Wir wollen einem Angehörigen ein kleines Haus (90 m2) , welches uns gehört, vermieten !
- Müssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich ?
- Wir haben Barzahlung der Miete vereinbart .
- Müssen wir die Zahlung dokumentieren (Quittung) ?
Danke
-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 11:44
Mietvertrag - mündlich ? Miete gegen Quittung ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Vorweggestellt: Wer hier im Forum mitliest, bekommt zwangsläufig den Eindruck, dass es zwischen Mietern und Vermietern laufend zu Problemen kommt. Einfach weil sich hier sehr häufig Teilnehmer mit Problemen melden. Das dürfte aber ein falscher Eindruck sein. Wir bekommen hier die unproblematischen Mietverhältnisse halt nicht mit.
Warum schreibe ich das? Das von euch angedachte Vorhaben birgt diverse Risiken. Ohne schriftlichen Mietvertrag weiß am Ende keiner, was denn nun wirklich vereinbart war. Soll der Mieter die Nebenkosten tragen oder nicht? Wer kümmert sich um die Verträge für Strom, Wasser, Heizung, Abfall, Heizung und dergleichen. Das wird bei einem freundschaftlichen Miteinander alles irgendwie lösbar sein und wir werden hier im Forum nie etwas davon hören. Wenn aber Probleme auftauchen (und das kann bei Geld durchaus der Fall sein), dann bekommen wir im Forum demnächst einen Thread in der Form "Mieter weigert sich, Nebenkosten zu zahlen" oder ähnliches. Die erste Rückfrage von uns ist dann nach den beweisbaren, vertraglichen Vereinbarungen und dann sieht's ohne schriftlichen Vertrag halt schwierig aus.
Daher lautet mein Rat, zumindest alles wesentliche irgendwie schriftlich zu formulieren. Mietverträge gibt's z.B. kostenlos vom Mieterbund (https://www.mieterbund.de/service/mietvertrag.html). Natürlich ist der eher auf die Bedürfnisse von Mietern denn auf die von Vermietern zugeschnitten. Aber vermutlich läuft ein Vermieter mit diesem immernoch besser als ganz ohne schriftlichen Vertrag.
Zur Barzahlung der Kaution: Der Mieter muss nachweisen können, dass er Miete bezahlt hat. Ohne Quittung sollte niemand Zahlungen leisten. Unabhängig davon warne ich vor Steuerhinterziehung. Natürlich müssen die Mieteinnahmen versteuert werden. Auch dann, wenn sie in bar gezahlt wurden.
ZitatWir haben Barzahlung der Miete vereinbart . :
Warum macht man sowas ?
Per Dauerauftrag läuft doch alles pünktlich und stressfrei.
Stimme Cauchy uneingeschränkt zu, ein Mietverhältnis hat so viele Punkte, das sollte man schriftlich fixieren. Das ist kein Misstrauensbeweis, sondern eine Klärung der Details.
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cauchy, hier sind wir wirklich einer Meinung.
Es geht doch nicht darum, irgend jemanden zu gängeln, es geht darum, dass Mißverständnisse vermieden werden. Z.B. hinsichtlich der Nebenkosten, wenn plötzlich Reparaturen erforderlich sind, wie das mit dem Schneeschippen auf der Gass vor dem Haus ist u.s.w.
Und viele Vertrauensverhältnisse/Freundschaften zerbrechen eben gerade deshalb, weil es keine Regelungen gab. Selten, wenn es Regelungen gibt.
wirdwerden
Aber um einfach die Frage zu beantworten:
Geht auch mündlich.ZitatMüssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich? :
Wenn der Mieter das verlangt, dann ja.ZitatWir haben Barzahlung der Miete vereinbart. Müssen wir die Zahlung dokumentieren (Quittung)? :
-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 11:49
Es geht um unseren Sohn, da benötigen wir persönlich nichts !
Uns geht es hier nur um die rechtliche Beurteilung !
Was muss und was muss nicht ?
Ob wir dann nachher doch einen Mietvertrag machen und evtl. Quittungen für die Miete ,
sei dahingestellt !
Danke
Ein mündlicher Mietvertrag ist grundsätzlich möglich. Dann gelten alleine die gesetzlichen Regelungen des BGB.
Eine Quittung muss auf Verlangen des Mieters ausgestellt werden.
Allerdings sollte man davon ausgehen, dass das Finanzamt sehr misstrauisch wird, wenn man das so macht.
ZitatAber vermutlich läuft ein Vermieter mit diesem immer noch besser als ganz ohne schriftlichen Vertrag. :
Das ist jetzt nicht Dein Ernst. oder?
ZitatMüssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich ? :
Einziehen - Miete zahlen - fertig mündlicher Mietvertrag
Es gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen zum Mietrecht.
ZitatMüssen wir die Zahlung dokumentieren (Quittung) ? :
Müssen, nein. Sollten, ja.
Rechtlich benötigt ihr nichts. Warum auch? Wo kein Kläger, da kein Richter.ZitatEs geht um unseren Sohn, da benötigen wir persönlich nichts ! :
Uns geht es hier nur um die rechtliche Beurteilung !
Interessant wird es, wenn der Sohn oder ihr Sozialleistungen beziehen möchtet oder wenn das Finanzamt euch nach Einkommensteuer fragt. Dann ist es deutlich einfacher, wenn ihr etwas Schriftliches vorzulegen habt.
Oder wenn die ganz große Liebe dazuzieht, es dann zum Streit kommt.
wirdwerden
ob einfacher oder nicht, darum geht es nicht!! Es geht um die rein rechtliche Seite!
Danke
-- Editiert von Moderator am 10.09.2018 11:47
ZitatEs geht um die rein rechtliche Seite ! :
Die Antwort dazu hast Du doch nun mehrfach.
P.s.
In einem Meinungsforum kann es durchaus passieren, dass man "mehr" Informationen erhält als man eigentlich wissen wollte.
Wenn man das nicht möchte, sollte man ein paar € in die Hand nehmen und einen Anwalt konsultieren, allerdings wird auch dieser Dich auf die möglichen Gefahren* deines Vorhabens hinweisen.
* Die Gefahren bestehen übrigens nicht nur im Innenverhältnis (bei Eltern / Kind bis auf wenige Ausnahmen nicht zutreffend) sondern und da sollte man vorbeugen im Außenverhältnis.
Ich entschuldige mich aber für den gut gemeinten Ratschlag, wissen willst Du das ja alles nicht.
- Müssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich ? Geht auch mündlich.
- Wir haben Barzahlung der Miete vereinbart . Okay.
- Müssen wir die Zahlung dokumentieren (Quittung) ? Nein.
Mietrechtlich wurde die Antwort gegeben. Ob es für Sozialleistungen oder für die Einkommenssteuer notwendig ist, musst du in den entsprechenden Unterforen oder besser bei einem Steuerberater und einem Anwalt nachfragen.Zitatob einfacher oder nicht, darum geht es nicht!! Es geht um die rein rechtliche Seite! :
ZitatWir wollen einem Angehörigen ein kleines Haus (90 m2) , welches uns gehört, vermieten ! :
- Müssen wir einen Mietvertrag abschließen, oder geht das auch mündlich ?
Ein mündlicher Mietvertrag ist genauso wirksam wie ein schriftlicher, und in dem Moment, wo vermietet wird, entsteht automatisch ein Mietvertrag.
Es wäre aber eine extrem, pardon, dumme Idee. Zu einem Mietvertrag gehören diverse Regelungen, und das überblickt man nur schriftlich, außerdem hat man ohne schriftlichen Vertrag im Streitfall sofort jede Menge Probleme nachzuweisen was denn vereinbart wurde.
Zitat:
- Wir haben Barzahlung der Miete vereinbart .
- Müssen wir die Zahlung dokumentieren (Quittung) ?
Der Zahlungspflichtige hat einen gesetzlichen Anspruch auf eine Quittung, wenn er eine haben will.
Bei Geldzahlungen ohne Quittung wäre das Finanzamt aber noch mißtrauischer als es eh schon ist.
Es ist einfach die banalste Selbstverständlichkeit, daß man für so eine Sache
a) einen schriftlichen Mietvertrag macht (ggf. Muster aus dem Internet, vom Mieterbund, vom Haus- und Grundeigentümerverband)
und
b) die Zahlungen ordentlich dokumentiert und quittiert.
Zitat:Es geht um unseren Sohn, da benötigen wir persönlich nichts !
Uns geht es hier nur um die rechtliche Beurteilung !
Wäre evtl. im Eingangspost als grundsätzliche Information nicht verkehrt gewesen....
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