Hallo zusammen,
ich habe einen unterschriftreifen Mietvertrag
für eine Mietwohnung vorliegen, in dem folgender Passus auftaucht:
„Das Mietverhältnis beginnt am 05.06.2019.
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.06.2020 zulässig."
Meine Frage ist jetzt: kann der Mietvertrag in dem Fall zum 30.06.2020 oder erst zum 30.09.2020 beendet werden, wenn die Kündigung jeweils rechtzeitig 3 Monate vor diesem Datum ausgesprochen wird?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Gruß,
Tobi
Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kündigen
29. Mai 2019
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Frage vom 29. Mai 2019 | 16:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kündigen
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#1
Antwort vom 29. Mai 2019 | 17:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
Der Satz ist unmissverständlich "zum 30.06.2020".bedeutet zum und nicht "ab dem".ZitatDie ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.06.2020 zulässig. :
Berry
#2
Antwort vom 29. Mai 2019 | 17:50
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitatkann der Mietvertrag in dem Fall zum 30.06.2020 oder erst zum 30.09.2020 beendet werden, wenn die Kündigung jeweils rechtzeitig 3 Monate vor diesem Datum ausgesprochen wird? :
Zum 30.06.2020
Und jetzt?
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