Mietvertrag kundigungsverzicht

19. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag kundigungsverzicht

Hallo!

Hier ist mein Situation:

Nächste Jahr will ich mit einem Vermieter ein Mietvertrag fur ein Wohnung Vereinen. Auf der Vertrag steht ein 12 Monaten lang Kundigungsverzicht fur die beide Parteien. Es steht 12 Monaten trotzdem ich früher sagte dass ich kann nur das Wohnung 6 Monaten mieten. Also habe ich natürlich mit ihm gesprochen und fragte warum es an der Vertrag noch 12 Monaten steht. Er meinte dass ich hatte ein 6 Monaten Kundigungsverischt aber er hatte die ganze 12 Monaten. Deswegen habe ich den Gesetz gelesen und ich interpretiere den Gesetz so dass die beide Parteien haben einem gemeinsam Kundigungsversicht das ist 12 Monaten.

Ich will mit ihm Wieder sprechen aber ich furchte auch dass er vielleicht denkt dass ich in ihm nicht vertraue. Ich möchte gern ein gutes Relation. Also will ich zuerst lerne was gelten und falls ich der Vertrag trotz der Versicht aufheben können. Bis jetzt habe ich gelesen dass es ist möglich (glaube ich) falls ich in ein Außergewöhnliche situation bin, vielleicht wenn ich fur ein Job unbedingt ziehen müssen oder Ähnliche. Und ich bin in ein Speciell Situation weil ich will dort als Auslandsstudent studieren. Ich will Studiere 6 Monaten und dann Wieder zurück zu meinem Land fahren.

Also frage ich euch:

1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten.

2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren?

Herzlichen Grusse, Flax

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120266 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten.

Wenn man einen Vertrag über 12 Monate unterschreibt, dann gilt dieser.



Zitat (von Flax123):
2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren?

Kann man versuchen. Wenn der Vermieter nicht will oder eine entsprechende Gelsdumme verlangt, hat man aber Pech gehabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
Ich will Studiere 6 Monaten und dann Wieder zurück zu meinem Land fahren.

Wenn du jetzt bereits weißt, dass du in 6 Monaten wieder zurück willst und trotzdem einen Mietvertrag mit 12 Monaten Kündigungsverzicht unterschreibst, dann wirst du meiner Meinung nach keine Möglichkeit haben, den Vertrag ohne Einverständnis des Vermieters nach 6 Monaten zu beenden.

Es ist immer schwierig, trotz Kündigungsverzicht einen Mietvertrag zu kündigen. Es gibt in Ausnahmen Möglichkeiten. Aber hier ist die bei Abschluss des Mietvertrages ja schon klar, dass du ihn nicht einhalten willst. Und dann gibt es eben meiner Meinung nach keine realistischen Möglichkeiten mehr. Dann kannst du nur darauf hoffen, dass der Vermieter zustimmt. Und das wird möglicherweise mehr Geld kosten, als du eigentlich zahlen willst.

Von daher kann ich dir nur raten, vor Abschluss des Mietvertrages ehrlich mit dem Vermieter zu sprechen. Wenn der Vermieter auf einen Kündigungsverzicht von 12 Monaten besteht, so solltest du eine andere Wohnung suchen. Alles andere könnte sehr teuer werden.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke fur euer Meinung und info. Das war hilfreich.

Hat einen 12 Monaten Kundigungsversicht die Folge dass ich der Vertrag Frühestens nach 12 Monaten vom Vertragsabschluss enden können? Oder dass ich zuerst 12 Monaten warten müssen, und dann ein extra "Normale" 3 Monaten Kundigungszeit haben?

Kann es auch möglich sein, dass der Vermieter nicht genau weiss was Gelt? Ich habe gut Kontakt mit ihm gehabt und es fühlt nicht als ob er unehrlich ist. Das Kontakt mit ihm war auch tatsächlich durch Der Uni (Deutsche Uni).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten.


Was im Vertrag steht.

Verstehe ich das richtig, es ist noch kein Vertrag abgeschlossen worden?

Oder beginnt der Vertrag im nächsten Jahr?

Zitat (von Flax123):
2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren?


Könnte schwierig werden, denn es ist ja deine freiwillige Entscheidung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Was im Vertrag steht.

Verstehe ich das richtig, es ist noch kein Vertrag abgeschlossen worden?

Oder beginnt der Vertrag im nächsten Jahr?


Noch kein Vertrag ist abgeschlossen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
Hat einen 12 Monaten Kundigungsversicht die Folge dass ich der Vertrag Frühestens nach 12 Monaten vom Vertragsabschluss enden können? Oder dass ich zuerst 12 Monaten warten müssen, und dann ein extra "Normale" 3 Monaten Kundigungszeit haben?

Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen.

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen.


"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.01.2017. Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss wechselseitig auf die Dauer von 1 (in Worten) ein Jahr(en) ******) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist Zulässig".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
Zitat (von cauchy):
Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen.


"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.01.2017. Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss wechselseitig auf die Dauer von 1 (in Worten) ein Jahr(en) ******) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist Zulässig".


Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss

Das ist der Kasus Knacksus. Tut aber hier wenig bis nichts zur Sache. Außer der Vertrag wäre schon am oder vor dem 1.7.2016 abgeschlossen worden.

Bei Vertragabschluß, nicht verwechseln mit Vertragsbeginn, am 1.1.2017 kann der Vertrag frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss

Das ist der Kasus Knacksus. Tut aber hier wenig bis nichts zur Sache. Außer der Vertrag wäre schon am oder vor dem 1.7.2016 abgeschlossen worden.

Bei Vertragabschluß, nicht verwechseln mit Vertragsbeginn, am 1.1.2017 kann der Vertrag frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden.


Also kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen?

Muss ich auch die Miete fur die ganze zeit zahlen oder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Flax123):
Also kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen?


Nein. Du kannst frühestens zum Ende von 12 Monaten kündigen. Ausziehen kannst Du wann Du willst, Du mußt nicht mal einziehen, nur den Vertrag erfüllen.

Zitat (von Flax123):
oder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren?


Kannst Du natürlich. Darfst aber nicht vergessen zu kündigen und für die verbleibenden 6 Monate Miete zu zahlen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Flax123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Flax123):
Also kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen?


Nein. Du kannst frühestens zum Ende von 12 Monaten kündigen. Ausziehen kannst Du wann Du willst, Du mußt nicht mal einziehen, nur den Vertrag

Ja okey, und danach gibts ein 3 weitere Monaten Kündigungsfrist?

Zitat (von Flax123):
oder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren?


Kannst Du natürlich. Darfst aber nicht vergessen zu kündigen und für die verbleibenden 6 Monate Miete zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.170 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen