Mietvertrag mit Kündigungsverzicht - wann Kündigung verschicken?

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
softtouch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Kündigungsverzicht - wann Kündigung verschicken?

Ich habe einen Mietvertrag, abgeschlossen (Mietverhältnis beginnt) 1.3.2018, und läuft auf unbestimmte Zeit.
Dort steht:
"Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."
"Die Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monates Februar Jahr 2020 ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages."
"Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen."

An welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen? Am 3.11.2019 mit Kündigung zum letzten des Monats Februar oder kann ich die Kündigung erst bis zum 3.3.2020 mit Kündigung zum 31.5.2020 zustellen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von softtouch):
An welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen?

An jedem beliebigen. Morgen, übermorgen, in 5 Wochen, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
softtouch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von softtouch):
An welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen?

An jedem beliebigen. Morgen, übermorgen, in 5 Wochen, ...


Das meinte ich nicht... würde ich zum Ende des Monats Februar 2020 kündigen, also die Kündigung bis spätestens 3.11.2019 dem Vermieter zukommen lassen, oder würde die Kündigung erst Ende Mai 2020 (3 Monate nach der 2 Jahresfrist) gültig?

-- Editiert von softtouch am 05.05.2019 20:52

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Du kannst frühestens zum 31.05.2020 kündigen.

Auch wenn dazu bei pingeliger Auslegung des Wortlautes der Klausel die Kündigung zwischen dem 01.03. und dem 04.03.2020 bei Vermieter eingehen müsste, so ist es unschädlich, wenn sie dort ein paar Tage früher eintrifft.

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#4
 Von 
softtouch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Du kannst frühestens zum 31.05.2020 kündigen.

Auch wenn dazu bei pingeliger Auslegung des Wortlautes der Klausel die Kündigung zwischen dem 01.03. und dem 04.03.2020 bei Vermieter eingehen müsste, so ist es unschädlich, wenn sie dort ein paar Tage früher eintrifft.


Vielen Dank. Das bedeutet also, das mein 2 Jahres Vertrag mich eigentlich 2 Jahre und 3 Monate bindet. Schade.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16976 Beiträge, 5890x hilfreich)

Nein, dein mindestens 2 Jahre und 3 Monate Vertrag bindet dich 2 Jahre und 3 Monate.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von softtouch):
"Die Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monates Februar Jahr 2020 ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages."


Nach dem Wortlaut kann frühestens zum 31.5.2020 gekündigt werden.

Und das spätestens am 3. Werktag im März 2020.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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