Mietvertrag oder Nutzungsentschädigung

25. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag oder Nutzungsentschädigung

Guten Tag Forum,

Folgende Situation.
ich bin bei meinem Freund (Eigentumswohnung) eingezogen.
Einen Mietvertrag haben wir nicht gemacht auch nicht angedacht !
Ich zahle jedoch etwas für die Wohnung und die Nebenkosten werden auch entsprechend aufgeteilt.
Ich nutze ein Eigenes Badezimmer und habe ein Separates Zimmer (das ich als Büro/ Hobby Raum etc. nutze) in der Wohnung.
Küche Wahn und Schlafzimmer nutzen wir zusammen.

Da ich aktuell H4 beziehe wollen die einen Mitvertrag sehen, den haben wir jedoch nicht, daher war die Überlegung ob das als Nutzungsentschädigung zählt, und wenn ja was müsste in so einen Schriftstück drin stehen?

Ich und er haben darüber keinen Ahnung.

Wäre über Tipps etc. dankbar.

Gruß Hennes

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):
Da ich aktuell H4 beziehe wollen die einen Mitvertrag sehen

Dann erklärt man das man mündliche geschlossene Verträge nicht sehen kann.
Da Amt möge mitteilen, was es außer den Kontoauszügen mit den Mietzahlungen noch als Nachweise benötigen würde.



Zitat (von Hennes005):
den haben wir jedoch nicht

Doch den hat man.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Harry van Sell,

Das Amt hat mich aufgefordert einen Mitviertag vorzulegen.
Meine Kontoauszüge auf denen man sieht das ich Miete zahle haben die schon vorliegen über 6 Monate.

Zitat (von Harry van Sell):
Doch den hat man.

Kann man dann ein Schriftstück erstellen auf dem steht das wir einen Mündlichen Mitviertag vereinbart haben?

Signatur:

--
Gruß

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):
Kann man dann ein Schriftstück erstellen auf dem steht das wir einen Mündlichen Mitviertag vereinbart haben?

Ja, kann man.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Sollten wir da bestimmte Sachen drauf schreiben?

oder einfach nur:

Hiermit bestätige ich xxxxxxxx mit xxxxxxxx einen Mündlichen Mitvertrag am xx-xx-xx geschlossen zu haben.
Die Mithöhe von XX € und der Beteiligung an den Nebenkosten?

Signatur:

--
Gruß

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#5
 Von 
RomeoZwo
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 17x hilfreich)

Auch wenn es nicht die Frage des TE war, aber frag mal deinen Freund ob er die Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung angibt (und ggf. dann auch einen Teil der Wohnfläche abschreiben kann).
Kann sonst ins Auge gehen, wenn sich die Ämter da mal absprechen...

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#6
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke RomeoZwo, für die Info.

Doch wie Formulare ich nun das Schreiben an die Agentur?
In den Formularen steht auch das man den Vermieter nicht angeben muss und auf Kontoauszügen den Namen auch scherzen darf wenn die Miete nicht direkt auf dessen Konto überweisen wird von der Agentur.


Kann man dann auch so was abgeben.


Guten Tag,

aufgrund eines Mündlichen Mietvereinbarung kann ich Ihnen leider keinen schriftlichen Nachweis eines Vertrages bereitstellen.
Einen Nachweis der Zahlungen haben Sie schon erhalten in Form eines Kontoauszuges.
Ich bitte um Ihr Verständnis und lebe als Nachweis erneut den Kontoauszug mit Beleg der Zahlungen in Kopie bei.

Hiermit versichere ich die Richtigkeit der genannten Daten.

Datum, Ort ______________ Unterschrift _______________

Signatur:

--
Gruß

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#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(750 Beiträge, 246x hilfreich)

Zitat (von RomeoZwo):
die Mieteinnahmen in der Einkommensteuererklärung


Aber nur, wenn er mehr verlangt, als er selbst zahlt.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auf die Probleme in der Einkommenssteuererklärung des Freundes geht es doch hier gar nicht. Es geht darum, was das Job-Center bezahlen muss und was nicht. Deshalb eigentlich mehr ein Fall für das Unterforum Sozialrecht. Aber seis drum.

Das JC muss natürlich wissen, wie die Struktur ist, wer was bezahlt. Und dafür braucht es nun mal nachweisbare Unterlagen. Ob das ein Nutzungsverhältnis ist oder ein Untermietverhältnis, das kann zunächst einmal dahingestellt bleiben. Und - abgesehen davon ist mir keine Regelung bekannt, wonach eine Beteiligung an Nebenkosten, die man selbst verursacht, steuerpflichtig wäre.

wirdwerden

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#9
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Wirdwerden,

Zitat (von wirdwerden):
Das JC muss natürlich wissen, wie die Struktur ist, wer was bezahlt. Und dafür braucht es nun mal nachweisbare Unterlagen. Ob das ein Nutzungsverhältnis ist oder ein Untermietverhältnis, das kann zunächst einmal dahingestellt bleiben.

und wie mache ich das?
Die Wohnung ist ein Eigentumswohnung (von meinem Freund) und ich zahle dafür was, wir haben das nie Schriftlich festgehalten warum auch. haben wir bisher nicht gebraucht.

Dem JC habe ich in einem Formular klar aufgezeigt was wie bezahlt wird.
- Grundmiete
- Nebenkosten (ohne Heizkosten)
- Heizkosten
- sonstige Wohnkosten

Das war auf zwei deren Formulare, in die ich das eintragen musste.

Jetzt stellt sich die Frage was ich denen auf die Neue anfrage bereit stellen kann, denn eine Mündliche zusammenkauft zwischen mir und meinen Freund kann ich schlecht darstellen?
Wie Formlire ich das?

Signatur:

--
Gruß

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Hennes005):
Küche, Wohn- und Schlafzimmer nutzen wir zusammen.


Dann dürfte es sich weder um einen Mietvertrag noch um eine Nutzungsentschädigung handeln, sondern vielmehr um eine Beteiligung an der gemeinsamen Haushaltsführung.

Daher stellt sich aber schnell die Frage, ob Beide eine Bedarfsgemeinschaft bilden.

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#11
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

naja, jeder geht für sich einkaufen, Lebensmittel etc. wir haben sogar getrennte facher im Kühlschrank.

Signatur:

--
Gruß

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann dürfte es sich weder um einen Mietvertrag noch um eine Nutzungsentschädigung handeln, sondern vielmehr um eine Beteiligung an der gemeinsamen Haushaltsführung.

Das Problem ist hier nur die gemeinsame Nutzung des Schlafzimmers.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Ah ok.

Signatur:

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Gruß

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#14
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Bei nur mündlichen Mietvertrag zahlt der M evtl.keine Nebenkosten, was von Euch sicher nicht so gedacht ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#15
 Von 
Hennes005
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Bei nur mündlichen Mietvertrag zahlt der M evtl.keine Nebenkosten, was von Euch sicher nicht so gedacht ist.


Wir haben sehe klar vereinbart wie hoch die Miete im Monat ist und das ich mich an den neben kosten so wie sie tatsächlich anfallen entsprechend beteilige (50%), und das deutlich bevor ich beim JC mich gemeldet habe.

Denn eine grundlegende Bedingung war und ist, das wir uns beide selbst versorgen und der andere nicht für den anderen aufkommen muss.

Signatur:

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Gruß

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