Ich möchte ein Haus (Neubau) mieten. Verständlicherweise will mein zukünftiger Vermieter im Mietvertrag eine Mindestmietdauer von 5 Jahren festlegen.
Als Angestellter eines internationalen Konzerns kann es nun aber passieren, daß ich in z.B. 2 Jahren versetzt werde. Gibt es dann eine Möglichkeit, möglichst unproblematisch das Mietverhältnis zu beenden?
Sollte es andererseits absehbar sein, daß ich auf Dauer hier bleibe, würde ich gerne ein eigenes Haus beziehen. Wie sieht es dann mit der Kündigung des Mietverhältnisses aus?
Danke im vorraus
Chris
Mietvertrag mit Mindestlaufzeit
7. März 2002
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Frage vom 7. März 2002 | 23:02
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Mindestlaufzeit
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. März 2002 | 00:06
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 125x hilfreich)
In den Fällen einer arbeitgeberseitigen relevanten Versetzung (besondere Härte) ist der Vermieter nach ständiger Rechtssprechung verpflichtet, einer vorzeitigen Vertragsauflösung zuzustimmen, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter anbietet.
Geeignet heißt in diesem Fall, das dieser in der Lage ist, den Mietzins zu zahlen. Der Vermieter hat dann eine angemessene Überlegungsfrist, um dies zu prüfen. Ist der Mieter geeignet, so muß der Vermieter ihn zwar immer noch nicht akzeptieren, allerdings kann er dann vom alten Mieter keine weiteren Mietzinszahlungen verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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