Hallo,
einen Mietvertrag wurde erst für 2 Personen (Paar) als Mieter geschrieben (Namen eingetragen)
jedoch nur 1 Mieter hat es unterschrieben, hat der Wohnung und Schlüssel übernommen,
Mieterin hat abgesagt und nicht unterschreiben.
Frage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben?
Danke im Voraus
Mietvertrag nicht alle Unterschriften
18. Januar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 18. Januar 2023 | 13:23
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nicht alle Unterschriften
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Januar 2023 | 13:49
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Wahrscheinlich nein, denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner. Weder der Vermieter noch der unterschreibende Mieter haben zugestimmt, dass der Vertrag ohne den anderen Mieter geschlossen wird.ZitatFrage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben? :
Diskutieren könnte man, wenn die fehlende Unterschrift vom Ehepartner des Mieters stammen würde. Ich bin mir immer nicht sicher, wann Ehepartner für den jeweils anderen unterschreiben dürfen.
#2
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120331 Beiträge, 39875x hilfreich)
ZitatIch bin mir immer nicht sicher, wann Ehepartner für den jeweils anderen unterschreiben dürfen. :
Wenn es die Ehewohnung betrifft, dann wäre das durchaus möglich.
ZitatFrage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben? :
Als erste müsste man sich mal damit beschäftigen, ob das Schriftstück den Mietvertrag erst entstehen lassen sollte oder ob es nur der Verschriftlichung eines bereits geschlossenen Mietvertrages dienen sollte.
Zitatdenn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner. :
Was durchaus durch konkludente Vereinbarungen geheilt werden könnte.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. Januar 2023 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
ZitatWahrscheinlich nein, denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner. Weder der Vermieter noch der unterschreibende Mieter haben zugestimmt, dass der Vertrag ohne den anderen Mieter geschlossen wird. :
Selbstverständlich gibt es übereinstimmende Willenserklärungen... spätestens mit der Übergabe und Annahme der Mietsache.
#4
Antwort vom 18. Januar 2023 | 15:26
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Wie schön wäre es, auch nur ein einziges Mal eine sinnvolle Antwort von RMHV zu lesen. Ein user mit Wissen, der sich aber offensichtlich nur darin gefällt, seinen Frust an der Welt in Antworten auszulassen, die weder den Fragesteller noch eine Diskussion weiterbringen.
Natürlich kann es sein, dass Vermieter und Mieter nachher (im Zweifel konkludent) übereinkommen, dass sie alleine ohne den weiteren Mieter einen Mietvertrag schließen wollen.ZitatZitat (von cauchy): :
denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner.
Was durchaus durch konkludente Vereinbarungen geheilt werden könnte.
So wie ich den Mietvertrag verstanden habe, wurde von 2 von 3 Vertragspartnern unterschrieben, dann die Wohnung übergeben und dann hat der dritte erklärt, dass er nicht unterschreiben wird. In der Reihenfolge sehe ich keinen fertigen Mietvertrag.
Nachtrag: Wenn das dann weiter so läuft, sieht's wieder anders aus. Aber wenn der Mieter oder der Vermieter sagen "ne, so nicht" (das war die Situation, an die ich gedacht habe), dann sehe ich keinen Mietvertrag.
-- Editiert von User am 18. Januar 2023 15:29
#5
Antwort vom 18. Januar 2023 | 18:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47653 Beiträge, 16842x hilfreich)
Für das Zustandekommen eines Mietvertrages reicht es aus, dass die Wohnung übergeben wird und der Mieter die erste Miete zahlt. Die Frage ist daher nach meiner Auffassung nicht, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist, sondern mit wem er zustande gekommen ist.
#6
Antwort vom 19. Januar 2023 | 11:44
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatVerschriftlichung eines bereits geschlossenen Mietvertrages dienen sollte. :
Es handelt sich um einen Mietvertrag. "Zweite Mieter" ist eine Lebenspartnerin, die wusste noch nicht ob sie im Vertrag will oder nicht,
Übergabe stattgefunden, mehrere Monaten sind vorbei. Wohnung wurde nicht bewohnt, da noch Renovierung (vom Mieter) geplant wurde.
#7
Antwort vom 19. Januar 2023 | 12:34
Von
Status: Unparteiischer (9914 Beiträge, 4489x hilfreich)
Vor oder nach der Absage durch die Lebensgefährtin.ZitatÜbergabe stattgefunden :
Miete die Monate über gezahlt? Gab es irgendeine Form von Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter in der Zeit?Zitatmehrere Monaten sind vorbei. :
#8
Antwort vom 19. Januar 2023 | 19:12
Von
Status: Lehrling (1712 Beiträge, 272x hilfreich)
ZitatNachtrag: Wenn das dann weiter so läuft, sieht's wieder anders aus. Aber wenn der Mieter oder der Vermieter sagen "ne, so nicht" (das war die Situation, an die ich gedacht habe), dann sehe ich keinen Mietvertrag. :
Geht mir ähnlich. Wenn ein Mietvertrag vorerst von 3 Pareien geschlossen werden sollte und einer springt vor Unterschrift ab, so gibt es eben keinen Vertrag. Es sei denn, die 2 anderen wollen den Vertrag auch ohnd den 3. schließen.
Und jetzt?
Schon
268.288
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
15 Antworten
-
2 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten