Mietvertrag mit Kaufoption

21. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag mit Kaufoption

Hallo Freunde,
ich bin Besitzer einer DHH, die ich befristet für 4 Jahre vermietet habe. Hintergrund ist die Spekulationsfrist. In diesem Mietvertrag wurde vereinbart, dass der Mieter einen Notartermin, für eine Auflassungserklärung, vereinbart. Der Mieter wollte das Haus kaufen. Dies sollte bereits vor 2 Jahren geschehen. Im letzten Jahr habe ich ihn nochmals schriftlich aufgefordert dies nachzuholen. Bis heute ist nichts passiert. Da wir im Mietvertrag schon einen Kaufpreis vereinbart haben, ist meine Frage: wie oft muß ich ihn noch erinnern, oder ist alles hinfällig?
Vielen Dank.

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Da wir im Mietvertrag schon einen Kaufpreis vereinbart haben
Da war vermutlich kein Notar dabei ?
Das ist alles hinfällig.


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5x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Befristung dürfte unter diesen Umständen ebenfalls unwirksam sein. Der Mieter hat also einen unbefristeten Vertrag.

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#4
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Was bedeutet WHG? Miete zahlen sie pünktlich.
Der Mietvertrag wurde als zeitlich befristet abgeschlossen.
selbst wenn der Mietvertrag hinfällig würde kann ich ihn doch mit 3 monatiger Frist kündigen, oder?
Ich brauche den Mieter nicht, kann das Haus auch so verkaufen.
Danke im voraus.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Mit welcher Begründung willst du denn kündigen ???
Welcher Dödel hat dir denn einen Mietvertrag eingeredet ?

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#6
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Kündigung wegen Eigenbedarf,
einen zeitlich befristeten Mietvertrag hielt ich für die einfachste lösung.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Wie war denn das formuliert ?
Aus welchem Jahrhundert war denn dieser Vordruck ?

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#8
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

vordruck von 2009,
mietverhältnis beginnt und endet, während der zeit keine ordentliche kündigung möglich, nach ablauf unter maßgabe der gesetzlichen kündigungsfrist. grund der befristung: nach ablauf mietzeit geht das mietobjekt für den festgelegten preis an den mieter über. notarielle beurkundung hat über diesen tatbestand hat bis zum ende 2009 zu erfolgen. verantwortlich mieter.

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#9
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

BGB § 311b
Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass.(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung


Und alles andere ist bedeutungslos.

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#11
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

das resultat ist also: ich warte die zeit ab, bis der mietvertrag ausgelaufen ist, kündige fristgerecht und verkaufe dann das haus an jemand anderen, da mein mieter ja keinen notarvertrag hat.

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>das resultat ist also: ich warte die zeit ab, bis der mietvertrag ausgelaufen ist, kündige fristgerecht und verkaufe dann das haus an jemand anderen, da mein mieter ja keinen notarvertrag hat.
<hr size=1 noshade>



So klappt das nicht. Du brauchst ein berechtigtes Interesse um zu kündigen. Die nichtige Kaufoption ist keines.

Siehe § 573 BGB , das ist abschliessend.

Ein (wirksamer) Zeitmietvertrag nach § 575 BGB liegt auch nicht vor. Auch das ist abschliessend.

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#13
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Kündigung wegen eigenbedarf? z.b. mein Sohn? wie lange müßte mein sohn dort wohnen?

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#15
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

vielleicht regelt sich ja alles im guten

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#17
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

vielleicht ziehen sie freiwillig aus, mein haus hätte eh viel zu viele mängel. wenn nicht habe ich nicht viele alternativen.

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#19
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

mietkürzung geht kaum, liegt bei 4€.
er will die endsumme drücken.

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
mietkürzung geht kaum, liegt bei 4€.



Die Miete liegt bei 4 EUR?

Das geht natürlich nicht, wenn die Kaufverpflichtung unwirksam ist, ist es auch die korrespondierende Mietzinsabsprache.

Du hast -rückwirkend- Anspruch auf die ortsübliche Miete. Allerdings gemindert wegen der offensichtlich vorhandenen Mängel.

Da das zu heillosem Streit führen wird, wäre die Einschaltung eines öbuv Gutachters sinnvoll, auch wenn das nicht billig wird.

Dessen Ergebnis wäre auch für die Verkaufsverhandlungen ein wirksames, unverzichtbares Argument.

Nachtrag:

Verjährung, da sich das schon etliche Jahre zu ziehen scheint, alles vor 2008 wäre verjährt, vor Ende 2011 sollte man 2008 "retten".

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-- Editiert flawless am 22.09.2011 12:43

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#21
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

es sind keine mietmängel vorhanden, er wollte mit einer infrarot kamera nachweisen, das die fassade schlecht gedämmt ist, stimmte dann nur an einem fenster, dadurch sollte die kaufsumme um 15.000€ gemindert werden. habe ich abgelehnt. gleichzeitig stellte er fest, das es ständig eine überschwemmung im keller gibt, wenn spülmaschine und waschmaschine gleichzeitig laufen. bei einer überprüfung durch einen sanitärfachmann wurde festgestellt, dass sich das rohr durch massive hundehaare zusetzt. auch hier wollte er kürzen. nur komisch, dass nach dem sanimenschen keine überschwemmung mehr auftrat. gegenüber dritten teilte er mit, dass er das haus nicht kaufen werde. angeblich wollte er schon im april ausziehen. zahlt aber regelmäßig miete und nebenkosten.

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#23
 Von 
reuter01
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

muß noch 2 jahre warten, um der spekulationssteuer zu entgehen, oder ich müßte mir neue mieter suchen.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kündige, diesen Monat noch ! <hr size=1 noshade>


Wie denn das, im Moment besteht weder ein berechtigtes Interesse, noch gibt es eine relevante Pflichtverletzung des M.

Wenn tatsächlich 4 EUR Miete vereinbart sind (??), besteht die einzige Möglichkeit darin, die rückständige ortsübliche Vergleichsmiete fällig zu stellen und dann Verzug herbeizuführen. Dann könnte nach § 543 BGB gekündigt werden.

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