Ich habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr unterschrieben und möchte, wenn möglich, von diesem zurücktreten.
Aus traurigen persönlichen Umständen konnte ich die Wohnung nicht beziehen, der Vermieter
bestand dennoch darauf die Mietzahlungen zu erhalten.
Zudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe. Ich habe daher keine Schlüssel, Zählerstände oder weitere Unterlagen außer dem Mietvertrag. Bisher schickte mir der Vermieter auch keinen Nachweis über meine erbrachte Kautionszahlung.
Gibt es für mich eine Möglichkeit den Mietvertrag vorzeitig zu beenden?
Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig beenden?
15. April 2019
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Frage vom 15. April 2019 | 01:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Mindestmietdauer vorzeitig beenden?
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#1
Antwort vom 15. April 2019 | 02:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
ZitatIch habe vor 4 Monaten einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von einem Jahr unterschrieben :
Wortlaut der Klausel?
ZitatZudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe. ... Bisher schickte mir der Vermieter auch keinen Nachweis über meine erbrachte Kautionszahlung. :
Warum genau?
Wann und wie genau eingefordert?
#2
Antwort vom 15. April 2019 | 08:35
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Traurige Umstände sind welche?
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#3
Antwort vom 15. April 2019 | 09:37
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Ob "traurige Umstände" oder "einfach keinen Bock auf die Wohnung" ist rechtlich irrelevant.
#4
Antwort vom 15. April 2019 | 09:53
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatOb "traurige Umstände" oder "einfach keinen Bock auf die Wohnung" ist rechtlich irrelevant. :
Nein zu pauschal .... , zB kann ein Unfall, der den Mieter auf einen Rollstuhl angewiesen sein lässt, durchaus ein vorzeitiger Kündigungsgrund sein.
-- Editiert von AltesHaus am 15.04.2019 09:56
#5
Antwort vom 15. April 2019 | 13:29
Von
Status: Richter (8406 Beiträge, 3770x hilfreich)
Nein, nicht einmal dann, s. hier:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuerzere-kuendigungsfrist-einer-wohnung-wegen-krankheit/
#6
Antwort vom 15. April 2019 | 19:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Es ist mir eigentlich wurscht was da steht, aus Erfahrung sage ich, dass es ein Grund sein kann.
#7
Antwort vom 15. April 2019 | 20:40
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatZudem kam es bisher nicht zu einer Übergabe :
Warum nicht? Hat der Vermieter die verweigert?
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