Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragen. Ich bewohne das obere Stockwerk in meinem Elternhaus und habe einen Mietvertrag
mit meinem Vater abgeschlossen. Wegen privater Schwierigkeiten möchten nun meine Eltern das ich ausziehe. Nun habe ich festgestellt, dass meine Mutter die alleinige Eigentümerin des Hauses ist. Gilt der Mietvertrag dennoch? Falls nicht, hätten meine Eltern dann das Recht mich zum Auszug zu zwingen? Zu guter letzt, wäre das Mietrecht oder Familienrecht?
Vielen Dank an alle die mir meine Fragen beantworten können.
Gruß Achim
Mietvertrag mit Vater
14. August 2019
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Frage vom 14. August 2019 | 08:58
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit Vater
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#1
Antwort vom 14. August 2019 | 09:23
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatGilt der Mietvertrag dennoch? :
Ob man hier argumentieren kann, zumindest die Hälfte des Hauses gehöre faktisch dem Vater (sofern nicht per Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde), weiß ich nicht.
Wenn nicht, wäre der Vertrag aber nicht ungültig (mal dumm gesagt, ich kann dir auch den Eiffelturm verkaufen und mache mich schadensersatzpflichtig, wenn ich den Vertrag nicht erfüllen kann) - dann hätte der Vater sich zu Unrecht berühmt, einen Vertrag über die Mietsache abschließen zu dürfen und wäre daher schadensersatzpflichtig.
#2
Antwort vom 14. August 2019 | 09:54
Von
Status: Unbeschreiblich (38385 Beiträge, 13987x hilfreich)
Welcher Schaden ist denn entstanden? Abgesehen davon gibt es auch die Rechtsinstitute der Anscheins- und Duldungsvollmacht, wenn er denn nicht von der Mutter direkt bevollmächtigt war. Mir fallen auch noch andere Konstrukte ein, unter denen ganz legal der Vater diesen Mietvertrag abschließen durfte.
Fakt ist, dass es sich ja wohl um ein Zweifamilienhaus handelt, der Vermieter und auch der Eigentümer mit im Haus wohnen. Vereinfachtes Kündigungsprocedere ist gegeben, ich würde mir eine andere Wohnung suchen.
wirdwerden
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#3
Antwort vom 14. August 2019 | 10:03
Von
Status: Lehrling (1745 Beiträge, 618x hilfreich)
ZitatFalls nicht, hätten meine Eltern dann das Recht mich zum Auszug zu zwingen? :
Deine Eltern können einen bestehenden Mietvertrag regular kündigen, ich würde erwarten dass bei euch das Recht zur erleichterten Kündigung gemäß §573a BGB greift. Das wäre Mietrecht.
Wenn es keinen gültigen Mietvertrag gibt und Du volljährig bist können Deine Eltern - mit angemessener Frist - Deinen Auszug verlangen. Das wäre dann Zivilrecht.
#4
Antwort vom 14. August 2019 | 10:39
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatNun habe ich festgestellt, dass meine Mutter die alleinige Eigentümerin des Hauses ist. Gilt der Mietvertrag dennoch? :
Ja, natürlich.
ZitatZu guter letzt, wäre das Mietrecht oder Familienrecht? :
Mietrecht.
Dein Vater (Vermieter) könnte dir ganz unkompliziert gem. [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html]BGB § 573a [/link] kündigen.
#5
Antwort vom 14. August 2019 | 10:51
Von
Status: Unparteiischer (9886 Beiträge, 4480x hilfreich)
Der Verweis ist zwar sehr wahrscheinlich richtig, wenn es wirklich nur zwei Wohnungen in dem Haus gibt. Aber die Folge ist eine Kündigungsfrist von mindestens 3,5 vermutlich eher 6 Monaten. Das verschafft doch einigermaßen viel Zeit, eine andere Wohnung zu suchen.ZitatDein Vater (Vermieter) könnte dir ganz unkompliziert gem. :BGB § 573a kündigen.
Im übrigen empfehle ich, sich nicht auf das Recht zu fokussieren. Das Mietverhältnis und das Zusammenleben mag irgendwann beendet sein, aber die Familie bleibt ja Familie. Wenn man solche Streitigkeiten eskalieren lässt und sie rechtlich löst, geht ziemlich viel kaputt. Den meisten tut das irgendwann sehr leid. Von daher würde ich empfehlen, sich ernsthaft zusammenzusetzen und eine gemeinsame Lösung zu suchen. Die räumliche Trennung wird ein wesentlicher Punkt dabei sein. Viele Probleme werden dadurch vermutlich gelöst und das Verhältnis kann sich wieder normalisieren.
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