Mietvertrag laut neuem Vermieter nichtig ?

27. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Natalieichins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag laut neuem Vermieter nichtig ?

Hallo,
Ich wohne seit ca zwei Jahren in der Wohnung. In der Zeit wurde das Haus verkauft. So Im alten Vertrag wurde es so geregelt.

_________________________________
Kaltmiete
________________________________
Nebenkosten pauschal
________________________________
. . 514
________________________________

________________________________
Heißkosten . . 114
_______________________________
. .628
________________________________

So es sollte eine Mietbescheinigung ausgefüllt werden. Dann wurde ich vom Vermieter angerufen
Der nachfragte wie hoch den meine Nebenkosten sind und er es so nicht ausfüllen kann.
Ich habe gesagt ich weiß nur was im Mietvertrag steht und der damalige Vermieter mir erklärt hat das aus den beiden (die Kaltmiete und Nebenkosten) die 514 ergeben. Nun sagt er da nicht beides einzeln Aufgeschrieben würde sei der Vertrag nichtig. Und wir ein neuen Vertrag machen sollen der bestimmt 300 Euro teureren wird (ist eine Doppelhaushälfte und wir wissen was die anderen zahlen) dann habe ich zu ihm gesagt ist ja die selbe Wohnung wie viel zählt die andere Doppelhaushälfte da sagte er das kann man nicht vergleichen dann müssten wir alles anpassen.



-- Editiert von User am 27. September 2022 10:35

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zitat (von Natalieichins ):
So es sollte eine Mietbescheinigung ausgefüllt werden.

Darf ich fragen, wofür die gebraucht wird? Ihr wohnt da doch schon eine Weile, für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bestimmt nicht, oder doch?

Zitat (von Natalieichins ):
Der nachfragte wie hoch den meine Nebenkosten sind und er es so nicht ausfüllen kann.

Wieso das denn nicht? Steht doch da im Vertrag: Pauschalmiete inkl. Nebenkosten €514, Heizkosten €114, Gesamt €628.

Zitat (von Natalieichins ):
Nun sagt er da nicht beides einzeln Aufgeschrieben würde sei der Vertrag nichtig.

Ganz sicher nicht! Der Vertrag ist gültig. Sollten einzelne Paragraphen ungültig sein, würden diese durch die im Gesetz vorgesehenen Regelungen ersetzt. Das macht aber den Vertrag überhaupt nicht nichtig.

Zitat (von Natalieichins ):
Und wir ein neuen Vertrag machen sollen der bestimmt 300 Euro teureren wird

Netter Versuch des neuen Vermieters, einen für ihn ungünstigen Mietvertrag, den er bei Kauf des Hauses vom alten Eigentümer übernehmen musste, durch einen neuen, für ihn besseren zu ersetzen. ABSOLUT AUF GAR KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!!! Ihr habt einen gültigen Mietvertrag, für einen neuen gibt es für euch als Mieter keinen Grund. Schon gar nicht, wenn die Miete so stark erhöht werden soll.

-- Editiert von User am 27. September 2022 10:50

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Ich schließe mich @Ino75 an.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Netter Versuch des neuen Vermieters,

Eher hinterhältig als nett.



Zitat (von Ino75):
ABSOLUT AUF GAR KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!!! Ihr habt einen gültigen Mietvertrag, für einen neuen gibt es für euch als Mieter keinen Grund. Schon gar nicht, wenn die Miete so stark erhöht werden soll.

Richtig, was der Vermieter da erzählt ist Schwachsinn, der Vertrag ist weiterhin gültig.


Zitat (von Ino75):
Ihr wohnt da doch schon eine Weile, für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bestimmt nicht,

Mietbescheinigung will kein Einwohnermeldeamt haben. Die braucht man für den Bezug von ALG I, ALG II, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Natalieichins
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ino75):
Darf ich fragen, wofür die gebraucht wird? Ihr wohnt da doch schon eine Weile, für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bestimmt nicht, oder doch?

Ich brauche es für alg 2. Und es ist ein Folgeantrag. Vor einem Jahr (beim alten Vermieter ging das auch ohne Probleme was ich dem neuen auch gesagt habe)

Zitat (von Ino75):
Wieso das denn nicht? Steht doch da im Vertrag: Pauschalmiete inkl. Nebenkosten €514, Heizkosten €114, Gesamt €628

Ja so ungefähr das ist in einer Tabelle aufgelistet in der Tabelle sieht es so aus

Kalt Miete ............/..... (Steht nichts)
Nebenkosten Pa./. (Steht nichts)
(Steht nichts ). /. 514

Heißkosten............/.... 114

Und nun meint er weil bei der kalt Miete und Nebenkosten nichts steht ist der Vertrag nichtig. Ich habe ihn erklärt das der vorigen Vermieter mir erklärt hat das aus der kaltmiete und Nebenkosten sich die 514 sich ergeben. Und deswegen es so aufgeschrieben würde. Und deswegen kann er den Zettel nicht ausfüllen weil er nicht weiß wie er es aufschreiben soll. (hat letztes Jahr auch geklappt beim vorigen Vermieter)

Zitat (von Ino75):
Netter Versuch des neuen Vermieters, einen für ihn ungünstigen Mietvertrag, den er bei Kauf des Hauses vom alten Eigentümer übernehmen musste, durch einen neuen, für ihn besseren zu ersetzen. ABSOLUT AUF GAR KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!!! Ihr habt einen gültigen Mietvertrag, für einen neuen gibt es für euch als Mieter keinen Grund. Schon gar nicht, wenn die Miete so stark erhöht werden soll.


Ja das konnte ich mir schon denken war mir nur nicht sicher ob der Vertrag dadurch nichtig wird

Danke dann weiß ich nun besser Bescheid

Zitat (von Harry van Sell):
Eher hinterhältig als nett

Das habe ich mir auch gedacht.

Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, was der Vermieter da erzählt ist Schwachsinn, der Vertrag ist weiterhin gültig.


Okay super dann weiß ich bescheid

Ich danke euch für eure Kommentare

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

So wie das aussieht ist das ein Vertrag mit 514 EUR Kaltmiete zzgl. 114 Heizkosten, aber ohne Verpflichtung zur Übernahme weiterer Nebenkosten. Vor allem hilft einem auch, wenn das jahrelang vom alten Vermieter so praktiziert wurde.

Und genau so kann man das auch in der Bescheinigung angeben. Null ist auch eine Zahl.

0x Hilfreiche Antwort

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