Guten Abend zusammen,
beim gestrigen Auszug aus unserer Wohnung sind in einer der Türen ein paar Kratzer rein gekommen. Nun will der Vermieter von mir den Schaden ersetzt haben. Nun meine Frage, im Mietvertrag ist keine Kaution vereinbart und ich musste auch nie eine bezahlen. Kann der Vermieter trotzdem verlangen, dass ich diesen Schaden erstatte? Zumal der Schaden durch ein Umzugsunternehmen entstanden ist.
Mietvertrag ohne Kaution
15. November 2023
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Frage vom 15. November 2023 | 19:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ohne Kaution
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#1
Antwort vom 15. November 2023 | 20:07
Von
Status: Senior-Partner (6725 Beiträge, 2361x hilfreich)
Natürlich muß ein MIeter für die von ihm selbst oder beautragten Dritten verursachten Schäden aufkommen.
Dazu braucht es keine Mietkaution, welche die Durchsetzung von Forderungen für den Vermieter ja nur absichern und erleichtern soll.
#2
Antwort vom 16. November 2023 | 09:32
Von
Status: Student (2630 Beiträge, 421x hilfreich)
ZitatZumal der Schaden durch ein Umzugsunternehmen entstanden ist. :
Dann würde ich dem Vermieter den Schaden bezahlen und widerum selbst diesen Schaden beim Umzugsunternehmen geltend machen.
Man sollte sich aber sicher sein, dass die Schadenshöhe stimmt.
Beispielsweise dürfte eine 30 Jahre alte und jetzt verkratzte Tür nur durch eine 30 Jahre alte intakte Tür ersetzt werden. Wenn da eine neue Tür reinkommt, ist die Wertsteigerung in Abzug zu bringen.
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#3
Antwort vom 16. November 2023 | 10:27
Von
Status: Lehrling (1917 Beiträge, 248x hilfreich)
Zitatbeim gestrigen Auszug aus unserer Wohnung sind in einer der Türen ein paar Kratzer rein gekommen. Nun will der Vermieter von mir den Schaden ersetzt haben. Nun meine Frage, im Mietvertrag ist keine Kaution vereinbart und ich musste auch nie eine bezahlen. Kann der Vermieter trotzdem verlangen, dass ich diesen Schaden erstatte? :
Eine Kaution hätte es dem Vermieter erleichtert, an sein Geld zu kommen...nicht mehr, nicht weniger.
Das heißt jedenfalls nicht, dass du aus der Sache raus bist.
ZitatZumal der Schaden durch ein Umzugsunternehmen entstanden ist. :
Nicht das Umzugsunternehmen ist Vertragspartner deines Vermieters, sondern du.
Schaden melden, die Umzugsunternehmen sind gegen so was in der Regel versichert.
-- Editiert von User am 16. November 2023 10:28
#4
Antwort vom 16. November 2023 | 11:41
Von
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 288x hilfreich)
ZitatDann würde ich dem Vermieter den Schaden bezahlen und widerum selbst diesen Schaden beim Umzugsunternehmen geltend machen. :
I.d.R. zahlt man für einen Umzug. Sollte dabei vom Unternehmen ein Schaden entstanden sein, zieht der Mieter diesen von der Rechnung ab.
Ist aber einfacher, den Schaden dem Vermieter zu hinterlassen, zumal ja auch keine Kaution gezahlt wurde. Einfach genial.
#5
Antwort vom 16. November 2023 | 11:44
Von
Status: Lehrling (1850 Beiträge, 363x hilfreich)
Einfache Antwort: ja. Und die Forderung durchsetzen kann er auch.ZitatKann der Vermieter trotzdem verlangen, dass ich diesen Schaden erstatte? :
-- Editiert von User am 16. November 2023 11:47
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