Mietvertrag nach Todesfall gültig?

23. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go596724-48
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nach Todesfall gültig?

Hallo,

angenommen der Großvater besitzt eine Wohnung. Diese ist vermietet, da er selbst in Pflege lebt.
Sein Sohn kümmert sich um die Mietangelegenheit und hat sich um die Mieter, den Mietvertrag usw. gekümmert. Besagter Sohn besitzt auch eine allumfängliche (Vorsorge)vollmacht.

Nun stirbt der Großvater im August. Im Oktober stand ein Mieterwechsel an. Da sich sonst niemand drum kümmerte hat wie bislang auch, der Sohn nach neuen Mietern gesucht und den Mietvertrag abgeschlossen.

Im November wurde ein im NG abgegebenes Testament eröffnet und die Erben bestimmt (Kinder von diesem Sohn, also Enkel des Nachlassgebers. Im Dezember dann der Erbschein ausgestellt.

Ist der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig?
Wer hätte sich sonst darum kümmern sollen?
Erben waren zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120307 Beiträge, 39870x hilfreich)

Zitat (von go596724-48):
Besagter Sohn besitzt auch eine allumfängliche (Vorsorge)vollmacht.

Auch über den Tod hinaus?



Zitat (von go596724-48):
der Sohn nach neuen Mietern gesucht und den Mietvertrag abgeschlossen.

Wer steht denn als Vermieter in dem Vertrag.



Zitat (von go596724-48):
Ist der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig?

Für die Mieter schon. Die haben nun Ansprüche, entweder gegen die Erben oder gegen den Sohn.



Zitat (von go596724-48):
Wer hätte sich sonst darum kümmern sollen?

Der Zuständige, wie z.B. ein Nachlassverwalter.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ist der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig?


Für den Mieter ist dieser Mietvertrag in jedem Fall gültig.

Die Erbengemeinschaft müsste den Mieter regulär kündigen, um ihn rauszubekommen.
Dafür muss aber ein gesetzlicher Grund vorliegen. Den sehe ich hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.249 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen