Hallo,
ich bin neu hier im Forum und habe folgendes Problem. Ich habe ein Einfamilienhaus von einem Verwandten geerbt und die Mieter die dort seit 17 Jahren wohnen haben mit dem vorherigen Besitzer einen Mietvertrag aufgesetzt bei dem sowohl die Anschrift des Mietobjektes als auch ein Nebenkostenabschlag fehlen. Außerdem wurde eine 15 Jährige Mietdauer vereinbart die mittlerweile abgelaufen ist, welche aber soweit ich informiert bin ohnehin nicht gestattet ist. Zu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass ich nach Übernahme der Immobilie versucht habe mit den Mietern (älteres, sehr vermögendes Ehepaar) einen neuen Mietvertrag aufzusetzen, aber sie sich trotz meines freundlichen und absolut fairen Angebotes (400€ Kaltmiete für ein freistehendes 80m2 großes EInfamilienhaus mit großer Garage und großem Garten) weigern einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben und auf den alten Mietvertrag beharren bei dem die Kaltmiete bei 200€ liegt. Mein Verwandter war ein sehr gutmütiger Mensch und die Mieter haben das leider extrem ausgenutzt und haben deshalb bei uns im Dorf auch einen sehr schlechten Ruf. Dennoch hatte ich gehofft es im Guten zu lösen was leider nicht gekappt hat.
Vielleicht kann mir ja hier im Forum jemand einen Tipp geben wie ich nun weiter vorgehen sollte. Ist der alte Mietvertrag bei dem die Adresse des Mietobjektes fehlt und der auf 15 Jahre abgeschlossen wurde wohl ungültig? Und wenn ja was hat das dann für Konsequenzen?
Da ich ansonsten kein Mietobjekt besitze und somit diesbezüglich keine Erfahrung habe, würde ich mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dank schon einmal im Voraus!
Viele Grüße
Mietvertrag ohne Anschrift ungültig?
Fragen zur Miete?
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Anwalt, sofort !
ZitatIst der alte Mietvertrag bei dem die Adresse des Mietobjektes fehlt und der auf 15 Jahre abgeschlossen wurde wohl ungültig? :
Nö, denn das Mietobjekt ist ja unstrittig.
Und welche Mietdauer vor 17 Jahren rechtlich zulässig war, weis ich nicht. Ist aber auch ergal, da diese Klausel abgelaufen ist.
Zitatund auf den alten Mietvertrag beharren bei dem die Kaltmiete bei 200€ liegt :
Ihr gutes Recht.
Der Vermieter hat das Recht die Miete im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu erhöhen.
Der Vermieter hat meist das Recht zu kündigen, wenn er Eigenbedarf hat.
Der Vermieter hat eventuell das Recht zu kündigen, wenn der Mieter einen gerichtsfesten Kündigungsgrund liefert.
ZitatDa ich ansonsten kein Mietobjekt besitze und somit diesbezüglich keine Erfahrung habe, :
Sollte man sich erst mal intensiv in das Vermietertum mit allseinen Pflichten, Tücken und den mageren Rechten einarbeiten.
Oder sich einen gute Fachanwalt für Mietrecht suchen.
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ZitatIst der alte Mietvertrag bei dem die Adresse des Mietobjektes fehlt und der auf 15 Jahre abgeschlossen wurde wohl ungültig? :
Die fehlende Adresse macht den Mietvertrag m.E. nicht ungültig, und ein Zeitmietvertrag muss eine Begründung für die Befristung enthalten, anderenfalls gilt er als unbefristet.
Ich sehe hier lediglich die Möglichkeit einer evtl. Mieterhöhung, ohne einen neuen Mietvertrag aufzusetzen.
Wenn du dich in der Materie nicht auskennst, werde am besten Mitglied bei Haus und Grund - oder lass das einen Fachanwalt für Mietrecht erledigen.
Zunächst einmal danke für eure Antworten. Das ich in der Thematik um einen Anwalt nicht herumkomme hatte ich mir schon gedacht, aber eure Beiträge helfen mir nun schon ein wenig weiter. Die aktuellen Mieter sind wie ich bereits beschrieben habe wirklich schlimm und in unserem kleinen Dorf wissen fast alle Leute wie sie meinen Verwandten nicht nur bezüglich der Miete ausgenutzt haben. Da er leider viel zu gutmütig war, sich schnell einschüchtern lassen hat bzw. keinen Ärger haben wollte, hat er die Miete in den vergangenen 17 Jahren nicht erhöht, d.h. ich könnte die Miete soweit ich informiert bin Stand jetzt lediglich um 40€ erhöhen. Wenn die Meter ehrlich und halbwegs anständig wären, wäre ich damit auch einverstanden, aber bei Leuten die sich so verhalten kann ich das nicht bzw. ist das für mich keine Option. Deswegen bleiben für mich dann anscheinend nur die beiden Möglichkeiten die Immobilie zu verkaufen oder wegen Eigenbedarf zu kündigen.
ZitatDeswegen bleiben für mich dann anscheinend nur die beiden Möglichkeiten die Immobilie zu verkaufen :
Ganz ehrlich, ein Haus mit 2 Problemmietern drin, das dürfte nicht viel wert sein.
Und den beiden Mietern wäre noch zuzutrauen, dass sie das ganze für kleines Geld über einen Strohmann erwerben...
ZitatGanz ehrlich, ein Haus mit 2 Problemmietern drin, das dürfte nicht viel wert sein. :
Und den beiden Mietern wäre noch zuzutrauen, dass sie das ganze für kleines Geld über einen Strohmann erwerben...
Es handelt sich ja um ein Einfamilienhaus mit "nur" einer problematischen Mietpartei und da es ein sehr schönes Haus ist habe ich auch schon Kaufinteressenten, obwohl ich es noch gar nicht inseriert habe. Grundsätzlich hätte ich es gerne behalten und an eine nette Familie vermietet, aber da dass ja anscheinend nicht möglich ist werde ich es dann verkaufen müssen. Sehr, sehr schade.
ZitatSollte man sich erst mal intensiv in das Vermietertum mit allseinen Pflichten, Tücken und den mageren Rechten einarbeiten. :
Der Vater eines Bekannten hatte sich von seinem hart erarbeiteten Geld auch ein Mietshaus gekauft, aber es nach einen paar Jahren schon wieder verkauft, da er auch nur Probleme hatte und ebenfalls berichtete dass man als Vermieter heutzutage leider immer weniger Rechte hat. Ob das so die richtige Entwicklung ist, ich wage es zu bezweifeln...
#ZitatOb das so die richtige Entwicklung ist, ich wage es zu bezweifeln... :
Man muss sich den Gegebenheiten anpassen und die Mieter sehr genau auswählen. Lieber die Wohnung ein paar Wochen leer stehen lassen und mit Sorgfalt auswählen, als an den ersten Blender zu vermieten. Und eins sollte einem klar sein, wenn du vermietest, dann gibst du den Besitz auf und daran muss man sich wohl auch erst mal gewöhnen.
Viel Erfolg.
ZitatMan muss sich den Gegebenheiten anpassen und die Mieter sehr genau auswählen. Lieber die Wohnung ein paar Wochen leer stehen lassen und mit Sorgfalt auswählen, als an den ersten Blender zu vermieten. Und eins sollte einem klar sein, wenn du vermietest, dann gibst du den Besitz auf und daran muss man sich wohl auch erst mal gewöhnen. :
Viel Erfolg.
In diesem Fall habe ich die Mieter ja nicht ausgewählt, sondern bin durch den Todesfall meines Verwandten leider in dieses unschöne Situation hineingeraten. Ich hatte wie gesagt gehofft, dass man das im Guten klärt und man sich gegenseitig entgegenkommt, aber diese Leute sind trotz ihres hohen Alters und ihres großen Vermögens so unmöglich und beharren stur auf 200€ Kaltmiete wobei ich auch mit 400€ einverstanden gewesen wäre, obwohl die ortsübliche Vergleichsmiete bei über 600-700€ liegt und sie über die Jahre mehrere 10.000€ an Miete gespart haben. Aber gut, Dankbarkeit kann man heutzutage nicht mehr erwarten und deshalb gebe ich dir Recht, dass man als Vermieter seine Mieter wirklich absolut sorgsam aussuchen sollte.
Als allererstes: Herzlichen Glückwunsch, dass Du zu den Leuten gehörst, die eine Immobilie erben konnten! Da kann man sich ja vielleicht ein kleines bisschen freuen. Ansonsten verweise ich da doch einfach mal auf Deinen eigenen Kommentar:
ZitatDankbarkeit kann man heutzutage nicht mehr erwarten :
Denn dass man vielleicht ein bisschen dankbar ist, wenn man eine Immobilie erbt, ist doch eigentlich nicht zu viel erwartet, oder? Wenn Du sie nicht willst und keinen Bock hast, Dich mit den Mietern auseinanderzusetzen, kannst Du einfach verkaufen. Der neue Eigentümer wird dann wahrscheinlich Eigennutzer sein und kann die Mieter wegen Eigenbedarf kündigen. Wie lange er dafür braucht, ist nicht mehr Dein Problem. Und den geringeren Kaufpreis, den Du deswegen bekommst, weil das Objekt vermietet ist mit einer sehr geringen Mieteinnahme, kann Dir doch wurscht sein. Du hast auf jeden Fall hinterher mehr, als bevor Du die Immobilie geerbt hast. Zur aller größten Not, darfst Du sie übrigens auch mir schenken
Ich kann verstehen, dass Du das Verhalten der aktuellen Mieter nicht gerade gut findest, sehe ich auch so. Aber dass Du sowohl Dich als auch den Verwandten, von dem Du das Haus geerbt hast, als arme Opfer hinstellst, und die Mieter als die Bösen, kann ich dann doch nicht ganz nachvollziehen.
Letztlich ist das Problem aus meiner Sicht eher Dein Verwandter, und jetzt als Nachfolger Du.
Zitatbei dem sowohl die Anschrift des Mietobjektes als auch ein Nebenkostenabschlag fehlen :
ZitatAußerdem wurde eine 15 Jährige Mietdauer vereinbar :
ZitatZu erwähnen ist vielleicht auch noch, dass ich nach Übernahme der Immobilie versucht habe mit den Mietern (älteres, sehr vermögendes Ehepaar) einen neuen Mietvertrag aufzusetze :
Zitatweigern einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben und auf den alten Mietvertrag beharren :
ZitatDa er leider viel zu gutmütig war, sich schnell einschüchtern lassen hat bzw. keinen Ärger haben wollte, hat er die Miete in den vergangenen 17 Jahren nicht erhöht :
Das ist eine Ansammlung von Unfähigkeit und Unwissen auf eurer Seite, die schon beeindruckend ist. Sowohl der Verwandte als auch Du machen so ziemlich alles falsch, was man nur machen kann. Und das damit entschuldigen zu wollen, dass man ja so gutmütig ist und die Mieter das "ausnutzen", finde ich persönlich gediegen. Da ist man irgendwie alleine dran Schuld. Man hätte von Anfang einen Vertrag machen können, der eine angemessene Miete enthält und keine unzulässigen Klauseln (wie 15 Jahre Mietdauer). Man hätte regelmäßig die Miete erhöhen können, usw.
Zitatund beharren stur auf 200€ Kaltmiete wobei ich auch mit 400€ einverstanden gewesen wäre :
Das ist ja schön, dass Du mit €400 einverstanden gewesen wärst. Aber ein Recht darauf hast Du eben einfach nicht. Und mal ehrlich, würdest Du bereit sein, plötzlich die doppelte Miete zu zahlen, oder generell den doppelten Preis für irgendwas, weil der Vermieter/Verkäufer damit "einverstanden" ist?
ZitatDennoch hatte ich gehofft es im Guten zu lösen :
Und jetzt willst Du es "im Schlechten" lösen, oder was? Bis auf eine reguläre Mieterhöhung von max. 20% in 3 Jahren hast Du überhaupt keine Handhabe, da irgendwas an der Miethöhe zu machen. Kannst Dir ja mal ausrechnen, was für die Mieter besser ist. Kleiner Tipp: dein großzügiges Angebot der doppelten Miete ist es nicht. Kann ich irgendwie verstehen, dass die Mieter das dann lieber nicht "im Guten" lösen wollen Aber mal im Ernst, sowas läuft normalerweise über geben und nehmen. Du willst ohne rechtliche Grundlage die doppelte Miete - was hast Du denn den Mietern im Gegenzug angeboten? Vielleicht die Zusicherung, dass es dann für mindestens 6 Jahre keine weitere Erhöhung geben wird? Den neuen Herd, den die sich wünschen, in die Küche zu setzen? Oder, lass mich raten - nix?
Zitatund sie über die Jahre mehrere 10.000€ an Miete gespart haben. :
Auch das ist eine Fehleinschätzung Deinerseits. Die haben keine Miete gespart, sondern genau das gezahlt, was Dein Verwandter mit denen vereinbart hat.
ZitatLeute sind trotz ihres hohen Alters und ihres großen Vermögens :
Was soll das eigentlich bedeuten, woher bitte kennst Du denn die genauen Vermögensverhältnisse Deiner Mieter? Auf eventuellen Flurfunk im Dorf würde ich da nicht besonders viel geben. Und auch alte und/oder vermögende Leute müssen ihr Geld nicht ohne Grund zum Fenster rausschmeißen.
Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das Verhalten der Mieter auch nicht gerade super, aber dass die das überhaupt so machen können, hat Dein Verwandter verbockt. Also vielleicht mal einen Teil Deines Unmuts in diese Richtung lenken.
Den aus meiner Sicht absolut sinnvollsten Hinweis in diesem Thread hast Du direkt am Anfang bekommen:
ZitatAnwalt, sofort ! :
Bei so viel Unwissen und einer nicht gerade hilfreichen Vermischung von Moral und Recht, hat es meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn, dass Du da selbst weiter dran rumdokterst...
ZitatDeswegen bleiben für mich dann anscheinend nur die beiden Möglichkeiten die Immobilie zu verkaufen oder wegen Eigenbedarf zu kündigen. :
Hast du denn Eigenbedarf?
Eine Kündigung aufgrund vorgetäuschten Eigenbedarfs kann nämlich böse nach hinten losgehen.
Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass sich die Mieter gegen die Kündigung wehren.
So günstig finden die ja nie wieder ein Haus oder eine Wohnung.
ZitatAber gut, Dankbarkeit kann man heutzutage nicht mehr erwarten :
Vermietung ist doch keine caritative Veranstaltung, sondern ein Geschäft, welches (im besten Fall) schriftlich vertraglich fixiert wurde.
Du bist doch auch beim Discounter nicht dankbar, dass es dort dein Brötchen billiger gibt als beim Bäcker.
Anwalt.
-- Editiert von User am 18. Juli 2024 09:01
Habt ihr in der Verwandschaft niemanden, der im Ort im Häuschen wohnen würde. Eigenbedarf kann auch für nahe Verwandte sein. Sogar als Ferienwohnung wäre möglich. Wichtig ist nur, dass man es dann wirklich für den angegebenen Bedarf nutzt.
Alternativ ist es durchaus möglich einen Verkauf zu erwähnen. Einfamilienhäuser werden zu 99% nicht von Investoren gekauft. Ein folgender Eigenbedarf des Käufers ist also höchstwahrscheinlich. In diesem Rahmen sind dann 400€ Miete vielleicht doch nicht mehr so schlecht.
Bitte eines nicht vergessen: erben kommt nach sterben. Und wenn es für den Erblasser in Ordnung mit der Miete war, er zumindest nichts geändert hat, dann ist das vom Erben zu respektieren; so einfach ist das. Erben heißt, auch die Lasten zu erben. Und Korrektur ist eben nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten möglich. Aus diesem Grund hat man ja im Erbrecht die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Nur, wenn man das nicht tut, Vorteile akzeptieren, Nachteile nicht akzeptieren, so läuft das nicht.
wirdwerden
ZitatAnwalt, sofort ! :
ZitatOder sich einen gute Fachanwalt für Mietrecht suchen. :
ZitatDen aus meiner Sicht absolut sinnvollsten Hinweis in diesem Thread hast Du direkt am Anfang bekommen: :
Kann mir bitte einer von euch Anwaltsverfechtern darlegen, was es in diesem Fall bringen soll, in einen Anwalt zu investieren, der sich dann zwar freut Geld zu verdienen, einem aber nicht erklären wird, dass man mit seiner Mandatierung schlechtem Geld gutes hinterherwirf?
Die Fakten liegen doch, ebenso wie die rechtlichen Möglichkeiten, klar auf dem Tisch.
ZitatAls allererstes: Herzlichen Glückwunsch, dass Du zu den Leuten gehörst, die eine Immobilie erben konnten! Da kann man sich ja vielleicht ein kleines bisschen freuen. :
Über was freuen, den möglichen Ruin?
Um dir die Vermietung in groben Grundzügen zu erklären, Mieteinnahmen sollten mindestens die Kosten des Objektes, sowie einen Puffer für irgendwann notwendig werdende Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen generieren.
Im optimalen Fall, fällt dabei noch ein (kleines) Einkommen für den Eigentümer ab.
Bei Mieteinnahmen von 200€ für ein Einfamilienhaus, kann von keinem der Punkte die Rede sein.
Man muss sich jetzt gut überlegen, was man mit einer Immobilie anfängt, bei der es rund 20 Jahre dauern würde, die Miete auf eine ortsübliche Vergleichsmiete (Stand HEUTE) anzuheben und sich der Gefahr bewusst sein, dass irgendwann fällig werdende Reparaturen oder Erneuerungen wie z.B. Heizung, Dach etc. , die eigene Liquidität empfindlich beeinflussen können.
Meiner Meinung bleiben zwei Optionen über, um aus der Sache glimpflich rauszukommen.
1. Den Mietern wegen Eigenbedarf kündigen und das Objekt selbst nutzen.
2. Das Haus an jemanden verkaufen, der 1. dann übernimmt.
-- Editiert von User am 18. Juli 2024 10:45
ZitatDie Fakten liegen doch, ebenso wie die rechtlichen Möglichkeiten, klar auf dem Tisch. :
Hier benötigt ein Laie juristische Unterstützung und nur weil du meinst, man könnte sowas leicht selber wuppen, wird die Eigenarbeit in 98 % der Fälle ein Eigentor. Wenn du Volljurist bist, dann kannst du dich ja gerne pro bono da reinhängen, aber biste ja nicht, sonst würdest du solche Fragen nichtt stellen. Ich meine, dass hier jeder Cent in einen Anwalt gutes Investment ist.
ZitatHier benötigt ein Laie juristische Unterstützung :
Für was denn bitte?
ZitatIch meine, dass hier jeder Cent in einen Anwalt gutes Investment ist. :
Damit der Anwalt ihr erklärt, dass sie an den alten Mietvertrag gebunden ist, die Miete maximal um 20% alle 3 Jahre erhöhen kann und ihr ansonsten die Hände gebunden sind, da in jedem § welche Mieterhöhungen behandeln, der nette Satz steht "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."?
Ich sehe das als reine Geldverschwendung.
Die TE muss sich darüber im Klaren werden, was sie mit dem Objekt machen will.
Sollte es der Eigenbedarf werden, dann ja, dann sollte man, um die möglichen Fallstricke bei einer Eigenbedarfskündigung zu umgehen, diese von einem Anwalt aufsetzen lassen.
Sollte es der Verkauf werden, braucht man keinen Anwalt, sondern einen Notar.
Sollte es nichts davon werden, braucht man ein gut gefülltes Bankkonto und da hilft es auch nicht einen Teil davon an einen Anwalt zu "übertragen".
-- Editiert von User am 18. Juli 2024 11:09
Mir ist auch nicht ganz klar, was ein Anwalt hier ausrichten soll. Möglicherweise wäre ein Vermieterverein hilfreicher. Der könnte vielleicht Optionen und Grenzen aufzeigen. Ein Anwalt wird das zwar auch können. Aber da es nicht konkret um eine spezielle Rechtsfrage oder gar um ein gerichtliches Vorgehen geht, scheint mir das Geld für einen Anwalt nicht so richtig sinnvoll investiert.
1. Verkauf: Wenn schon Interessenten vorhanden und nicht abgeschreckt sind--> (Ehrlich) verkaufen mit allen Rechten und Pflichten---d.h. weg mit Schreck und dem, was dranhängt. Den Kaufvertrag aber bitte nicht allein aufsetzen...ZitatDeswegen bleiben für mich dann anscheinend nur die beiden Möglichkeiten die Immobilie zu verkaufen oder wegen Eigenbedarf zu kündigen. :
2. Eigenbedarfskündigung: Bekommst du selbst vermutlich auch nicht rechtswirksam hin, sofern du tatsächlich Bedarf hättest. Und falls ein Experte das macht, haben die Mieter längst einen RA bei der Hand, der die Kündigung zerpflückt und/oder über ein Gerichtsverfahren in die Länge ziehen kann und wird.
3. Nichts mehr tun außer Mieterhöhung aufs maximal zulässige.
ABER: Was erledigen/bezahlen die Mieter denn sonst selbst in dem Haus&Garten? Die 200,- Kaltmiete sind ja nicht dein einziges Geldproblem, oder?
ZitatDie TE muss sich darüber im Klaren werden, was sie mit dem Objekt machen will. :
Wie soll sie das denn machen ohne alle Optionen überhaupt zu erkennen und juristisch einschätzen zu lassen?
Ich bleibe dabei, Anwalt.
Danke nochmal für eure Beiträge. Das es auch anders gehen kann, kann man an dem Nachbarhaus sehen, dass ebenfalls meinem Verwandten gehörte und meine Schwester geerbt hat, die in Baden-Würrtemberg wohnt. In dem Haus wohnt seit 7 Jahren eine Familie die ebenfalls sehr wenig Miete zahlen musste. Da meine Schwester ziemlich weit weg wohnt bat sie mich mit der Familie zu sprechen und gleich beim ersten Gespräch haben wir uns auf eine für beide Seiten akzeptable Lösung bzw. Miete geeinigt. Sie bedankten sich sogar bei mir, dass sie 7 Jahre so günstig wohnen durften und auch weiterhin das Haus mieten dürfen also jetzt nicht umziehen müssen. So hatte ich es mir auch für mein geerbtes Haus erhofft, aber obwohl ich es wirklich mehrfach im Guten versucht habe sind die Mieter zu keinerlei Kompromissen bereit und das obwohl sie in der Freikirche sind und ihre vermeintliche Christlichkeit wie eine Monstranz vor sich hertragen. Dabei weiß so ziemlich jeder im Dorf, dass sie unfassbar geldgierig sind und, ganz dezent formuliert, es mit der Wahrheit nicht wirklich genau nehmen. Aber gut in diesem Forum geht es ja nicht um Moral, sondern um Recht insofern entschuldigt, dass ich abschweife, aber wie diese Leute meinen Verwandten auch bei anderen Sachen schamlos ausgenutzt haben und sich nun auch noch so verhalten schockiert mich zutiefst.
Eine Frage habe ich noch: In dem Mietvertrag steht dass die Mieter einen Stellplatz/Garage nutzen dürfen. Das Haus selber hat aber keine Garage, sondern einen nicht überdachten, aber gepflasterten, Stellplatz sowie ein Doppelcarport. Das Doppelcarport wird seit 17 Jahren von den Mietern genutzt (sie fahren ihr Auto einfach in die Mitte), obwohl es im Mietvertrag wie gesagt nicht aufgeführt wird. Besteht da vielleicht für mich eine Möglichkeit sie aufzufordern das Carport zu räumen und Ihnen den nicht überdachten Stellplatz zuzuweisen?
ZitatKann mir bitte einer von euch Anwaltsverfechtern darlegen, was es in diesem Fall bringen soll, in einen Anwalt zu investieren, :
ZitatMir ist auch nicht ganz klar, was ein Anwalt hier ausrichten soll. :
Ja, was könnte es wohl bringen, mit 0,0 Wissen in Sachen Vermietung und Juristerei, aber mit Problemmietern einen speziell ausgebildeten Spezialisten zu beauftragen?
Von dem Gedanken an den Eigenbedarf gar nicht mal zu reden ...
ZitatBesteht da vielleicht für mich eine Möglichkeit sie aufzufordern das Carport zu räumen und Ihnen den nicht überdachten Stellplatz zuzuweisen? :
Wie man ja schon erfahren hat, "fordern" kann man viel, die Probleme treten regelmäßig beim "bekommen" auf.
Es könnte sehr gut sein, dass der Carport in Laufe der Zeit konkludent Vertragsbestandteil wurde und damit den vertragliche vereinbarten Teil mit "Stellplatz/Garage" eingenommen hat.
Im Mietvertrag steht ja lediglich ein Stellplatz/Garage d.h. zumindest ein Stellplatz im Carport müsste mir dann ja zustehen. Wobei der Begriff "Carport" im Mietvertrag wie gesagt nicht fällt und sich neben dem Carport ein gepflasterter, aber nicht überdachter Stellplatz befindet.
Ja, könnte man versuchen, die Mieter aus dem Carport rauszukriegen und ihnen einen anderen Stellplatz zuzuweisen.
Ich persönlich würde davon abraten. Im besten Fall stehen die Mieter dann halt 2m weiter. Im schlimmsten Fall schalten die einen Anwalt ein (denn laut Deiner Aussage sind die ja sehr vermögend, können sich das also leisten), und das endet vor Gericht. Und ob ein Gericht dann Dir Recht gibt, oder nicht vielleicht doch den Mietern, das ist nicht vorherzusehen. Wenn Du verlierst, zahlst Du übrigens alle Gerichts- und eventuellen Anwaltskosten, auch die der Gegenseite.
Meinst Du nicht, Du hast bereits genug Baustellen mit dem Haus, musst Du ohne Not einen Nebenkriegsschauplatz eröffnen? Was versprichst Du Dir denn von der Aktion als Vorteil (außer vielleicht die Befriedigung von Rachegelüsten)?
Schon lieber Deine Kräfte und konzentriere Dich auf das, was wichtig ist.
ZitatJa, was könnte es wohl bringen, mit 0,0 Wissen in Sachen Vermietung und Juristerei, aber mit Problemmietern einen speziell ausgebildeten Spezialisten zu beauftragen? :
Wenig bis nichts, da auch ein Anwalt an der Rechtslage nichts ändern kann.
Abgesehen davon, kann man zum Kurs eines simplen Beratungsgesprächs beim Anwalt, rund 2 Jahresbeiträge bei Beispielsweise Haus und Grund finanzieren und sich noch eine Tasse Kaffee und ein Stück Kuchen dazu gönnen und mit dem Taxi nach Hause fahren.
Einen Anwalt als "Beratungsinstitution" zu beauftragen ist, nennen wir es unwirtschaftlich.
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 12:53
Hattest du das gestern schlicht vergessen, wie gut es bei Nachbars ging?ZitatDa ich ansonsten kein Mietobjekt besitze und somit diesbezüglich keine Erfahrung habe, :
Andere Mieter, andere Probleme. Eigentlich leicht zu verstehen. Deine Mieter WOLLEN ganz einfach nicht. Sie MÜSSEN auch nicht.
Es gibt einen Mietvertrag. Punkt. Dein verstorbener Verwandter hat sich nicht gekümmert, wollte offenbar nie mehr als 200,-. Fertig.
Dein verstorbener Verwandter hat keinen besonderen Wert darauf gelegt, dass es ganz konkret und genau formuliert wird. Niemand anders hat sich 17 Jahre lange daran gestört, wo die parken.ZitatIn dem Mietvertrag steht dass die Mieter einen Stellplatz/Garage nutzen dürfen. :
Ja, auffordern geht einfach und ist möglich. Denk an das *Gewohnheitsrecht*.ZitatBesteht da vielleicht für mich eine Möglichkeit sie aufzufordern das Carport zu räumen und Ihnen den nicht überdachten Stellplatz zuzuweisen? :
Ich versuchs auch nochmal:
Was außer der Kaltmiete zahlen diese Mieter noch (jetzt an dich)?
ZitatWenig bis nichts, da auch ein Anwalt an der Rechtslage nichts ändern kann. :
Bist du echt so verbohrt? Der Anwalt kennt die Rechtslage wenigstens und hat bei der Besprechung auch alle notwendingen Papiere (soweit vorhanden) vorliegen und kann die Sache besser einschätzen und tatsächlich darf er auch beratend tätig sein, anders als ein Fachlaie in einem Diskussionsforum.
Du gehst sehr laziver mit den Ansprüchen Dritter um.
ZitatBist du echt so verbohrt? :
Keineswegs, ich nenne es pragmatisch.
ZitatDer Anwalt kennt die Rechtslage wenigstens und hat bei der Besprechung auch alle notwendingen Papiere (soweit vorhanden) vorliegen und kann die Sache besser einschätzen und tatsächlich darf er auch beratend tätig sein, anders als ein Fachlaie in einem Diskussionsforum. :
Und genau da sind wir beim Punkt, die günstigste Anwaltslösung ist die Erstberatung, wenn Du dort alle deine Papiere mitbringst und der Anwalt sich damit befasst, ist es keine Erstberatung mehr, sondern ein Mandat.
Die Rechtslage (Rechte der Pflichten der Mieter und des Vermieters) hier ist weder kompliziert, noch irgendwie besonders auszulegen, sondern recht eindeutig und hier bereits mehrfach genannt worden.
Weitergehende "Beratung" zum Vermieterdasein gibt es woanders für weitaus weniger Geld.
Die TE benötigt momentan nämlich keine Rechtsberatung.
Es macht zum aktuellen Zeitpunkt schlicht keinen Sinn, sich von einem Anwalt erklären zu lassen, dass man nicht bei rot über die Ampel gehen darf.
ZitatDu gehst sehr laziver mit den Ansprüchen Dritter um. :
Wenn du lasziv meintest, verstehe ich die Welt nicht mehr, wo in aller Welt haben meine Beiträge etwas sexuell aufreizendes?
Falls Du leichtfertig meintest, lasziv ist kein Fremdwort dafür.
Und das leichtfertig kann ich uneingeschränkt zurückgeben, oder zahlst Du den Anwalt der TE?
Der Fragesteller braucht eine Beratung, da werden sich die meisten einig sein. Die Frage ist doch, wo er diese für welchen Preis bekommt. Meine Meinung: Ein Anwalt macht Sinn, wenn eine konkrete Rechtsfrage zu lösen ist. Schlicht weil ein Anwalt vergleichsweise teuer ist.
Hier im Thread geht es nicht um eine konkrete Rechtsfrage. Es geht vielmehr um eine mittelfristige Strategie, wie der Fragesteller sein geerbtes Haus sinnvoll nutzen kann. Da sind diverse Dinge zu beraten. Dazu kommt, dass der Fragesteller offenbar wenig Erfahrung mit Mietrecht hat, er aber mit großer Wahrscheinlichkeit noch viele Monate Vermieter sein wird. Da werden noch weitere Probleme warten. Daher war eben auch mein Rat, es mit einer Vermietervereinigung zu probieren. Mir scheint ein Anwalt für solche umfangreiche Beratung einfach zu teuer zu sein.
ZitatHier im Thread geht es nicht um eine konkrete Rechtsfrage. :
? ? ?
ZitatIst der alte Mietvertrag bei dem die Adresse des Mietobjektes fehlt und der auf 15 Jahre abgeschlossen wurde wohl ungültig? Und wenn ja was hat das dann für Konsequenzen? :
Zitat? ? ? :
Um Dir auf die Sprünge zu helfen....
ZitatDie Rechtslage (Rechte und Pflichten der Mieter und des Vermieters) hier ist weder kompliziert, noch irgendwie besonders auszulegen, sondern recht :eindeutig und hier bereits mehrfach genannt worden.
Damit ist der rechtliche Teil abgefrühstück, für weitere (notwendige) Beratungen gibt es andere Institutionen, welche zu einem anderen Stundensatz arbeiten.
-- Editiert von User am 19. Juli 2024 14:40
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