Hallo alle!
Ich habe mal eine Frage zu meinem Mietvertrag:
Mein Mietvertrag ist damals(19.06.98) mit einer 5-jährigen Laufzeit abgeschlossen worden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Nun hat sich ja das Mietrecht so geändert, das man jederzeit, unter Beachtung der Kündigungsfrist (also < 5 Jahre 3 Monate Kündigungsfrist), den Mietvertrag kündigen kann.
Gilt dies auch für Verträge die vor der Änderung des Mietrechts abgeschlossen wurden?
bzw. Wie sieht es mit der automnatischen Verlängerung in dem Vertrag aus?
MfG
Jens Rhinow
Mietvertrag mit automatischer Verlängerung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Habe ein ähnliches Problem.
Mein Mietvertrag verlängert sich seit Ablauf der Mindestmietzeit von 3 Jahren automatisch um 1 Jahr. Kündigungsfrist 3 Monate.
Das bedeutet für mich, dass ich lediglich einmal im Jahr die Möglichkeit hätte, zu kündigen.
Dieser Vertrag wurde so abgeschlossen, weil meine Vermieterin nicht wollte, dass jemand nur kurze Zeit einzieht und bald schon wieder kündigt. Seh ich ja ein. Aber diese Verlängerungsklausel ist mir jetzt erst ins Auge gestochen, wo ich nach knapp 4 Jahren doch ans kündigen denke.
Meine Frage: ist sowas zulässig bzw. kann das nicht angefochten werden, dass tatsächlich de facto ein normaler unbefristeter Mietvertrag entstanden ist?
Denn die Befristung im Mietvertrag ging nur darauf zurück, dass eine gewisse Mindestmietzeit erfüllt wird.
Dass mir daraus jetzt so ein Knebelvertrag draus geworden ist, war mir damals nicht bewusst.
Kann mir dazu jemand einen Rat geben??
--- editiert vom Admin
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