Mietvertrag mit Mwst - Gewerbe

19. April 2026 Thema abonnieren
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 877x hilfreich)
Mietvertrag mit Mwst - Gewerbe

Moin, wir wandeln durchs Gewerbemietrecht.

MV 2022 mit Mwst. Vermieter ist eine Dame, die bei Abschluss des Vertrages 90 J. alt war.

Im MV steht nur der Name der Dame und ihre Anschrift (ist eine Seniorenresidenz), verwaltet wird das Objekt von dem Sohn der Dame.

Der StB des Mieters regt an einen Nachweis zu verlangen, dass die Mwst überhaupt verlangt werden darf.

Wenn sie nicht berechtigt wäre, müsste sie die gezahlte Mwst ja dem Mieter zurückzahlen und der Mieter muss die durch die UStErklärung erhaltenen Vorteile an das FA zurückzahlen.

Es soll (eigentlich) kein Fass aufgemacht werden, aber es steht dem Mieter eine Prüfung ins Haus und er möchte sich hier absichern, leider ist das MV nicht ganz unbelastet. Wie kann man eine solche Anfrage beim VM stellen, ohne dass dieser böses vermutet? Oder sollte man dem FA bei der Prüfung einen Hinweis geben?







3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129811 Beiträge, 41396x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wie kann man eine solche Anfrage beim VM stellen, ohne dass dieser böses vermutet?

Da keiner hier das psychologische Profil des Verwalters kennt, nicht wirklich seriös zu beantworten.



Zitat (von Solan196):
Oder sollte man dem FA bei der Prüfung einen Hinweis geben?

Das erscheint mir am sinnigsten, weil dann nicht der Mieter der "Böse" ist.
Was sagt der StB des Mieters zu dem Gedanken?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6357 Beiträge, 877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was sagt der StB des Mieters zu dem Gedanken?


Der StB des Mieters gab den Hinweis, die Frage ist bei ihm aufgeploppt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 70x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Der StB des Mieters gab den Hinweis

Wenn der Stb den Hinweis gab dem FA bei der Prüfung einen Hinweis zu geben würde ich das machen.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 303.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.799 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.