Mietvertrag ohne qm-Angabe

1. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ohne qm-Angabe

nachdem alle Welt grad ihre Wohnungen vermisst, hat sich mir die Frage gestellt, was eigentlich ist, wenn im Mietvertrag gar keine Angaben zu den qm gemacht wurden.

Da kann der Vermieter ja nicht viel falsch gemacht haben - oder ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Das ist ja auch nicht verboten. Spätestens bei der NK-Abrechnung, es sei denn, es ist eine Pauschale vereinbart, wird die Wohnfläche angegeben- die sollte man dann auch nachprüfen!

-----------------
"MfG
Susanne"

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#2
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Und bei Mieterhöhungen greift man einfach selbst zum Maßband und rechnet dann anhand des Mietspiegels, was es maximal kosten darf.

Das Problem war ja nur, dass manche Vermieter eben Schrägen usw. nicht nur anteilig berechneten und somit zu hohe Nebenkosten und Mieterhöhungen veranschlagten.

-----------------
"Chylla"

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#3
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

Moin, moin,

mal dumm gefragt!

Wie ist es denn mit den Heizkosten, wenn ein Balkon vorhanden ist?

Da der Balkon ja nicht geheizt werden kann, müsste dieser in qm doch eigentlich abgezogen werden , oder nicht?


Sailor

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#4
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Dieser guten Frage möchte ich mich anschließen, das weiss ich nämlich auch nicht. Steht das vielleicht in der HkVo ?

-----------------
"MfG
Susanne"

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#5
 Von 
SandraB
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!!!

In Bezug auf den Balkon, kann ich nur sagen, dass es doch allen Ernstes VM gibt, die diesen bei den Heizkosten mit einbeziehen. So wie auch mein Ex-VM. Meiner war so groß wie eine Einzelgarage. Lag wohl dadran, dass er auf dem Dach einer war...GRINS
War damalös in nen Mieterhilfeverein und die sagten ganz klar NEIN...Ein Balkon ist keine Wohnfläche...

MfG Sandra

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Micha26
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 0x hilfreich)

denke zwar auch, daß der Balkon nicht geheizt werden muß :-)

unterm Strich ist es aber wahrscheinlich grad egal, ob er mitgerechnet wird oder nicht. Weil wenn er nicht mitgerechnet wird, wird er bei allen Mietern nicht mitgerechnet und damit die Gesamtwohnfläche kleine, durch die die Heizkosten geteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sailor2006
Status:
Praktikant
(796 Beiträge, 202x hilfreich)

Aha, dachte ich es mir doch? :dance:

Muss doch dann meine Heizkosten der vergangenen Jahre hochrechnen..... :wipp:

Interessant für diejenigen, die im Dachgeschoss eines 2-Fam-Hauses wohnen, wo die EG-Whg keinen Balkon hat

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