Mietvertrag mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen

Hallo zusammen! Ich bin neu hier aufgrund einiger Fragen und hoffe ein paar liebe Menschen könnten mir weiterhelfen.

Worum es geht:

Ich wohne seit fast 3 Monaten in einer Mietwohnung. Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich auf 1 Jahr. Der Grund der Wohnungsgesellschaft war die komplette Renovierung von Böden und Wänden zuvor.
Im Mietvertrag steht es so :

"Das Mietverhältnis wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Mietvertragsparteien verzichten für die Dauer von 12 Monaten ab Abschluss des Mietvertrages auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Mietvertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Das Problem von meiner Seite mit dieser Wohnung ist, dass sie seit Anfang an einen muffigen Geruch hat, welchen ich erst nach dem Einzug bemerkte. Dieser Geruch sitzt mittlerweile auch in meinen Anziehsachen und sonstigen Dingen, lüften oder auch ein Ozongerät haben bis jetzt nichts gebracht. Ich vermute auch, dass vorher Raucher in der Wohnung wohnten , denn auch die Fensterrahmen sind von innen gelb, das hat mir leider niemand gesagt.
Es gibt noch andere kleine Probleme aber diese sind erstmal Nebensache.
Ich möchte aus dieser Wohnung raus, denn der Geruch ist für mich nicht auszuhalten.
Gibt es da einen Weg, trotz 12 Monaten Mindestdauer ?

Liebe Grüße

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64 Antworten
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#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Gegen die Nikotin gelben Fensterrahmen hilft Anlauger z.b. Geiger Se 1. (Anleitung beachten insbesondere Handschuhe tragen)

Wenn der Geruch im Putz ( unter der Tapete sitzt) hilft aus dem Fachhandel (kein Baumarkt) Niktoin Isosperrgrund. Danach kann man neu tapezieren oder die Wand verputzen/ streichen etc.
Fuer die Decken gibt es im Fachhandel sperrfarbe fuer die Renovierung von Gaststätten.

Gegen den Kuendigungsverzicht hilft leider nix.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Das Mittel für die Fensterrahmen werde ich mal ausprobieren. Das andere hilft mir leider nicht , da ich weder die Zeit noch das Geld habe die komplette Wohnung neu zu verputzen und zu streichen. Und für die Zeit, die ich hier wohnen möchte, auch nicht lohnenswert. Sicher , ob es wirklich vom Rauch kommt bin ich da ja auch nicht. Schade.

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mit ein bisschen Glück reicht es ja alle abwaschbaren flaechen wie Heizkörper damit abzuwaschen, da die Ursache oberflächlich ist.
Daumen drück.
Den Vermieter zu fragen kann auch nichts schaden, aber da wirst du nicht viel "verlangen" koennen.

Signatur:

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#4
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Da der Geruch als muffig beschrieben wird, mag ich da nicht so recht an Nikotin glauben. Eine Nikotin Sperrfarbe käme zwar als Geruchsquelle in Frage, aber das wäre wohl schon sehr viel früher aufgegallen, und der Geruch müsste sich verflüchtigen.
Beim Wort muffig kommt mir immer sofort Feuchtigkeit in den Sinn. Muffig Riechen eigentlich nur Stockflecken und Schimmel.
Sowas liegt aber fast immer an den Heiz- und Lüftungsgewohnheiten des Mieters. Ich möchte also mal nachfragen, wie der TE das so handhabt.

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#5
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):

Sowas liegt aber fast immer an den Heiz- und Lüftungsgewohnheiten des Mieters. Ich möchte also mal nachfragen, wie der TE das so handhabt.

Hallo !
Also am Anfang waren die Heizungen bei mir , da es draußen sehr kalt war, Tag und Nacht auf 2,5, damit sich die Wohnung aufheizt und warm bleibt. Gelüftet wird jeden Morgen in jedem Raum (Sturzgelüftet ca 15 min.)
Momentan ist es ja draußen wärmer , da mache ich die Heizung fat gar nicht mehr an.
Ich werde heute auch den Hausverwalter kontaktieren und mal nachfragen , was er dazu meint. Ganz am Anfang war auch Schimmel an den Fenstergummis, dass ich erstmal entfernen musste.

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JoyceKay):
Gelüftet wird jeden Morgen in jedem Raum (Sturzgelüftet ca 15 min.)


Was ist "Sturzgelüftet"?

Das ist zu wenig und zu lange im Winter. Mindestens 3-4 mal am Tag Stoßlüften und zwar nur so lange, bis die gesamte Luft 1x ausgetauscht ist. Das kann im Winter in 2-3 Minuten erledigt sein.

Zitat (von JoyceKay):
Momentan ist es ja draußen wärmer , da mache ich die Heizung fat gar nicht mehr an.


Und was ist mit Lüften? Und in der Nacht? Ist es draußen wärmer als drinnen? Wird sozusagen durch das offene Fenster geheizt?

Zitat (von JoyceKay):
Ganz am Anfang war auch Schimmel an den Fenstergummis, dass ich erstmal entfernen musste.


Ein Hygrometer besorgen. Gerade jetzt züchtet man sich gerne einen Schimmel in die Bude. Ab 65 % Luftfeuchtigkeit wächst so ein "Kellermuff"-Schimmel (Ist weiß und nicht zu sehen, man riecht ihn nur).

Frage: Ist das eine Kellerwohnung?

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#7
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Gerade in der Übergangszeit ist Lüften sehr sehr wichtig.

Da du ja bereits Schimmel an den Gummis hattest, bestätigt das meine Vermutung.

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#8
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Fenster sind zur Zeit fast den ganzen Tag offen , einfach wegen des Geruchs, er ist für mich nicht auszuhalten. Die Wohnung ist im 3. Geschoss. Es ist generell warm in der Wohnung , deswegen mache ich die Heizung nicht mehr an.
Sollte ich also besser öfter am Tag Stoßlüften ?
Und kann es also sein , dass der Vormieter schon Schimmel hatte ? Es roch ja von Anfang an so.

-- Editiert von JoyceKay am 10.04.2017 13:11

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von JoyceKay):
Und kann es also sein , dass der Vormieter schon Schimmel hatte ? Es roch ja von Anfang an so.
Worst case Szenario wäre, wenn der Vormieter schon Schimmel hatte und den einfach nur überstrichen oder anderswie kaschiert hätte.

Die Diskussion ums Lüftungsverhalten ist meiner Meinung nach an dieser Stelle eher zweitrangig. Ja, daran kann es liegen. Aber wenn es vom Einzug an schon so roch, dann hat ja nicht der Teilnehmer mit seinem Lüftungsverhalten das Problem produziert. Sondern dann gab es das ja offenbar schon vorher.

Meiner Meinung nach sollte die Ursachenforschung an erster Stelle stehen. Was sagt denn eigentlich der Vermieter dazu? Wurde dem der Mangel (oder zumindest die Beeinträchtigung) gemeldet? Dazu ist der Mieter nach § 536c BGB verpflichtet. Mal abgesehen davon, dass es auch Sinn macht. Der Vermieter sollte seine Wohnung kennen. Vielleicht weißer anhand früherer Vorkomnisse schon, wo das Problem liegen könnte.

PS: Gibt es große Schränke, Einbauschränke, Vertäfelungen, Laminat oder sowas? Soweit dies ohne Zerstörung möglich ist, könnte man versuchen, hinter bzw. unter solche Einbauten zu schauen. Vielleicht lässt sich da Schimmel entdecken.

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#10
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vermieter weiß es leider auch nicht. Er sagte, dass es schonmal vom PVC sein könnte , dieser Geruch aber nach zwei Wochen weg sein sollte. Nun kommt er morgen vorbei. Ob er als fremder diesen Geruch wahrnimmt ist natürlich fraglich.

Der Boden wurde in der kompletten Wohnung neu gemacht. Es gibt auch keine Einbauschränke etc. Die Wohnung war am Anfang komplett leer, neu gestrichen und neuer Boden wurde verlegt. Türen sind noch die vom Vormieter.

Der Sache mit dem Schimmel werde ich dann morgen nachgehen.

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#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):

Sowas liegt aber fast immer an den Heiz- und Lüftungsgewohnheiten des Mieters. Ich möchte also mal nachfragen, wie der TE das so handhabt.


Sorry, aber das ist grober Unfug. Natürlich würden die Vermieter am liebsten haben, dass der Mieter alle 2 Stunden lüftet. Ist aber grundsätzlich unrealistisch - was auch die Gerichte so berurteilt haben.

Nicht immer ist es der Fehler des Mieters. Oft genug wurde falsch saniert.

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#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von JoyceKay):
Ob er als fremder diesen Geruch wahrnimmt ist natürlich fraglich.


Grade wenn man sich nicht permanent in der Wohnung aufhält und sich daran "gewöhnt", fällt ein solcher Geruch sofort auf.

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#13
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Grade wenn man sich nicht permanent in der Wohnung aufhält und sich daran "gewöhnt", fällt ein solcher Geruch sofort auf.


Das hoffe ich , denn meine Eltern haben es zum Beispiel nicht gerochen. Aber bevor Besuch kommt mache ich auch immer nochmal alles sauber und wische, das werde ich morgen lassen. Ich habe jetzt in jedem Raum die Tür zugemacht und hoffe dass der Vermieter den Geruch morgen in vollen Zügen genießen darf.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JoyceKay):
Aber bevor Besuch kommt mache ich auch immer nochmal alles sauber und wische, das werde ich morgen lassen. Ich habe jetzt in jedem Raum die Tür zugemacht und hoffe dass der Vermieter den Geruch morgen in vollen Zügen genießen darf.


Man könnte auch Dinge, die die ganze Zeit in der Wohnung sind (Kissen, Decken, Vorhänge) mal mit nach draußen nehmen und dort den Vermieter daran riechen lassenl Am Besten in einer Tüte.

Dann ein Schimmelgutachten fordern. Dem Schimmel muss man auf den Grund gehen. Wenn der Schimmel wegen mangelnder Sanierung entstanden ist (wie Asd1971) annimmt, muss man sich wegen der Kosten keine Sorgen machen.

Erfahrungsgemäß sind es zu mehr als 70% Lüftungs- und Heizungsfehler der Mieter. Läßt sich relativ einfach mit einem Datenlogger beweisen.

Eine Vermietungsgesellschaft wird schon wissen, wie sie das auf dem Mieter abwälzt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Sorry, aber das ist grober Unfug.


Nein, kein großer Unfug! (Übrigens eine Beleidigung!). Zu mehr als 70% aller Schimmelfälle sind es Lüftungs- und Heizungsfehler der Mieter.

Zitat (von asd1971):
Natürlich würden die Vermieter am liebsten haben, dass der Mieter alle 2 Stunden lüftet. Ist aber grundsätzlich unrealistisch


Nein. Ein Vermieter würde es am liebsten haben, wenn richtig gelüftet und geheizt wird. Auch alle 2 h kann zu viel (oder zu wenig sein).

Arbeit man z.B. von zu Hause, sollte man im eigenen Interesse jede h Lüften! Das Gehirn braucht frischen Sauerstoff und zwar permanent.

Ist ein Mieter berufstätig gehen alle 2 h ganicht.

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zu mehr als 70% aller Schimmelfälle sind es Lüftungs- und Heizungsfehler der Mieter.
Über Prozente brauchen wir hier nicht streiten. Wenn aber, wie der Teilnehmer schildert, die Wohnung wirklich von Anfang an muffig war, dann kann ein falsches Lüftungsverhalten dieses Mieters ja wohl kaum die (alleinige) Ursache sein. Dann muss vorher bereits irgendwas im Argen gelegen haben. Das muss nicht notwendig ein Baumangel sein. Vielleicht ist das auch durch den Vormieter oder durch einen längeren Leerstand aufgrund der Renovierung aufgetreten. Dadurch, dass offenbar neu gestrichen wurde, ist natürlich nicht erkennbar, was sich unterhalb dieser neuen Farbe befindet/befunden hat. Da ist vieles denkbar.

Einerlei. Es ist ja noch nicht einmal klar, ob es um Schimmel geht. Und solange das nicht klar ist, muss man halt Ursachenforschund betreiben. Eine schnelle Kündigung scheint aufgrund des Kündigungsausschlusses ja nicht zu gehen. Dann gibt es leider keinen einfachen Weg.

PS: Du könntest den Vermieter fragen, wer da aus welchem Grund gestrichen hat. Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass da jemand (Vormieter oder Vermieter) über Schimmel drübergestrichen hat. Vielleicht sogar unbewusst.

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#17
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von asd1971):
Sorry, aber das ist grober Unfug.


Nein, kein großer Unfug! (Übrigens eine Beleidigung!). Zu mehr als 70% aller Schimmelfälle sind es Lüftungs- und Heizungsfehler der Mieter.


Dem würde ich mal gepflegt widersprechen. Wenn in einer Bestandswohnung nach einem Mieterwechsel Schimmel auftritt, in der vor jahrelang keiner war und beim Wechsel keine energetischen Massnahmen erfolgten ist das Heiz/Lüftungsverhalten des Mieters zu 100 % die Ursache ;-)

Umgekehrt wurde was gemacht wie neue Fenster, Innendämmung, ist das sehr sehr wahrscheinlich bauseits bedingt. Das gleiche gilt für Neubauten.
Sollte der VM in dem Fall hier aber wissen, wie es die Jahre davor war und was er vor der jetzigen Mieterin gemacht hat.

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#18
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):


Umgekehrt wurde was gemacht wie neue Fenster, Innendämmung, ist das sehr sehr wahrscheinlich bauseits bedingt. Das gleiche gilt für Neubauten.


Dem möchte ich auch gepflegt widerprechen. Ein Neubau / energetisch saniertes Gebäude setzt ein völligst anderes Heiz- und Lüftverhalten voraus als alte Holzfenster in ungedämmter Ziegelmauer. Das ist aber weder ein baulicher Mangel noch Schuld des Vermieters, welcher ja sogar gesetzlich zu derartigen Maßnahmen genötigt wird. Wenn der Mieter sein Verhalten nicht den baulichen Gegebenheiten anpasst, ist das schlicht und einfach AUCH Schuld des Mieters.

Und nur weil der Vormieter evtl. auch falsch gelüftet hat, muss das noch lange nicht bedeuten, dass hier ein baulicher Mangel vorliegt. Das kann man nur über ein Gutachten herausfinden.

Ich will hier auch niemandem unterstellen, er würde falsch lüften. Aber Schimmel an den Fenstergummis entsteht nun mal genau dadurch. Wer jetzt behaupten will der Schimmel an einem Fenstergummi würde durch eine nicht fachgerecht ausgeführte Wanddämmung verursacht muss es mir bitte nachsehen, wenn ich ihn als Dummschwätzer bezeichnen würde.

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#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von Akkarin):


Umgekehrt wurde was gemacht wie neue Fenster, Innendämmung, ist das sehr sehr wahrscheinlich bauseits bedingt. Das gleiche gilt für Neubauten.


Dem möchte ich auch gepflegt widerprechen. Ein Neubau / energetisch saniertes Gebäude setzt ein völligst anderes Heiz- und Lüftverhalten voraus als alte Holzfenster in ungedämmter Ziegelmauer. Das ist aber weder ein baulicher Mangel noch Schuld des Vermieters, welcher ja sogar gesetzlich zu derartigen Maßnahmen genötigt wird. Wenn der Mieter sein Verhalten nicht den baulichen Gegebenheiten anpasst, ist das schlicht und einfach AUCH Schuld des Mieters.

Und nur weil der Vormieter evtl. auch falsch gelüftet hat, muss das noch lange nicht bedeuten, dass hier ein baulicher Mangel vorliegt. Das kann man nur über ein Gutachten herausfinden.

Ich will hier auch niemandem unterstellen, er würde falsch lüften. Aber Schimmel an den Fenstergummis entsteht nun mal genau dadurch. Wer jetzt behaupten will der Schimmel an einem Fenstergummi würde durch eine nicht fachgerecht ausgeführte Wanddämmung verursacht muss es mir bitte nachsehen, wenn ich ihn als Dummschwätzer bezeichnen würde.


Oberlandesgericht Frankfurt: Zur ordnungsgemäßen Belüftung einer Wohnung reicht es aus, dass morgens zweimal und abends einmal quergelüftet wird (OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Februar 2000 – 19 U 7/99 –, juris).

Landgericht Konstanz: Hinsichtlich des Lüftungsverhaltens dürfte höchstens eine tägliche Lüftung von 3 Mal gefordert werden können (LG Konstanz, Urteil vom 20. Dezember 2012 – 61 S 21/12 , 61 S 21/12 A –, juris).

Landgericht Dortmund: 7 mal täglich muss nicht gelüftet werden (LG Dortmund, Urteil vom 20. November 2007 – 1 S 49/07 –, juris).

Es wird langsam echt nervig mit dir. Komischerweise wälzen alle hier bekannten Vermieter die Schuld bei Schimmel grundsätzlich auf den Mieter. Ich habe noch nie eine objektive Haltung gelesen, dass es auch baubedingt sein könnte.

Bei bestimmten Konstellationen (30 Jahre alte Fenster, Umbau von großen Räumen in kleinere, Schrägfenster) wird der Schimmel leider gefördert, ohne dass der Mieter was dafür kann.

Bei einem Bekannten war das auch der Fall. Baugutachter und Fensterbauer bestätigten in seinem Fall aber die unschuld, weil eben die Konstellation den Schimmel verursacht hatten. Und der Mieter muss nicht alle 1-2 Stunden lüften.

Fakt ist, dass es mindestens genauso viele Fälle von falschen Lüftungsverhalten, wie auch falscher Sanierung gibt. Und eins vorneweg: in diesem Thread war und ist das Problem bereits seit Einzug vorhanden. Wie hier die Leute (inkl. DU), dann die Meinung vertreten können, dass das von ihm ein falsches Lüftungsverhalten darstellt...keine Ahnung. Ihr habt wohl eine bessere Glaskugel wie ich.

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#20
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich hab deine sinnlosen und ausufernden sowie beleidigenden posts echt satt!

Behauptet habe ich garnichts! Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ein muffiger Geruch in aller Regel von Schimmelbefall verursacht wird. Wo der herkommt muss im Zweifel durch ein Gutachten geklärt werden. Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn du nicht SOFORT aufhörst mir ständig das Wort im Mund umzudrehen, werden hier ganz andere Saiten aufgezogen!

Und dein sinnfreier Spam-Beitrag wird selbstzverständlich wieder gemeldet.

-- Editiert von Baldwin123 am 10.04.2017 23:21

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Ich hab deine sinnlosen und ausufernden sowie beleidigenden posts echt satt!

Ich reich dir dann mal ganz gepflegt einen Zaunpfahl mit Spiegel

-- Editiert von Akkarin am 11.04.2017 00:41

Signatur:

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#22
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
[. Ein Neubau / energetisch saniertes Gebäude setzt ein völligst anderes Heiz- und Lüftverhalten voraus als alte Holzfenster in ungedämmter Ziegelmauer.

Teil 1 ist ja richtig, aber a) muss der VM den M darüber aufklären
b) íst das dafür notwendige Verhalten in der Bevölkerung nicht verankert
c) Falscher Schluss: es hat ja einen Grund warum effizienzhäuser ein Lüftungskonzept benötigen sowie bisweilen technische Unterstützung bis hin zur Zwangsbelüftung. Zum einen ist diese Technik fehleranfällig zum anderen hört es irgendwann auf, wo der durchschnittliche Mieter noch in der Lage ist, den Anforderungen gerecht zu werden.

Im Übrigen ist die Reihenfolge immer: VM weist nach das Bauseits kein Mangel besteht.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Im Übrigen ist die Reihenfolge immer: VM weist nach das Bauseits kein Mangel besteht.
Das ist ein bisschen arg verkürzt dargestellt. Es erinnert mich an "Homöopathie ist wirksam, denn niemand konnte bisher Unwirksamkeit beweisen".
Vor irgendwelche Vermieternachweise hat der Mieter erdt mal einen Mangel nachzuweisen. Mit "ich nehme Gerüche wahr, die sonst niemand erkennt" wird das schwierig, etwas mehr Substanz darf der Vermieter schon fordern, bevor er aktiv wird. Das tut er hier, indem er selbst schnuppern kommt. Wenn er aber keinen ungewöhnlichen Geruch wahrnimmt, wird er wahrscheinlich nichts weiter machen. Und das ist sein gutes Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Baldwin123):
[. Ein Neubau / energetisch saniertes Gebäude setzt ein völligst anderes Heiz- und Lüftverhalten voraus als alte Holzfenster in ungedämmter Ziegelmauer.

Teil 1 ist ja richtig, aber a) muss der VM den M darüber aufklären
b) íst das dafür notwendige Verhalten in der Bevölkerung nicht verankert
c) Falscher Schluss: es hat ja einen Grund warum effizienzhäuser ein Lüftungskonzept benötigen sowie bisweilen technische Unterstützung bis hin zur Zwangsbelüftung. Zum einen ist diese Technik fehleranfällig zum anderen hört es irgendwann auf, wo der durchschnittliche Mieter noch in der Lage ist, den Anforderungen gerecht zu werden.


Du willst also behaupten die gängigen energetischen Maßnahmen seien nicht mietertauglich? Interessante Berhauptung. Ich werde das mal im Hinterkopf behalten. Wer weiss wann man das mal wieder brauchen kann.

Im übrigen war im ET nicht die Rede von einer energetischen Sanierung, sondern nur von neuem Boden und neu gestrichenen Wänden.

Zitat:
Im Übrigen ist die Reihenfolge immer: VM weist nach das Bauseits kein Mangel besteht.


Nö, wenn der Mieter einen Mangel beseitigt haben will, muss ihn der Mieter erst mal benennen und im Zweifel nachweisen können. Denn wo man keinen Mangel findet, lässt sich auch keiner beheben!

-- Editiert von Baldwin123 am 11.04.2017 09:28

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JoyceKay):
einfach wegen des Geruchs, er ist für mich nicht auszuhalten.


Einmal nachgefragt: Man riecht das auch, wenn man sich eine Weile in der Wohnung aufhält? Ist das in allen Räumen gleich?

Zitat (von JoyceKay):
Das hoffe ich , denn meine Eltern haben es zum Beispiel nicht gerochen.


Ging das anderen Besuchern auch so?

Zitat (von JoyceKay):
Ganz am Anfang war auch Schimmel an den Fenstergummis, dass ich erstmal entfernen musste.


Beschlagen die Fenster? Sind die aus Holz oder Kunststoff?

Zitat (von Baldwin123):
ein muffiger Geruch in aller Regel von Schimmelbefall verursacht wird. Wo der herkommt muss im Zweifel durch ein Gutachten geklärt werden.


Richtig, ein Gutachter muss her. Und wenn es bauseits verursacht wird (wie asd1971 vorhersagt), zahlt das am Ende der Vermieter.

Der Mieter muss dringend beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Sonst muss er noch 9 Monate für die Schimmelbude bezahlen. Der muss so schnell wie möglich dort raus (können).

Gibt es schon eine Alternative? Sonst macht eine fristlose Kündigung keinen Sinn.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
123recht.de
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 247x hilfreich)

Hallo,

Beleidigungen sind nicht ersichtlich.

Bitte nutzt die Petzenfunktion für echte Beleidigungen usw. Sie ist nicht dazu da, bei jedem Post angeklickt zu werden nur weil einem ne Aussage von bestimmten Usern nicht passt. Versucht lieber die Aussage zu widerlegen, wenn das nicht geht gibt es dafür ja nicht so viele Gründe oder?

Und auch wenn hier ein Rat falsch sein sollte, es handelt sich immer noch um ein Laienforum ohne Anspruch auf korrekte Hinweise etc. Es darf jeder mitmachen und auch jeder seine Meinung dazu abgeben.

LG

Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
JoyceKay
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja , man merkt den Geruch wenn man sich eine Weile in der Wohnung aufhält. Es riecht nie neutral, immer muffig. Die Besucher waren immer nur für 1-2 Std da und nur im Wohnzimmer , dort geht es. Der Geruch ist allerdings in der kompletten Wohnung.
Die Fenster sind aus Kunststoff. Am Anfang waren sie beschlagen kurz nach dem Einzug, seitdem ich anfing richtig zu heizen und zu lüften waren sie nicht mehr beschlagen.
Immer nachdem ich das Ozongerät aufstelle geht es mit dem Geruch. Nach 1-2 Tagen ist er wieder da.
Ich habe nun auch ein kleines Ladenlokal gemietet indem ich jeden Tag bin, selbe Gegebenheiten aber dort riecht alles ganz normal. Ich bilde mir das also schonmal nicht ein.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Ich hab deine sinnlosen und ausufernden sowie beleidigenden posts echt satt!

Behauptet habe ich garnichts! Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ein muffiger Geruch in aller Regel von Schimmelbefall verursacht wird. Wo der herkommt muss im Zweifel durch ein Gutachten geklärt werden. Nichts anderes habe ich gesagt. Wenn du nicht SOFORT aufhörst mir ständig das Wort im Mund umzudrehen, werden hier ganz andere Saiten aufgezogen!

Und dein sinnfreier Spam-Beitrag wird selbstzverständlich wieder gemeldet.

-- Editiert von Baldwin123 am 10.04.2017 23:21


Ich wehre mich nur vor Sturheit, Ignoranz und Unwissenheit. Evt. siehst du dich auch in vielen Beiträgen als Mittelpunkt der Erde, weil du ja keine anderen Meinungen zulässt - außer deiner Eigenen.

Im Übrigen solltest du mal dein Verhalten Revue passieren lassen. Denn beleidigend bist du:

Ich hab deine sinnlosen und ausufernden sowie beleidigenden posts echt satt!

Mal schauen, was der Mod dazu schreibt... ;-)

Und ich gehe auf Antwort 4 ein: Du hast selbst geschrieben, dass ein falsches Lüftungsverhalten schuld ist. Und das ist eben grober Unfug. Denn das kann man nicht pauschal so beantworten (was du aber gerne in JEDEM Thread so machst) und passt zum Thema des TS schon mal gar nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Baldwin123):
Zitat (von Akkarin):
Zitat (von Baldwin123):
[. Ein Neubau / energetisch saniertes Gebäude setzt ein völligst anderes Heiz- und Lüftverhalten voraus als alte Holzfenster in ungedämmter Ziegelmauer.

Teil 1 ist ja richtig, aber a) muss der VM den M darüber aufklären
b) íst das dafür notwendige Verhalten in der Bevölkerung nicht verankert
c) Falscher Schluss: es hat ja einen Grund warum effizienzhäuser ein Lüftungskonzept benötigen sowie bisweilen technische Unterstützung bis hin zur Zwangsbelüftung. Zum einen ist diese Technik fehleranfällig zum anderen hört es irgendwann auf, wo der durchschnittliche Mieter noch in der Lage ist, den Anforderungen gerecht zu werden.


Du willst also behaupten die gängigen energetischen Maßnahmen seien nicht mietertauglich? Interessante Berhauptung. Ich werde das mal im Hinterkopf behalten. Wer weiss wann man das mal wieder brauchen kann.

Im übrigen war im ET nicht die Rede von einer energetischen Sanierung, sondern nur von neuem Boden und neu gestrichenen Wänden.

Zitat:
Im Übrigen ist die Reihenfolge immer: VM weist nach das Bauseits kein Mangel besteht.


Nö, wenn der Mieter einen Mangel beseitigt haben will, muss ihn der Mieter erst mal benennen und im Zweifel nachweisen können. Denn wo man keinen Mangel findet, lässt sich auch keiner beheben!

-- Editiert von Baldwin123 am 11.04.2017 09:28


Bist wohl Architekt oder Praktiker? Anscheinend nicht. Fakt ist, dass deine sog. gängigen energetischen Maßnahmen im Wohnungsbau mittlerweile erst seit gut 10 Jahren immer häufiger genutzt werden. Also relativ jung. Und manche haben eben noch die Konditionierung der Eltern, wie gelüftet werden soll. Daher ist es durchaus nicht falsch dem neuen Mieter über die neuen technischen Mittel zu informieren.

Und zu guter letzt: Wenn es keinen Mangel gibt, meldet den der Mieter auch nicht. Daher ist deine Aussage unlogisch!

Nö, wenn der Mieter einen Mangel beseitigt haben will, muss ihn der Mieter erst mal benennen und im Zweifel nachweisen können. Denn wo man keinen Mangel findet, lässt sich auch keiner beheben!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Zitat (von JoyceKay):
einfach wegen des Geruchs, er ist für mich nicht auszuhalten.


Einmal nachgefragt: Man riecht das auch, wenn man sich eine Weile in der Wohnung aufhält? Ist das in allen Räumen gleich?

Zitat (von JoyceKay):
Das hoffe ich , denn meine Eltern haben es zum Beispiel nicht gerochen.


Ging das anderen Besuchern auch so?

Zitat (von JoyceKay):
Ganz am Anfang war auch Schimmel an den Fenstergummis, dass ich erstmal entfernen musste.


Beschlagen die Fenster? Sind die aus Holz oder Kunststoff?

Zitat (von Baldwin123):
ein muffiger Geruch in aller Regel von Schimmelbefall verursacht wird. Wo der herkommt muss im Zweifel durch ein Gutachten geklärt werden.


Richtig, ein Gutachter muss her. Und wenn es bauseits verursacht wird (wie asd1971 vorhersagt), zahlt das am Ende der Vermieter.

Der Mieter muss dringend beweisen, dass ein Mangel vorliegt. Sonst muss er noch 9 Monate für die Schimmelbude bezahlen. Der muss so schnell wie möglich dort raus (können).

Gibt es schon eine Alternative? Sonst macht eine fristlose Kündigung keinen Sinn.
Zitat (von JoyceKay):
Ja , man merkt den Geruch wenn man sich eine Weile in der Wohnung aufhält. Es riecht nie neutral, immer muffig. Die Besucher waren immer nur für 1-2 Std da und nur im Wohnzimmer , dort geht es. Der Geruch ist allerdings in der kompletten Wohnung.
Die Fenster sind aus Kunststoff. Am Anfang waren sie beschlagen kurz nach dem Einzug, seitdem ich anfing richtig zu heizen und zu lüften waren sie nicht mehr beschlagen.
Immer nachdem ich das Ozongerät aufstelle geht es mit dem Geruch. Nach 1-2 Tagen ist er wieder da.
Ich habe nun auch ein kleines Ladenlokal gemietet indem ich jeden Tag bin, selbe Gegebenheiten aber dort riecht alles ganz normal. Ich bilde mir das also schonmal nicht ein.


Das klingt so, als ob es eine Schaden effektiv irgendwo gibt; man sollte doch mitbekommen wo der Geruch herkommt. Ggf. hinter Möbeln.

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