Mietvertrag neu aufsetzen?

19. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Julius1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietvertrag neu aufsetzen?

Hallo!

Mein WG-Partner Becker (Hauptmieter) will demnächst ausziehen und möchte einen neuen Mieter bringen, damit es keiner Kündigung bedarf. Der andere Hauptmieter wohnt schon länger nicht mehr in der Wohnung. Herr Meyer ist durch einen Änderungsnachtrag an dessen Stelle eingestiegen. Danach bin ich selber mit einem Änderungsnachtrag in den Mietvertrag an Stelle des Vorgängers Herrn Meyer angetreten.

Auszug:
„Herr Meyer tritt aus dem Mietvertrag aus. Herr Wagner tritt an seiner Stelle in den bestehenden Mietvertrag ein. Alle übrigen Bestimmungen des Mietvertrages bleiben in unveränderter Form gültig". Eine Mietstaffelvereinbarung wurde bis 2020 verlängert.

Nun würde in Zukunft keiner mehr in dem eigentlichen Mietvertrag stehen, sondern der neue Mieter und ich lediglich mit einem Änderungsnachtrag.
Der Vermieter will daher einen neuen Vertrag aufsetzten und pauschal die Miete um 50 € pro Monat erhöhen.

Nun die Frage ob dies rechtens ist? Oder gelte ich auch als Hauptmieter und dürfte den alten Vertrag weiterhin in Anspruch nehmen?
In dem Änderungsnachtrag steht nichts von einem Untermietverhältnis!


Beste Grüße

Wagner

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat:
Nun die Frage ob dies rechtens ist? Oder gelte ich auch als Hauptmieter und dürfte den alten Vertrag weiterhin in Anspruch nehmen?

Beides korrekt. Du bist Mieter, genauso wie der Herr Becker. Das könnt ihr auch bleiben. Nur wird das der ausziehende Becker wohl nicht wollen. Er wird vermutlich gerne aus dem Mietvertrag und damit der Haftung herauskommen. Und genau da liegt das Problem. Der Vermieter hat einen Mietvertrag mit euch beiden zusammen geschlossen. Er ist nicht verpflichtet, einen der Mieter aus dem Mietvertrag zu entlassen.

Wenn Becker also aus dem Mietvertrag herauskommen will und der Vermieter nicht mitspielt, dann müssen beide Mieter gemeinsam kündigen. Solltest du diesem nicht zustimmen, so kann er dich erfolgreich zur Zustimmung verklagen. Und dann steht es dem Vermieter natürlich frei, einen neuen Mietvertrag mit irgendwelchen Mietern zu neuen Konditionen abzuschließen. Einzig eine möglicherweise vorhandene Mietpreisbremse könnte die maximale Mieterhöhung begrenzen.

Von daher ist das Verhalten des Vermieters völlig korrekt. Er bietet euch an, einen neuen Mietvertrag verbunden mit einem Mietaufhebungsvertrag für das alte Mietverhältnis abzuschließen. Ihr könnt das Angebot annehmen oder eben nicht. Wenn ihr es nicht annehmt, bleibt der alte MIetvertrag inclusive Mieter Becker bestehen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat:
Mein WG-Partner Becker (Hauptmieter) will demnächst ausziehen und möchte einen neuen Mieter bringen, damit es keiner Kündigung bedarf.

Und das wurde auch genau so im Mietvertrag festgehalten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julius1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Mein WG-Partner Becker (Hauptmieter) will demnächst ausziehen und möchte einen neuen Mieter bringen, damit es keiner Kündigung bedarf.
Und das wurde auch genau so im Mietvertrag festgehalten?


Nein das steht natürlich nicht im Vertag. Nur hat Herr Becker noch nicht gekündigt, da die meisten Wohnungen hier in Berlin nur "ab sofort" zu mieten sind und somit schlecht schon vorher kündigen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120330 Beiträge, 39875x hilfreich)

Dann sollte man natürlich davon ausgehen das das so nicht klappt.
Denn derzeit besimmt immer noch der Vermieter, wen er als Mieter akzeptiert. Ohne dessen Zustimmung zum neuen Mieter wird das ganze also nicht so funktionieren wie ihr euch das vorstellt.


Deshalb sollte man überlegen, ob das

Zitat:
Der Vermieter will daher einen neuen Vertrag aufsetzten und pauschal die Miete um 50 € pro Monat erhöhen.

nicht die bessere Alternative ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Julius1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)



Deshalb sollte man überlegen, ob das
Zitat:Der Vermieter will daher einen neuen Vertrag aufsetzten und pauschal die Miete um 50 € pro Monat erhöhen.
nicht die bessere Alternative ist.

gibt es keine gesetzlich Regelung bei einer studentischen WG?
also als "Natur der Sache" ansehen, dass studentische Mieter bisweilen ausgetauscht werden?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Julius1234):
gibt es keine gesetzlich Regelung bei einer studentischen WG?
also als "Natur der Sache" ansehen, dass studentische Mieter bisweilen ausgetauscht werden?

Die einzige "studentische Regelung", welche entfernt in diese Richtung geht, handelt vom Kündigungsverzicht. Da wurde entschieden, dass ein solcher wegen der notwendigen Flexibilität bei Studenten ungültig ist. Darum gehts hier aber nicht.

Wenn es dir wichtig ist, kannst du versuchen, beim neuen Mietvertrag eine entsprechende Klausel mit einbauen zu lassen. Einem Vermieter würde ich das aber nicht wirklich raten wollen. Seine Mieter=Vertragspartner sollte man sich schon selber aussuchen. Das kann sonst ganz böse ins Auge gehen.

2x Hilfreiche Antwort

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