Mietvertrag nach Jahren unwirksam, Entschädigung für Vermieter?

11. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietvertrag nach Jahren unwirksam, Entschädigung für Vermieter?

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

2019 wird ein Mietvertrag konkludent geschlossen. Der Y überlässt als Eigentümer X eine Wohnung. Es wird mündlich vereinbart, dass X dafür monatlich einen Betrag zahlt. Monatlich bucht Y den Betrag von X Konto ab, das SEPA Mandat hat er dafür erteilt. X meldet seinen Wohnsitz an dieser Adresse.

Dies geht bis 2022 so. Juni 2022 zieht X aus und fordert von Y die gezahlten Beträge zurück. X beruft sich darauf garkeinen Mietvertrag zu haben und widerruft das SEPA Mandat.

Angenommen das Gericht folgt Y Auffassung von einem konkludent geschlossenem Mietvertrag und X widerruft diesen aufgrund von Irrtum o. ä., der Mietvertrag wird nun für nichtig erklärt. Hat Y eine Chance gegen X Nutzungsentschädigung zur hilfsweisen Aufrechnung durchzusetzen?... Meiner Auffassung nach, setzt der §546a BGB eine Eigenschaft als Mieter/Vermieter voraus, was ja bei nichtigem Mietvertrag nichtmehr gegeben ist, oder übersehe ich da was?

Angenommen Y kann die Absprache Wohnung gegen Zahlung durch Zeugenaussage belegen, hat X dennoch eine Chance das Geld zurück zu fordern?

Wenn ein Mietvertrag innerhalb der Verjährungsfrist für Forderungen nichtig wird, hat ein Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit Entschädigung für die Nutzung zu verlangen, oder hat der scheinbare Mieter dann einfach umsonst gewohnt?


-- Editiert von User am 11.08.2022 18:02

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Wieso konkludent?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe angenommen, dass der mündliche Mietvertrag nicht bewiesen werden kann, daher hilfsweise konkludent.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Die Raumüberlassung gab es aber !
X müßte beweisen, daß sie kostenlos vereinbart war.
Oder war es etwa die Aufnahme in eine anders bewohnte Wohnung ?
Wurde keine Wohnungsgeberbescheinigung für die Erfüllung der Meldepflicht gefordert und erteilt ?
Was war denn mit Wasserverbrauch, Stromnutzung, Gasnutzung , Heizung, TV, Internet usw. ?
Hat X da keine Verträge abschlossen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von fb320019-31):
Dies geht bis 2022 so. Juni 2022 zieht X aus und fordert von Y die gezahlten Beträge zurück. X beruft sich darauf garkeinen Mietvertrag zu haben und widerruft das SEPA Mandat.


X hat also illegal dort gewohnt. X sollte sich überlegen ob er wirklich Geld zurück haben will

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Ein Federviech, was aussieht wie eine Ente, quakt wie eine Ente, watschelt wie eine Ente und schwimmt wie eine Ente, was wird das wohl für ein Viech sein? Richtig, eine Ente und keine Giraffe.

Hier ist eine Wohnung zur Verfügung gestellt worden, dafür ist monatlich gezahlt worden, der Nutzer der Wohnung ist in dieser Wohnung angemeldet. Was soll es sein? Richtig, ein Mietverhältnis und kein Liebesverhältnis. Alles klar?

wirdwerden

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat (von fb320019-31):
Angenommen Y kann die Absprache Wohnung gegen Zahlung durch Zeugenaussage belegen, hat X dennoch eine Chance das Geld zurück zu fordern?


Y muss nur beweisen, dass X monatlich Geld bezahlt hat und in der Wohnung gewohnt hat. Zeugen für Absprachen sind nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von fb320019-31):
Der Y überlässt als Eigentümer X eine Wohnung. Es wird mündlich vereinbart, dass X dafür monatlich einen Betrag zahlt. Monatlich bucht Y den Betrag von X Konto ab, das SEPA Mandat hat er dafür erteilt. X meldet seinen Wohnsitz an dieser Adresse.
Zitat (von fb320019-31):
Mietvertrag nach Jahren unwirksam, Entschädigung für Vermieter?
Erste Frage: Wie kommt man auf "unwirksam"?

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