Mietvertrag nach Todesfall

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
bulde
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 21x hilfreich)
Mietvertrag nach Todesfall

Ich habe eine Mietwohnung seit ca. 30 Jahren. Der Vermieter/Eigentümer verstarb vor einigen Jahren. Davon erfuhr ich erst neulich, und dass das Eigentum durch Erbfall an seine Tochter übergegangen ist. Seine Witwe hat Nießrecht und erhält nach wie vor die Miete, die von mir seit Jahrzehnten auf das gleiche Konto überwiesen wird. Die letzte Mieterhöhung fand vor 5 Jahren statt auf meinen Vorschlag.

Fragen:
a) Ist der alte Mietvertrag automatisch auf die neue Eigentümerin übergegangen, die sich bisher auch nicht meldete?
b) Hat die neue Eigentümerin einen Anspruch auf einen neuen Mietvertrag mit erhöhter Miete?
c) Welche Kündigungsfrist müsste mir eingeräumt werden bei Geltendmachen eines "Eigenbedarfs"?

Vielen Dank"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

a) Ja
b) Nein Ggf. aber auf eine normale Mieterhöhung
c) 9 Monate (Mietdauer von mehr als 8 Jahren)

-- Editiert am 23.07.2009 14:58

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

...wenn du selber kündigen willst, 3 Monate.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

zu a) Der Mietvertrag ist nicht auf die Eigentümerin, sondern auf die Inhaberin des Nießbrauchrechtes automatisch übergegangen.

Die Eigentümerin muss sich daher auch nicht melden, da sie keine Rechte aus dem Mietvertrag hat. Die Eigentümerin kann Dir aus diesem Grund auch nicht kündigen.

Die Witwe hätte sich jedoch melden müssen. Nach Kenntnis der Sachlage solltest Du übrigens jetzt sicherstellen, dass das Konto, auf das Du die Miete zahlst auch tatsächlich der Witwe gehört.

-- Editiert am 23.07.2009 15:59

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