Hallo, benötige Eure Hilfe!
Habe einen Mietvertrag unterschrieben. Ist ja nichts Ungewöhnliches!
Ungewöhnlich ist dabei, das wir keine Betriebskosten zahlen müssen laut Mietvertrag.
§3-Miete und Nebenkosten (dafür haben wir unterschrieben)
1.Die Netto-Kaltmiete ausschließlich Betriebskosten, Heizung und Warmwasser
2.Neben der Miete sind monatlich zu entrichten für:
Heizkostenvorschuss gemäß §6 gem. Jahresabrechnung
3.Betriebskosten: d o r t - w u r d e - n i c h t s - a n g e k r e u z t - o d e r - e i n g e t r a g e n .
Brauchen wir keine Betriebskosten mehr zahlen?
Gibt es darüber auch Gerichtsurteile? Habe im Netz nichts gefunden!
Vorab vielen Dank.
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"Ich finde diese Seite sehr sehr gut. Da man die Möglichkeit sich auszutauschen. Macht nur weiter so."
-- Editiert von Ihre_Goettlichkeit am 24.01.2006 15:15:12
-- Editiert von Ihre_Goettlichkeit am 24.01.2006 15:16:35
Mietvertrag ohne Betriebskosten
24. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 24. Januar 2006 | 15:10
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ohne Betriebskosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Januar 2006 | 15:23
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Grundsätzlich hat der Vermieter nach der gesetzlichen Regelung die Betriebskosten - abgesehen von denen für Heizung und Warmwasser - selbst zu tragen. Diese Regelung ist nicht zwingend, sondern kann durch eine vertragliche Vereinbarung zumindest teilweise umgekehrt werden. Fehlen allerdings im Mietvertrag entsprechende Klauseln, bleibt es bei den gesetzlichen Wertungen, und der Vermieter ist in der Pflicht. Nichts anderes gilt beim mündlich vereinbarten Mietvertrag: Hier gelten die Betriebskosten als in der Miete enthalten und können daher nicht zusätzlich verlangt werden.
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