Und noch eine Frage von mir.
Ich habe seit dem letzten Jahr begonnen die Mietverträge für die Ferienwohnung per Mail zu verschicken. Hat es rechtlich Bestand, wenn lediglich eine Bestätigung per Mail existiert und kein unterschriebenes Dokument?
Mietvertrag per Mail
31. Juli 2003
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Frage vom 31. Juli 2003 | 22:57
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag per Mail
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 31. Juli 2003 | 23:55
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Gundes,
Mietverträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Die Schriftform erfordert die eigenhändige Unterschrift (§ 126 (1) BGB
).
Mails fallen unter die Textform, diese kann im Mietrecht nur bei Mieterhöhungen, Modernisierungsankündigungen, Änderung der Betriebskosten etc. gewählt werden, insbesondere für die ehemaligen Vorschriften des § 8 MHRG.
mfg gruwo
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