Mietvertrag mit Pauschalmiete umwandeln

2. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb518022-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Pauschalmiete umwandeln

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage:

Wir ueberlegen gerade eine Immobilie zu erwerben, bei der ein Mieter mit seinem derzeitigen "Noch-Eigentümer" zu einem Freundschaftspreis eine Pauschalmiete sehr guenstig vereinbart hat.
Sofern wir die Immobilie erwerben, ist es dann möglich, die Miete zu erhöhen und gleichzeitig von Pauschalmiete auf Kaltmiete+Nebenkosten +Heizkosten umzustellen?
Vielen Dank fuer eine Antwort im voraus.
VG
Ralf

Fragen zur Miete?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126731 Beiträge, 40689x hilfreich)

Zitat (von fb518022-77):
Sofern wir die Immobilie erwerben, ist es dann möglich, die Miete zu erhöhen und gleichzeitig von Pauschalmiete auf Kaltmiete+Nebenkosten +Heizkosten umzustellen?

Sofern der Mieter da mitspielt (das muss er nämlich nicht), könnte man den Vertrag einvernehmlich ändern.


Anwaltliche Beratung empfehlenswert, damit das nicht später mal zum Bumerang wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1447x hilfreich)

Zitat (von fb518022-77):
ist es dann möglich, die Miete zu erhöhen und gleichzeitig von Pauschalmiete auf Kaltmiete+Nebenkosten +Heizkosten umzustellen?


Nur wenn der Mieter zustimmt.

Tip, laß dir die Mietverträge vom Verkäufer zeigen.

Nicht das da noch mehr Ü-Eier dabei sind.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4275 Beiträge, 2427x hilfreich)

Wenn das nicht gerade eine Einliegerwohnung im Zweifamilienhaus oder eine ähnliche Besonderheit ist, dann verlangt die Heizkostenverordnung sogar die Umstellung auf Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch.

Ansonsten aber eher nein: Mieterhöhung ist hur möglich, wenn sie im vertrag nicht ausgeschlossen ist (und bei "Freundschaftsvertrag" ist das sehr gut möglich), der Rest geht sowieso nur als Vertragsänderung mit Zustimmung des Mieters.

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