Mietvertrag nie geändert!

17. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Benni5123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietvertrag nie geändert!

Ich habe bis Januar 2012 bei meiner ex-Freundin gewohnt. Den damaligen Mietvertrag haben meine Freundin und ich gemeinsam unterschrieben, die Miete hat immer sie bezahlt. Ich hab nach meinem Auszug dem Vermieter per Einschreiben mitgeteilt, dass ich nicht mehr in der Wohnung wohne, habe allerdings nie eine schriftliche Bestätigung erhalten oder eine Mietvertragsänderung gemacht.

Mir ist zu Ohren gekommen, dass meine Ex-Freundin nun von mir verlangen könnte, die Miete, die ja eigentlich immer sie bezahlt hat, rückwirkend an sie zu zahlen.

Stimmt das?

Lieben Gruß und danke für Antworten im Vorraus

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-- Editiert Benni5123 am 17.07.2013 15:54

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja, denn du bist noch immer Mieter.

Eine Info an den VM, dass du dort nicht mehr wohnst reicht nicht. Wenn ihr gemeinsam im MV steht könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen.

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#2
 Von 
Benni5123
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Auch wenn sie immer zahlt und das Geld nie eingefordert hat? Sie zahlt immerhin schon seit mehr als einem Jahr. Müsste sie das Geld nicht längst eingefordert haben?

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Dazu hat sie eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Mir ist zu Ohren gekommen, dass meine Ex-Freundin nun von mir verlangen könnte, die Miete, die ja eigentlich immer sie bezahlt hat, rückwirkend an sie zu zahlen.

Und wenn die Ex die Zahlung einstellt, steht der Vermieter bei Benni5123 auf der Matte und fordert gleiches ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

quote:
Mir ist zu Ohren gekommen, dass meine Ex-Freundin nun von mir verlangen könnte, die Miete, die ja eigentlich immer sie bezahlt hat, rückwirkend an sie zu zahlen.

Stimmt das?


Nein, die Freundin kann das nicht verlangen.

Wenn die Freundin aber die Miete nicht mehr zahlt, dann kann der Vermieter von Dir die Mietzahlung verlangen. In dem Fall könntest Du die von Dir gezahlte Miete von Deiner Freundin verlangen. Das ist mit viel Ärger nd dem Risiko, kein Geld zu bekommen, verbunden.

Dein Schreiben an den Vermieter hat keine rechtliche Wirkung, führt jedenfalls nicht dazu, dass Du aus dem Mietvertrag raus bist.

Wenn Du das erreichen willst, muss ein Änderungsvertrag abgeschlossen werden. Sollte der Vermieter mit Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag nicht einverstanden sein, so ist Deine Ex-Freundin verpflichtet, eine gemeinsame Kündigung zu schreiben. Die erforderliche Zustimmung zur Kündigung kannst Du ggf. einklagen.

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