weiß, ist, ob der Monat September, der ja noch nicht zur Mietzeit zählt, bei der Kündigungsfrist mitzuzählen ist.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

nach neuester Rechtsprechung muss der Mieter zwar ein Kündigungsrecht mit 3-Monatsfrist haben, aber man kann eine Mindestmietdauer bis zu 4 Jahre vereinbaren. Das finde sogar ich als Vermieter sehr lange, denn beruflich und privat kann sich in 4 Jahren viel verändern. Wenn eine Mindestmietzeit 12 Monate dabei ist, hilft nur eins: Dem Vermieter freundlichst eine Unkostenpauschale für die Suche des neuen Mieters anbieten und um stornierung des Vertrags bitten. Mit Untermietung kann man viele Probleme haben, wenn dieser mist baut (Beschädigungen usw) kann der Vermieter dich wieder haftbar machen. Solange die Wohung leer steht, muss sie bezahlt werden. Deshalb am besten gleich eine Monatsmiete als Entschädigung für die neue Suche anbieten. Denn der Vertrag gilt.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
klaus43
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Tipps.

Ich habe es schon mehrmals probiert die Vermieter zu erreichen, aber leider nie jemand da !

Bin am überlegen ob ich meinen Umstand per Fax oder Mail mitteile.
Was sollte man so etwa darein schreiben ?

Gruß
Klaus

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Du schreibst, dass du ihn nicht erreichen telefonisch konntest, erklärst die veränderte Situation (die für dich nicht vorhersehbar war) und sagst ihm, dass du natürlich weißt, dass du theoretisch weißt, dass du eigentlich für 12 Monate lang die Wohnung gemietet hast. Dann erläuterst du, dass das für dich finanziell nicht tragbar ist. Dir ist klar, dass eine erneute Vermietung für ihn jetzt natürlich einen Mehraufwand bedeuten würde und möchtest ihm einen KOmpromiss vorschlagen, nämlich dass du im Rahmen von xy die Kosten für die Suche eines neuen Mieters übernimmst und er dich dafür aus dem Mietvertrag entlässt. Eventuell weist du - aber das bitte ganz höflich - darauf hin, dass ein Leerstand der Wohnung sicherlich auch nicht in seinem Interesse ist. Du bittest höflich um Rückruf oder Mitteilung einer Telefonnummer, wo du ihn erreichen kannst, damit ihr das im persönlichen Gespräch klären könnt. Und natürlich entschuldigst du dich für die Umstände.

Wenn der Mensch nicht gerade ein A... ist, sollte sich eine Lösung finden lassen. Nur sollte man in so einem Fall nicht fordern, sondern eben verbindlich und höflich auftreten. Aber das weißt du ja sicher selbst.

Viel Glück,
karamel

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