Hi@all
Wie sieht das aus wenn man vor September 2001 einen Mietvertrag abgeschlossen hat in dem festgehalten ist, dass die Kündigungsfrist 6 Monate beträgt, ist das nun mit der neuen Mietrechtsreform trotzdem gültig?
Gruß CrazyPlaya
Mietvertrag kündigen
4. Oktober 2004
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Frage vom 4. Oktober 2004 | 11:55
Von
Status: Beginner (103 Beiträge, 10x hilfreich)
Mietvertrag kündigen
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2004 | 12:23
Von
Status: Student (2165 Beiträge, 852x hilfreich)
Bei Mietverträgen, die am 1. September 2001 bereits bestanden gelten ebenfalls
generell 3 Monate,
FALLS keine andere Frist im Vertrag
vereinbart wurde.
Also bei Dir gilt die 6-Monatsfrist
Gruß
odil
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