Mietvertrag nicht alle Unterschriften

18. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag nicht alle Unterschriften

Hallo,
einen Mietvertrag wurde erst für 2 Personen (Paar) als Mieter geschrieben (Namen eingetragen)
jedoch nur 1 Mieter hat es unterschrieben, hat der Wohnung und Schlüssel übernommen,
Mieterin hat abgesagt und nicht unterschreiben.
Frage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben?

Danke im Voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Frage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben?
Wahrscheinlich nein, denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner. Weder der Vermieter noch der unterschreibende Mieter haben zugestimmt, dass der Vertrag ohne den anderen Mieter geschlossen wird.

Diskutieren könnte man, wenn die fehlende Unterschrift vom Ehepartner des Mieters stammen würde. Ich bin mir immer nicht sicher, wann Ehepartner für den jeweils anderen unterschreiben dürfen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich bin mir immer nicht sicher, wann Ehepartner für den jeweils anderen unterschreiben dürfen.

Wenn es die Ehewohnung betrifft, dann wäre das durchaus möglich.



Zitat (von Kotischka):
Frage: ist dann Mietvertrag gültig für 1 Mieter und 1 Vermieter wenn nur die beide unterschreiben haben?

Als erste müsste man sich mal damit beschäftigen, ob das Schriftstück den Mietvertrag erst entstehen lassen sollte oder ob es nur der Verschriftlichung eines bereits geschlossenen Mietvertrages dienen sollte.



Zitat (von cauchy):
denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner.

Was durchaus durch konkludente Vereinbarungen geheilt werden könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wahrscheinlich nein, denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner. Weder der Vermieter noch der unterschreibende Mieter haben zugestimmt, dass der Vertrag ohne den anderen Mieter geschlossen wird.


Selbstverständlich gibt es übereinstimmende Willenserklärungen... spätestens mit der Übergabe und Annahme der Mietsache.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Wie schön wäre es, auch nur ein einziges Mal eine sinnvolle Antwort von RMHV zu lesen. Ein user mit Wissen, der sich aber offensichtlich nur darin gefällt, seinen Frust an der Welt in Antworten auszulassen, die weder den Fragesteller noch eine Diskussion weiterbringen.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cauchy):
denn es gibt keine übereinstimmenden Willenserklärungen aller Vertragspartner.
Was durchaus durch konkludente Vereinbarungen geheilt werden könnte.
Natürlich kann es sein, dass Vermieter und Mieter nachher (im Zweifel konkludent) übereinkommen, dass sie alleine ohne den weiteren Mieter einen Mietvertrag schließen wollen.

So wie ich den Mietvertrag verstanden habe, wurde von 2 von 3 Vertragspartnern unterschrieben, dann die Wohnung übergeben und dann hat der dritte erklärt, dass er nicht unterschreiben wird. In der Reihenfolge sehe ich keinen fertigen Mietvertrag.

Nachtrag: Wenn das dann weiter so läuft, sieht's wieder anders aus. Aber wenn der Mieter oder der Vermieter sagen "ne, so nicht" (das war die Situation, an die ich gedacht habe), dann sehe ich keinen Mietvertrag.

-- Editiert von User am 18. Januar 2023 15:29

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47653 Beiträge, 16842x hilfreich)

Für das Zustandekommen eines Mietvertrages reicht es aus, dass die Wohnung übergeben wird und der Mieter die erste Miete zahlt. Die Frage ist daher nach meiner Auffassung nicht, ob ein Mietvertrag zustande gekommen ist, sondern mit wem er zustande gekommen ist.

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#6
 Von 
Kotischka
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Verschriftlichung eines bereits geschlossenen Mietvertrages dienen sollte.


Es handelt sich um einen Mietvertrag. "Zweite Mieter" ist eine Lebenspartnerin, die wusste noch nicht ob sie im Vertrag will oder nicht,

Übergabe stattgefunden, mehrere Monaten sind vorbei. Wohnung wurde nicht bewohnt, da noch Renovierung (vom Mieter) geplant wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Kotischka):
Übergabe stattgefunden
Vor oder nach der Absage durch die Lebensgefährtin.

Zitat (von Kotischka):
mehrere Monaten sind vorbei.
Miete die Monate über gezahlt? Gab es irgendeine Form von Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter in der Zeit?

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nachtrag: Wenn das dann weiter so läuft, sieht's wieder anders aus. Aber wenn der Mieter oder der Vermieter sagen "ne, so nicht" (das war die Situation, an die ich gedacht habe), dann sehe ich keinen Mietvertrag.

Geht mir ähnlich. Wenn ein Mietvertrag vorerst von 3 Pareien geschlossen werden sollte und einer springt vor Unterschrift ab, so gibt es eben keinen Vertrag. Es sei denn, die 2 anderen wollen den Vertrag auch ohnd den 3. schließen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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