Hallo!
Hier ist mein Situation:
Nächste Jahr will ich mit einem Vermieter ein Mietvertrag
fur ein Wohnung Vereinen. Auf der Vertrag steht ein 12 Monaten lang Kundigungsverzicht fur die beide Parteien. Es steht 12 Monaten trotzdem ich früher sagte dass ich kann nur das Wohnung 6 Monaten mieten. Also habe ich natürlich mit ihm gesprochen und fragte warum es an der Vertrag noch 12 Monaten steht. Er meinte dass ich hatte ein 6 Monaten Kundigungsverischt aber er hatte die ganze 12 Monaten. Deswegen habe ich den Gesetz gelesen und ich interpretiere den Gesetz so dass die beide Parteien haben einem gemeinsam Kundigungsversicht das ist 12 Monaten.
Ich will mit ihm Wieder sprechen aber ich furchte auch dass er vielleicht denkt dass ich in ihm nicht vertraue. Ich möchte gern ein gutes Relation. Also will ich zuerst lerne was gelten und falls ich der Vertrag trotz der Versicht aufheben können. Bis jetzt habe ich gelesen dass es ist möglich (glaube ich) falls ich in ein Außergewöhnliche situation bin, vielleicht wenn ich fur ein Job unbedingt ziehen müssen oder Ähnliche. Und ich bin in ein Speciell Situation weil ich will dort als Auslandsstudent studieren. Ich will Studiere 6 Monaten und dann Wieder zurück zu meinem Land fahren.
Also frage ich euch:
1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten.
2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren?
Herzlichen Grusse, Flax
Mietvertrag kundigungsverzicht
19. November 2016
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Frage vom 19. November 2016 | 13:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag kundigungsverzicht
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#1
Antwort vom 19. November 2016 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120266 Beiträge, 39861x hilfreich)
Zitat1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten. :
Wenn man einen Vertrag über 12 Monate unterschreibt, dann gilt dieser.
Zitat2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren? :
Kann man versuchen. Wenn der Vermieter nicht will oder eine entsprechende Gelsdumme verlangt, hat man aber Pech gehabt.
#2
Antwort vom 19. November 2016 | 14:44
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
ZitatIch will Studiere 6 Monaten und dann Wieder zurück zu meinem Land fahren. :
Wenn du jetzt bereits weißt, dass du in 6 Monaten wieder zurück willst und trotzdem einen Mietvertrag mit 12 Monaten Kündigungsverzicht unterschreibst, dann wirst du meiner Meinung nach keine Möglichkeit haben, den Vertrag ohne Einverständnis des Vermieters nach 6 Monaten zu beenden.
Es ist immer schwierig, trotz Kündigungsverzicht einen Mietvertrag zu kündigen. Es gibt in Ausnahmen Möglichkeiten. Aber hier ist die bei Abschluss des Mietvertrages ja schon klar, dass du ihn nicht einhalten willst. Und dann gibt es eben meiner Meinung nach keine realistischen Möglichkeiten mehr. Dann kannst du nur darauf hoffen, dass der Vermieter zustimmt. Und das wird möglicherweise mehr Geld kosten, als du eigentlich zahlen willst.
Von daher kann ich dir nur raten, vor Abschluss des Mietvertrages ehrlich mit dem Vermieter zu sprechen. Wenn der Vermieter auf einen Kündigungsverzicht von 12 Monaten besteht, so solltest du eine andere Wohnung suchen. Alles andere könnte sehr teuer werden.
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#3
Antwort vom 19. November 2016 | 16:41
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke fur euer Meinung und info. Das war hilfreich.
Hat einen 12 Monaten Kundigungsversicht die Folge dass ich der Vertrag Frühestens nach 12 Monaten vom Vertragsabschluss enden können? Oder dass ich zuerst 12 Monaten warten müssen, und dann ein extra "Normale" 3 Monaten Kundigungszeit haben?
Kann es auch möglich sein, dass der Vermieter nicht genau weiss was Gelt? Ich habe gut Kontakt mit ihm gehabt und es fühlt nicht als ob er unehrlich ist. Das Kontakt mit ihm war auch tatsächlich durch Der Uni (Deutsche Uni).
#4
Antwort vom 19. November 2016 | 16:45
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat1. Was gelten eigentlich gesetzlich? Der Vertrag sagt 12 Monaten aber auf Mail schrieb er 6 Monaten. :
Was im Vertrag steht.
Verstehe ich das richtig, es ist noch kein Vertrag abgeschlossen worden?
Oder beginnt der Vertrag im nächsten Jahr?
Zitat2. Kann ich Der Vertrag nach 6 Monaten aufheben weil ich zurück zu meinem Land wieder fahren? :
Könnte schwierig werden, denn es ist ja deine freiwillige Entscheidung.
#5
Antwort vom 19. November 2016 | 16:53
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWas im Vertrag steht. :
Verstehe ich das richtig, es ist noch kein Vertrag abgeschlossen worden?
Oder beginnt der Vertrag im nächsten Jahr?
Noch kein Vertrag ist abgeschlossen
#6
Antwort vom 19. November 2016 | 17:22
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
ZitatHat einen 12 Monaten Kundigungsversicht die Folge dass ich der Vertrag Frühestens nach 12 Monaten vom Vertragsabschluss enden können? Oder dass ich zuerst 12 Monaten warten müssen, und dann ein extra "Normale" 3 Monaten Kundigungszeit haben? :
Das kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen.
#7
Antwort vom 21. November 2016 | 16:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDas kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen. :
"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.01.2017. Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss wechselseitig auf die Dauer von 1 (in Worten) ein Jahr(en) ******) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist Zulässig".
#8
Antwort vom 21. November 2016 | 18:21
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat:ZitatDas kommt auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Leider ist genau der Punkt manchmal nicht so klar formuliert. Du kannst die Formulierung hier wortwörtlich abtippen. Dann kann man sich das anschauen. :
"Der Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt am 01.01.2017. Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss wechselseitig auf die Dauer von 1 (in Worten) ein Jahr(en) ******) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals mit Wirkung zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist Zulässig".
Die Parteien verzichten ab Vertragsabschluss
Das ist der Kasus Knacksus. Tut aber hier wenig bis nichts zur Sache. Außer der Vertrag wäre schon am oder vor dem 1.7.2016 abgeschlossen worden.
Bei Vertragabschluß, nicht verwechseln mit Vertragsbeginn, am 1.1.2017 kann der Vertrag frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden.
#9
Antwort vom 22. November 2016 | 09:45
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Parteien verzichten ab Vertragsabschluss :
Das ist der Kasus Knacksus. Tut aber hier wenig bis nichts zur Sache. Außer der Vertrag wäre schon am oder vor dem 1.7.2016 abgeschlossen worden.
Bei Vertragabschluß, nicht verwechseln mit Vertragsbeginn, am 1.1.2017 kann der Vertrag frühestens zum 31.12.2017 gekündigt werden.
Also kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen?
Muss ich auch die Miete fur die ganze zeit zahlen oder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren?
#10
Antwort vom 22. November 2016 | 09:50
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
ZitatAlso kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen? :
Nein. Du kannst frühestens zum Ende von 12 Monaten kündigen. Ausziehen kannst Du wann Du willst, Du mußt nicht mal einziehen, nur den Vertrag erfüllen.
Zitatoder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren? :
Kannst Du natürlich. Darfst aber nicht vergessen zu kündigen und für die verbleibenden 6 Monate Miete zu zahlen.
#11
Antwort vom 22. November 2016 | 10:34
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatAlso kann ich frühestens nach 12 Monaten dort ausziehen? :
Nein. Du kannst frühestens zum Ende von 12 Monaten kündigen. Ausziehen kannst Du wann Du willst, Du mußt nicht mal einziehen, nur den Vertrag
Ja okey, und danach gibts ein 3 weitere Monaten Kündigungsfrist?
Zitatoder kann ich nach zum Beispiel 6 Monaten nur plötzlich zurück zu meinem land fahren? :
Kannst Du natürlich. Darfst aber nicht vergessen zu kündigen und für die verbleibenden 6 Monate Miete zu zahlen.
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