Hallo,
angenommen der Großvater besitzt eine Wohnung. Diese ist vermietet, da er selbst in Pflege lebt.
Sein Sohn kümmert sich um die Mietangelegenheit und hat sich um die Mieter, den Mietvertrag usw. gekümmert. Besagter Sohn besitzt auch eine allumfängliche (Vorsorge)vollmacht.
Nun stirbt der Großvater im August. Im Oktober stand ein Mieterwechsel an. Da sich sonst niemand drum kümmerte hat wie bislang auch, der Sohn nach neuen Mietern gesucht und den Mietvertrag abgeschlossen.
Im November wurde ein im NG abgegebenes Testament eröffnet und die Erben bestimmt (Kinder von diesem Sohn, also Enkel des Nachlassgebers. Im Dezember dann der Erbschein ausgestellt.
Ist der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig?
Wer hätte sich sonst darum kümmern sollen?
Erben waren zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
Mietvertrag nach Todesfall gültig?
23. April 2022
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Frage vom 23. April 2022 | 08:32
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nach Todesfall gültig?
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#1
Antwort vom 23. April 2022 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120307 Beiträge, 39870x hilfreich)
ZitatBesagter Sohn besitzt auch eine allumfängliche (Vorsorge)vollmacht. :
Auch über den Tod hinaus?
Zitatder Sohn nach neuen Mietern gesucht und den Mietvertrag abgeschlossen. :
Wer steht denn als Vermieter in dem Vertrag.
ZitatIst der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig? :
Für die Mieter schon. Die haben nun Ansprüche, entweder gegen die Erben oder gegen den Sohn.
ZitatWer hätte sich sonst darum kümmern sollen? :
Der Zuständige, wie z.B. ein Nachlassverwalter.
#2
Antwort vom 24. April 2022 | 19:30
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:Ist der im Oktober abgeschlossene Mietvertrag somit überhaupt gültig?
Für den Mieter ist dieser Mietvertrag in jedem Fall gültig.
Die Erbengemeinschaft müsste den Mieter regulär kündigen, um ihn rauszubekommen.
Dafür muss aber ein gesetzlicher Grund vorliegen. Den sehe ich hier nicht.
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#3
Antwort vom 24. April 2022 | 20:21
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 260x hilfreich)
Ist in der Sache eine Änderung des Sachverhalts eingetreten oder ist das sowieso wieder das Gleiche wie hier?
https://www.123recht.de/Forum-__f596421.html
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