Mietvertrag nach Übernahme durch Wohnungskauf

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
ElBenedetto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nach Übernahme durch Wohnungskauf

Hallo,

Ich habe mir Anfang dieses Monats eine 2 Zimmer Eigentumswohnung gekauft.
Eine Mieterin ist schon drin und diese wollte ich auch drin lassen.

Nun kommt das Problem:
Im Mietvertrag steht eine Miete von 400€ und „zusätzlich" 80€ Nebenkosten.
Allerdings hat der alte Eigentümer am Ende noch geschrieben: „die Miete in Höhe von 400€ wird auf folgendes Konto überwiesen"

Meiner Meinung nach hätte ich eine Miete in Höhe von 480€ bekommen sollen.
Nun bekam ich aber nur 400€.
Auf Anruf wurde mit mit Anwalt gedroht weil im Mietvertrag 400€ steht, also 320€ kalt und 80€ Nebenkosten.

Kann ich den Mietvertrag anfechten? Wenn der schon seit 2009 so besteht?
Wegen Formfehler oder falscher Eintragung? Dem alten Eigentümer ist das nie aufgefallen. Der war aber auch schon über 85.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1354 Beiträge, 155x hilfreich)

Zitat (von ElBenedetto):
Im Mietvertrag steht eine Miete von 400€ und „zusätzlich" 80€ Nebenkosten.


Steht das genauso dort ?

kannst Du evtl. das Dokument mal einscannen, jochladen und hier verlinken ?

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von ElBenedetto):
Im Mietvertrag steht eine Miete von 400€ und „zusätzlich" 80€ Nebenkosten.


Zitat (von ElBenedetto):
weil im Mietvertrag 400€ steht, also 320€ kalt und 80€ Nebenkosten.



Was steht denn nun genau im Mietvertrag?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
ElBenedetto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3211x hilfreich)

Was hat die Dame denn bisher gezahlt?

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5628 Beiträge, 2514x hilfreich)

Da steht aber auch "der Gesamtbetrag von 400 EUR".

Zitat (von ElBenedetto):
Kann ich den Mietvertrag anfechten?


Nein.

Zitat (von ElBenedetto):
Wegen Formfehler oder falscher Eintragung?


Widersprüche und Unklarheiten im Mietvertrag gehen in aller Regel zu Lasten des Vermieters.
Du wirst dich also mit 320 EUR + NK anfreunden müssen.
Du kannst die Miete im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erhöhen sowie die NK ggfls. anpassen, wenn die Vorauszahlung zu niedrig ist.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 894x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Da steht aber auch "der Gesamtbetrag von 400 EUR".



Nein, da steht " der Gesamtbetrag der Miete in Höhe von monatlich " .


Und darüber unter Ziffer 2 steht " Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter ". Leider an falscher Stelle eingetragen.


Und noch weiter darüber steht " Mit dieser Miete sind sämtliche Betriebskosten bezahlt, soweit sich nicht aus Ziffer 2 etwas anderes ergibt ".


Wie Altes Haus schon fragte; was wurde bis jetzt bezahlt.

Würde ich im Zweifel von einem Fachmann prüfen lassen.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
ElBenedetto
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bis jetzt wurde nur 320 kalt gezahlt plus 80 Nebenkosten.
Aber der Eigentümer hatte das glaub nicht so ganz verstanden. Hatte mir am anfang nämlich noch von Kaltmiete 400€ erzählt.
Aber auf den Kontoauszügen die ich jetzt gezeigt bekommen habe sieht man das es die ganze Zeit nur 320 Kalt war

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