Mietvertrag nach 16 Tagen kündigen wegen beruflicher Veränderung?

16. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietvertrag nach 16 Tagen kündigen wegen beruflicher Veränderung?

habe vor 16 tagen einen Mietvertrag abgeschlossen nun möchte ich den wegen beruflicher Veränderung Kündigen kann man da evtl was machendas ich eher raus komem als wie in 3 monate?unddann habe ich weil es ein haus ist da noch öl im tank werden die mirdas übernehmen müssen den rest derdan noch drin ist oder muss ich es abpumpen lassen? wer kann mir helfen das ich da wegen umzug nicht 2 monate doppelt zahlen muss an mieten unddas öl da auch nicht abpumpen lassen msus gibtes ein rücktrittsrecht inenrhalb einer bestimtmen zeit nach abschluss von einem mietvertrag??

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

nein, Sie können nicht vom Mietvertrag zurücktreten. Sie müssen aber mit Ihrer ordentlichen Kündigung nicht bis zum Einzug warten, sondern können sofort mit dreimonatiger Frist kündigen. Evtl. verkürzt sich so die Mietdauer und somit auch die Doppelbelastung.

Alternativ können Sie mit dem Vermieter auch einen Mietaufhebungsvertrag abschließen und so das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem früheren Zeitpunkt beenden.

Zum Thema Heizöl schauen Sie bitte <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=6809"><font color="blue">hier</font></a>.

MfG Gruwo

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#2
 Von 
guest-12311.10.2012 13:53:17
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallochen, ja da ja mitte des monats ist kann ich eh erst dann erst jetzt kündigen zum 28.2. die neue wohnung bekomme ich zum 1.1. also habe ich da schon die doppelbelastung :-( wie kann man da denn verhandeln mit aufhebungsvertrag?hm weiss nicht ob diees machen weiss jemand einen tip wie man das ansprechen kann?und halt das hier noch so viel öl drin ist ist halt blöd...na wenn ich den neuen verteag ab 19. unter dach und fach habe werde ich hierdann kündigen und mal schauen was da so auf mich zu kommt , aber möchte schon etwas drauf vorbereitet sein...

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#3
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo,

der Inhalt des Mietaufhebungsvertrags (MAV) ist Verhandlungssache, Sie haben allerdings kein Druckmittel zur Hand. Entsprechend wird der Vermieter nicht zu kurz kommen wollen. Evtl. hilft es, wenn Sie ihm Ihre schwierige Situation ausführlich schildern und um Verständnis werben.

Sie können bspw. anbieten, dass Sie sich selbst auf die Suche nach einem Nachmieter machen und/oder auch die Kosten von Zeitungsinseraten tragen, natürlich beschränkt bis zu den Kosten, die Ihnen ohne MAV entstehen.

MfG Gruwo

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Und vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass sie die Miete wohl nicht aufbringen können, zumindest evtl. nur zum Teil. Denn nichts hassen Vermieter mehr, wie dem Geld hinterherklagen zu müssen. Bieten Sie an, selbst Inserate zu schalten und nutzen Sie auch das Internet, mit dem ich sehr gute Erfahrungen gemacht habe.

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"Chylla"

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