Guten Abend,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin gerade dabei ein Mehrfamilienhaus zu kaufen. Der Kaufvertrag ist unterschrieben und als ich noch mal die Mietverträge durchging habe ich etwas bemerkt. In manchen Verträgen wurden Punkte aus der Aufzählung der Betriebskosten (wie Gemeinschaftsstrom, Gebäudeversicherung etc.) raus gestrichen. Folglich zahlen diese Mieter die Kosten auch nicht. Sie zahlen nur die Grundsteuer, Abfall etc. Andere wiederum müssen alles zahlen, laut Mietvertrag.
Kann ich da was machen? Ich will nicht auf die Kosten sitzen bleiben.
Danke
Mietvertrag mit kaum Nebenkosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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ziemlich als einziger Satz in der Aufzählung: eventuell weitere Betriebskosten unter §28 dieses Mietvertrages.
Leider finde ich den Paragraphen nicht. Ich werde mal noch mal mit der Verkäuferin sprechen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
...Gibt es in den Mietverträgen einen Satz, nachdem weitere Betriebskostenarten hinzukommen können...
Das würde hier auch nicht helfen.
Also mit andern Worten, man kann nichts machen? Ich muss die Kosten tragen?
Danke
Kajokim
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Dass hier eine Teilinklusivmiete vereinbart wurde, halte ich für fraglich.
Dies müsste sich aus dem Vertragstext ergeben, es müsste auch vereinbart sein, dass der Mieter Erhöhungen der Betriebskosten zu tragen hat.
Derartige Streichungen kommen m.E. häufig vielmehr aufgrund Naivität und Unkenntnis oder Unachtsamkeit zustande.
-- Editiert von dr. lector am 17.07.2008 09:05:17
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Hi,
@eichhörnchen
wo soll denn das problem sein bei ME von TE-Verträgen, ja nach Stadt gibt es klare Regeln ???
@ @Morthingale
"Bruttoverträge" sind nach der Heizkostenverordnung gar nicht erlaubt, ausser Sonderfälle Wohnheim etc.....
leider lese ich immer wieder in Zeitungsanzeigen "Warmmiete" viele VM sind da ziemlich schlampig in Ihren Anzeigen....
MFG
-- Editiert von barni gröllheimer am 17.07.2008 10:12:01
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@ Morthingale
Beispiel:
TE Miete € 500,00
aktuelle nicht umlegbare BK € 100,00
Nettomiete € 400,00
angenommen Mietspiegel gibt € 500,00 netto her, dann Erhöhung um € 100,00 auf € 600,00
(Kappungsgrenze)
(20 % Erhöhung von der TE Miete (€500,00)
War das so gemeint ?
MFG
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Danke für rege Beteiligung.
Ich sehe da echt keine andere Chance als die Miete zu erhöhen. Es wurde jedoch Indexmiete vereinbart. Auch da kann ich, glaube ich nicht, einfach wie vorgeschlagen die Miete erhöhen.
Danke
Kajokim
...Auch da kann ich, glaube ich nicht, einfach wie vorgeschlagen die Miete erhöhen...
Wenn das Komma an der richtigen Stelle wäre, wurde dies wohl zutreffen.
Stimmt, da war ich wohl zu schnell... meinte natürlich:
Auch da kann ich, glaube ich, nicht einfach wie vorgeschlagen die Miete erhöhen...
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