Ich habe einen Mietvertrag, abgeschlossen (Mietverhältnis beginnt) 1.3.2018, und läuft auf unbestimmte Zeit.
Dort steht:
"Die Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften."
"Die Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monates Februar Jahr 2020 ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages."
"Die Kündigung muß schriftlich bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats erfolgen."
An welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen? Am 3.11.2019 mit Kündigung zum letzten des Monats Februar oder kann ich die Kündigung erst bis zum 3.3.2020 mit Kündigung zum 31.5.2020 zustellen?
Mietvertrag mit Kündigungsverzicht - wann Kündigung verschicken?
5. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2019 | 19:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Kündigungsverzicht - wann Kündigung verschicken?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Mai 2019 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39829x hilfreich)
ZitatAn welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen? :
An jedem beliebigen. Morgen, übermorgen, in 5 Wochen, ...
#2
Antwort vom 5. Mai 2019 | 20:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAn welchem Datum kann ich die Kündigung dem Vermieter zustellen? :
An jedem beliebigen. Morgen, übermorgen, in 5 Wochen, ...
Das meinte ich nicht... würde ich zum Ende des Monats Februar 2020 kündigen, also die Kündigung bis spätestens 3.11.2019 dem Vermieter zukommen lassen, oder würde die Kündigung erst Ende Mai 2020 (3 Monate nach der 2 Jahresfrist) gültig?
-- Editiert von softtouch am 05.05.2019 20:52
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Mai 2019 | 09:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16829x hilfreich)
Du kannst frühestens zum 31.05.2020 kündigen.
Auch wenn dazu bei pingeliger Auslegung des Wortlautes der Klausel die Kündigung zwischen dem 01.03. und dem 04.03.2020 bei Vermieter eingehen müsste, so ist es unschädlich, wenn sie dort ein paar Tage früher eintrifft.
#4
Antwort vom 6. Mai 2019 | 10:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDu kannst frühestens zum 31.05.2020 kündigen. :
Auch wenn dazu bei pingeliger Auslegung des Wortlautes der Klausel die Kündigung zwischen dem 01.03. und dem 04.03.2020 bei Vermieter eingehen müsste, so ist es unschädlich, wenn sie dort ein paar Tage früher eintrifft.
Vielen Dank. Das bedeutet also, das mein 2 Jahres Vertrag mich eigentlich 2 Jahre und 3 Monate bindet. Schade.
#5
Antwort vom 6. Mai 2019 | 12:13
Von
Status: Weiser (16976 Beiträge, 5890x hilfreich)
Nein, dein mindestens 2 Jahre und 3 Monate Vertrag bindet dich 2 Jahre und 3 Monate.
#6
Antwort vom 6. Mai 2019 | 13:45
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat"Die Mietvertragsparteien verzichten bis zum Ende des Monates Februar Jahr 2020 ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages." :
Nach dem Wortlaut kann frühestens zum 31.5.2020 gekündigt werden.
Und das spätestens am 3. Werktag im März 2020.
Und jetzt?
Schon
267.883
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten