Hallo alle zusammen!
Ich habe mir über das Internet eine Wohnung in Magdeburg gesucht und mir die Mietverträge schicken lassen. Beide Mietverträge - die eine für mich und die andere für den Vermieter - habe ich unterschrieben und an die zuständige Immobilienfirma wieder zurückgesandt zur Gegenzeichnung durch den Vermieter. Nun habe ich das Problem, dass ich meinen vom Vermieter unterzeichneten Vertrag schnellstmöglich benötige, um sicher sein zu können diese Wohnung auch zu bekommen. Andernfalls müsste ich weitersuchen, da ich wirklich dringend eine Wohnung brauche, um dort studieren zu können.
Meine Frage lautet also:
Welche Möglichkeiten habe ich eine andere Wohnung zu suchen, wenn sich der Vermieter beim Unterschreiben zu viel Zeit lässt bzw. wie kann ich meine Unterschrift im Nachhinein noch für ungültig erklären?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Tillimann
Mietvertrag noch nicht unterschrieben...
24. August 2004
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Frage vom 24. August 2004 | 18:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag noch nicht unterschrieben...
#1
Antwort vom 24. August 2004 | 19:35
Von
Status: Schüler (464 Beiträge, 185x hilfreich)
Setze dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist (ca. 2 Wochen), den Vertrag unterschrieben zurückzusenden mit der Bemerkung, daß Du Dich nach Ablauf dieser Frist nicht mehr an die eigene Unterschrift gebunden fühlst. Eventuell kann man Dir auch vorab per Fax oder Brief eine Vertragsbestätigung zukommen lassen, wenn sich die Unterzeichnung aus rein formalen Gründen verzögert.
Solche einseitigen Unterschriften im voraus sind immer gefährlich, da man sich selbst bindet, der andere aber noch nicht gebunden ist. Eine Vorbehaltserklärung ("meine Zusage wird gegenstandslos, wenn ich den gegengezeichneten Vertrag nicht bis ... erhalte" ) sollte da eigentlich von Anfang an dabeisein.
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