Mietvertrag kündigen - Frist gestaffelt nach Mietdauer?

2. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)
Mietvertrag kündigen - Frist gestaffelt nach Mietdauer?

Brauche dringend Hilfe,
wir wollen jemanden helfen auszuziehen. Die Person wohnt über 15 Jahre in der Wohnung. Damals wurde diese ohne Übergabeprotokoll(da die Person neu in Deutschland war und nichts davon wusste) übergeben. Der Zustand war, die Wände waren tapeziert, Kinderzimmer bunt, jedes Zimmer anders, Böden sind wie heute genauso geblieben. Abgesehen was im Mietvertrag steht, es ist ein dickes Buch von "Haus und Grund" mit noch starren Fristen zur Kündigung. Sie möchte diese Wohnung auch so wieder übergeben, d.h. nichts wird neu gestrichen und nichts wird renoviert.

Die zweite Frage, 1 Jahre Kündigungsfrist wird aufgehoben durch das neue Gesetzt, aber wo hält man sich jetzt dran. Im Mietvertrag steht Kündigung bis zum 3ten des Monats, dann folgt die Frist gestaffelt nach Mietdauer. Sie will auch bis zum 3ten kündigen mit 3 Monaten Frist. Kann man die Frist hiervon übernehmen? Also explizit den 3ten? Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Für Mieter galt schon immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Was die Schönheitreparaturen anbelangt müsste man den genauen Wortlaut der entsprechenden Klausel kennen.

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#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Kann man die Frist hiervon übernehmen? Also explizit den 3ten?

Klar, Zugang der Kündigung beim Vermieter bis zum 3. Werktag des Monats.
Das muß man nur (beweis-)sicherstellen.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Malwine
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 11x hilfreich)

Persönlich übergeben ist ok?

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#4
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 75x hilfreich)

Dann laßt es euch quittieren!

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"...nur dumm Geschwätz..."

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