Mietvertrag ohne Schriftform als Paar - Fallstricke?

9. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go564287-78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ohne Schriftform als Paar - Fallstricke?

Hallo zusammen,

der Onkel meiner Freundin lässt uns zu Miete in sein Haus einziehen.
Allerdings werde ich nicht im Mietvertrag stehen. Es wurde vereinbart, dass meine Freunding einen Mietvertrag mit ihrem Onkel schließen wird. Ich werde aber die Hälfte der Miete zahlen, so wie sie auch.
Was wäre nun aber wenn die beiden gar keinen schriftlichen Mietvertrag abschließen - dazu drei Fragen:

1. Würde dann ein Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstehen (wir wohnen dort und zahlen Miete)?
2. Wenn 1. mit Ja zu beantworten wäre - wäre dies ein gesamtschuldnerischer Vertrag zwischen dem Onkel meiner Freundin, sowie meiner Freundin und mir als gesamtschuldner?
Wie kann ich in so einem Fall sicherstellen, dass, sollte es Mal zur Trennung kommen, ich nicht das Risiko trage das der Onkel mich auf die volle Miete in Anspruch nimmt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go564287-78):
1. Würde dann ein Mietvertrag durch konkludentes Handeln entstehen (wir wohnen dort und zahlen Miete)?

Ja



Zitat (von go564287-78):
wäre dies ein gesamtschuldnerischer Vertrag zwischen dem Onkel meiner Freundin, sowie meiner Freundin und mir als gesamtschuldner?

Ja



Zitat (von go564287-78):
Wie kann ich in so einem Fall sicherstellen, dass, sollte es Mal zur Trennung kommen, ich nicht das Risiko trage das der Onkel mich auf die volle Miete in Anspruch nimmt?

In dem man dafür sorgt, das die Freundin auch dann noch die halbe Miete zahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von go564287-78):
Wie kann ich in so einem Fall sicherstellen, dass, sollte es Mal zur Trennung kommen, ich nicht das Risiko trage das der Onkel mich auf die volle Miete in Anspruch nimmt?


Mit Sicherheit ist das bei mündlichen oder konkludent geschlossenen Verträgen immer recht problematisch, einfach weil der konkrete Nachweis über einzelne Vertragsdetails schwierig ist.

Im vorliegenden Fall geht man von einem mündlichen Mietvertrag zwischen Freundin (Nichte) und Onkel aus. Insofern sollte man auch nicht die Hälfte der Miete an den Onkel direkt bezahlen, sondern vielmehr an die Freundin und die Freundin zahlt dann die Gesamtmiete an den Onkel.

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