Mietvertrag per PDF rechtswirksam?

26. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sonja Paul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag per PDF rechtswirksam?

Hallo,
vor 1.5 Wochen habe ich in einem Maklerbüro einen Mietvertrag unterschrieben und warte seit dem darauf, dass ich ein Original mit Unterschrift der Vermieterin zugeschickt bekomme! Laut Aussage des Maklers ist dieser Mietvertrag irgendwo in der Post stecken geblieben, weshalb ich erst heute einen eingescannten Mietvertrag per Mail im PDF - Format erhielt. Dort, wo die Unterschrift der Vermieterin steht, wurde auch noch etwas durchgestrichen - es sieht irgendwie manipuliert aus, finde ich.
Nun möchte das Maklerbüro die Vermittlungskosten und die Vermieterin die Kaution und die erste Miete (also insgesamt ca. 5000 EUR) erhalten. Ich frage mich, ob dieser Mietvertrag, den ich bisher nur als PDF Datei bekommen habe, überhaupt rechtskräftig ist und ob ich das Geld nun überweisen sollte. Ich finde diese ganze Form sehr unseriös und seltsam! Oder bin ich nur zu altmodisch?
Außerdem wüsste ich gerne, ob es für mich sicherer ist, die Kaution in Form eines Sparkontos auf meinen Namen zu hinterlegen, oder ob es genauso sicher ist, das Geld einfach mit dem Vermerk "Mietkaution" zu überweisen.
Über Tipps wäre ich sehr sehr sehr dankbar!!!
LG, Sonja

-- Editiert am 26.03.2009 22:37

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn der Vermieter nachträglich Änderungen an dem Vertrag vorgenommen hat, dann ist der Vertrag nicht rechtsgültig. Für jeden Vertrag braucht man eine "Einigung" die Aus "Angebot" und "Annahme" besteht. Wird bei einem gegenseitigen Vertrag durch eine Partei eine Änderung vorgenommen, so stellt dies ein neues Vertragsangebot dar, welches erst wieder durch die andere Vertragspartei angenommen werden muss.

Von daher ist es bisher - jedenfalls nach den Schilderungen - nicht sicher, ob ein Vertrag geschlossen wurde.

Ich würde schriftlich auf Aushändigung eines Originalvertrags bestehen und detailliert prüfen, ob und welche Änderungen vorgenommen wurden.

Wann soll der Einzug stattfinden bzw. ab wann soll der Mietvertrag gelten?

Solange der Vertrag nicht tatsächlich vorliegt und Sie sicher sind, dass keine nachträglichen Änderungen erfolgt sind, würde ich die Zahlungen in der Tat vorsichtshalber zurückhalten.

Weisen Sie in Ihrem Schreiben darauf hin, dass die Zahlung erst nach Vorlage des Vertrags erfolgt.



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#3
 Von 
Sonja Paul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die bisherigen Antworten! In der Tat sind zwei Dinge am Vertrag geändert worden (aber mit unserer Einwilligung - wir hatten dem Makler gesagt, dass es ok sei, sollte der Vermieter das Einzugsdatum vom 15.04. auf 01.04.09 ändern und noch ein anderes Detail). Es sind vom Vertrag also 2 Seiten ausgetauscht worden - so, dass man es nicht sieht, wenn man den Gesamtvertrag in den Händen hält. Die Änderungen sind für uns ok und wir freuen uns einfach, wenn wir endlich wissen, dass wir einziehen können (wir brauchen eine Wohnung und haben keine andere Wahl). Übergabe soll der 06.04.09 sein (geht wegen unseres Urlaub nicht eher). Bis dahin soll halt alles Geld überwiesen sein und das eben am besten, bevor man den Originalvertrag erhalten hat.
Wäre es denn rechtlich möglich, dass die Vermieterin noch jemand anderen dort reinnimmt oder sagt, dass der Vertrag nicht gilt? Und wie sieht es mit der Kaution aus - ist es sicherer für uns, wenn wir das Kautions - Sparbuch nehmen, oder ist es egal?
Vielen Dank für evtl. Antworten!
LG, Sonja

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#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ob der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, kann man nur beurteilen, wenn man ihn gesehen hat, einschließlich der Unterschriften. Wenn der Vertrag aber gültig ist, dann kann der Vermieter auch nicht mehr anderweitig vermieten. Ihr habt dann einen Anspruch auf Übergabe der Wohnung. Bzgl kaution kommt es auch auf die Vereinbarung an, aber grundsätzlich könnt ihr auch ein eigenes Sparbuch anlegen und dem Vermieter übergeben.

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#5
 Von 
sammy1
Status:
Praktikant
(751 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo!

Geld erst wenn der lückenlose Mietvertrag vorliegt.Ein Vertrag ist nichts was man zwischen Tür und Angel erledigt!!1

Gruss Sammy1

-----------------
"TUE Recht und scheue NIEMAND "

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#6
 Von 
Sonja Paul
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die Antworten! Bisher ist mir dennoch nicht klar geworden, ob ein Mietvertrag per PDF rechtswirksam ist und genauso zählt wie ein Originalvertrag. Ich dachte, dass Dateien im Computer (weil sie immer manipulierbar sind) nicht als rechtliche Grundlage dienen können ... .
Wär toll, wenn jemand das wüsste und schreiben würde! Danke!
LG, Sonja

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ein Vertrag in pdf-datei ist grundsätzlich kein problem, weil ein Mietvertrag keiner Formvorschrift unterliegt. Selbst mündliche Verträge sind wirksam.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Wenn Sie ein Sparbuch dem Vermieter verpfänden, müssten Sie das aber vorher absprechen, ob er damit einverstanden ist..

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