Mietvertrag mit starren Renovierungsklauseln

24. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
rosa1971
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag mit starren Renovierungsklauseln

Guten Tag,

ich habe nach genau 3 Jahren meinen MV fristgerecht gekündigt. Die Wohnung wurde von mir damals unrenoviert übernommen (Zeugen vorhanden). Im Übergabeprotokoll steht dazu leider nichts - das habe ich nicht beachtet.
Ich habe in meinem Mietvertrag starre Renovierungsklauseln vorgegeben. Soweit ich weiß, sind die mittlerweile nicht mehr rechtens? 3 Jahre Küche und Bad, 5 Jahre Diele, 7 Jahre usw.

Trotzdem habe ich jetzt die Küche teilweise neu übergestrichen, alle Löcher ausgebessert, gewischt und Fenster geputzt.
Im Zimmer meines Sohnes ist die Außenwand leider mit Steryopror gedämmt worden (nicht von mir!). Die Tapete darüber ist natürlich eingedellt. Ich habe sie so weit möglich ausgebessert und weiß überstrichen.
In allen Zimmern lag bei Einzug Laminat, der allerdings auch nicht richtig verlegt wurde und sich teilweise wellt. Muss ich den entfernen?

In meine Whg zieht jetzt der Sohn der Vermieterin ein - und ich habe dass Gefühl, dass sie sich evtl. auf meine Kosten (Kaution) sanieren möchte. Daher möchte ich vorbereitet sein, zumal meine Vermieterin sehr launisch ist und psychisch leicht angeschlagen ist.

Vielen Dank für die Antworten

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Die Sanierung einer Wohnung über eine Kauiton ist schwerlich möglich, das Geld reicht bei weitem nicht.

Hat denn der VM schon irgenden einen Hiweis darauf gegeben, dass er sich so verhalten wird? Andeutungen gemacht oder ähnliches?

Wenn nicht, einfach ruhig Blut bewahren, bei der Übergabe einen Zeugen mitnehmen und diesmal im Protokoll vermerken, dass die Wohnung zurück gegeben wurde wie übernonmen.

Starre Renovierungsklauseln sind mittlerweile ungültig

BGH: VIII ZR 185/14 ; VIII 242/13; Urteile vom 18.03.2015; Pressemitteilung 39/2015;

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Je nachdem wie die Arbeiten ausgeführt wurden, würde das als Beschädigung der Mietsache gelten.
Besser wäre gewesen gar nichts zu machen.

Denn zu mehr als "besenrein" ist der Mieter bei starren Klauseln nicht verpflichtet.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
p.weber
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie den dem Vermieter schon mehr als entgegen gekommen. Wie mein Vorredner schon schrieb, sind Sie nicht verpflichtet die Wohnung zu renovieren. Auch die Kaution darf der Vermieter dafür nicht verwenden, solang nur normalen Abnutzungsschäden in der Wohnung vorhanden sind!

Ich würde erstmal warten bis die Vermieterin sich zu Wort meldet...

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von rosa1971):
Ich habe in meinem Mietvertrag starre Renovierungsklauseln vorgegeben. Soweit ich weiß, sind die mittlerweile nicht mehr rechtens? 3 Jahre Küche und Bad, 5 Jahre Diele, 7 Jahre usw.


Ist das sicher, dass es starre Fristen sind ?
Oder steht da irgendwas von "im Allgemeinen" oder so ähnlich dabei ?

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