Moin, wir wandeln durchs Gewerbemietrecht.
MV 2022 mit Mwst. Vermieter ist eine Dame, die bei Abschluss des Vertrages 90 J. alt war.
Im MV steht nur der Name der Dame und ihre Anschrift (ist eine Seniorenresidenz), verwaltet wird das Objekt von dem Sohn der Dame.
Der StB des Mieters regt an einen Nachweis zu verlangen, dass die Mwst überhaupt verlangt werden darf.
Wenn sie nicht berechtigt wäre, müsste sie die gezahlte Mwst ja dem Mieter zurückzahlen und der Mieter muss die durch die UStErklärung erhaltenen Vorteile an das FA zurückzahlen.
Es soll (eigentlich) kein Fass aufgemacht werden, aber es steht dem Mieter eine Prüfung ins Haus und er möchte sich hier absichern, leider ist das MV nicht ganz unbelastet. Wie kann man eine solche Anfrage beim VM stellen, ohne dass dieser böses vermutet? Oder sollte man dem FA bei der Prüfung einen Hinweis geben?
Mietvertrag mit Mwst - Gewerbe
19. April 2026
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Frage vom 19. April 2026 | 18:58
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 877x hilfreich)
Mietvertrag mit Mwst - Gewerbe
#1
Antwort vom 19. April 2026 | 19:12
Von
Status: Unbeschreiblich (129811 Beiträge, 41396x hilfreich)
Zitat :Wie kann man eine solche Anfrage beim VM stellen, ohne dass dieser böses vermutet?
Da keiner hier das psychologische Profil des Verwalters kennt, nicht wirklich seriös zu beantworten.
Zitat :Oder sollte man dem FA bei der Prüfung einen Hinweis geben?
Das erscheint mir am sinnigsten, weil dann nicht der Mieter der "Böse" ist.
Was sagt der StB des Mieters zu dem Gedanken?
#2
Antwort vom 19. April 2026 | 19:28
Von
Status: Senior-Partner (6357 Beiträge, 877x hilfreich)
Zitat :Was sagt der StB des Mieters zu dem Gedanken?
Der StB des Mieters gab den Hinweis, die Frage ist bei ihm aufgeploppt.
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#3
Antwort vom 20. April 2026 | 18:45
Von
Status: Praktikant (663 Beiträge, 70x hilfreich)
Zitat :Der StB des Mieters gab den Hinweis
Wenn der Stb den Hinweis gab dem FA bei der Prüfung einen Hinweis zu geben würde ich das machen.
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