Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kündigen

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
croco86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Kündigungsausschluss kündigen

Hallo zusammen,

ich habe einen unterschriftreifen Mietvertrag für eine Mietwohnung vorliegen, in dem folgender Passus auftaucht:
„Das Mietverhältnis beginnt am 05.06.2019.
Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht.
Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.06.2020 zulässig."

Meine Frage ist jetzt: kann der Mietvertrag in dem Fall zum 30.06.2020 oder erst zum 30.09.2020 beendet werden, wenn die Kündigung jeweils rechtzeitig 3 Monate vor diesem Datum ausgesprochen wird?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Gruß,
Tobi

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von croco86):
Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.06.2020 zulässig.
Der Satz ist unmissverständlich "zum 30.06.2020".bedeutet zum und nicht "ab dem".

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von croco86):
kann der Mietvertrag in dem Fall zum 30.06.2020 oder erst zum 30.09.2020 beendet werden, wenn die Kündigung jeweils rechtzeitig 3 Monate vor diesem Datum ausgesprochen wird?


Zum 30.06.2020

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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