Mietvertrag rechtens???

12. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Daniel264
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag rechtens???

Hallo, ich wüsste mal gerne ob man so einen Mietvertrag unterschreiben sollte? Den bekam meine Freundin vorgelegt:

Mietvertrag
zwischen XXX und XXX
Über ein Zimmer mit Küche und Bad im Untergeschoß als Wohngemeinschaft in der XXXstraße x

Warmmiete: 170€
Mietbeginn: 09.08
Mietende: 08.09

Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Die Wohnung ist eine reine Nichtraucherwohnung. Es ist daher untersagt in der Wohnung bzw. im Hausplatz zu rauchen.
2. Der Abfall muss nach Plastik, Dosen, Altpapier und Restmüll getrennt werden. Abfälle, die verrotten, gehören auf den Kompost.
3. Die Musik ist auf Zimmerlautstärke einzustellen.
4. Die Wohnung ist sauber zu halten. Dies beinhaltet mind. 2x jährl. Reinigung der Fenster.
5. Partys sind nicht erwünscht.

Falls diese Punkte nicht eingehalten werden, kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden.

Ansonsten gilt:
Der Mietvertrag endet am o.g. Datum. Im Falle eines früheren Auszugs muss eine Nachmieterin vom Mieter gesucht werden. Passiert dies nicht, ist die Miete bis zum obigen Mietende weier zu zahlen, allerdings dann die Kaltmiete in Höhe von 100€. Die Kündigung bedarf der Schriftform mindestens vier Wochen vor Mietende.

...

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Das ist ja ein fantastischer Vertrag.
Gekündigt werden müßte vor Einzug.

Auch der Passus
Dies beinhaltet mind. 2x jährl. Reinigung der Fenster.
ist bei der Laufzeit etwas arg daneben.
Einzig dier Mietpreis ist extrem günstig, für 1 Zimmer?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Interpretieren ist genauso erlaubt.

Mietbeginn: 09.08.2008
Mietende: 08.09.2008

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Egal, ob wer das Zimmer möchte oder nicht. Auf die genannten Punkte und deren Nichteinhaltung kann kein Vermieter der Welt eine fristlose Kündigung basieren, absolut lächerlich.

Rauchen kann in keiner Mietwohnung verboten werden.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13730 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

quote:
Selbstverständlich kann vereinbart werden, dass in der Wohnung nicht geraucht wird.

Schon wieder dieses Thema ? Natürlich darf das vereinbart werden, und natürlich muss sich der Mieter nicht daran halten.

@Daniel: Handelt es sich um eine Einliegerwohnung (bzw. Zimmer) in einem Einfamilienhaus ? Dann gäbe es nicht die normalen Kündigungsregelungen.

PS: Partys sind nicht erwünscht heisst nicht, dass sie verboten sind :grins:

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2042x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13730 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

ja, wenn der Vertrag zwischen der Freundin und der WG (bzw. dem Hauptmieter) geschlossen werden soll, sieht das schon anders aus. Hier könnt imho die Verbote schon gültig sein. Und auch bei WG-Bewohnern gelten nicht die normalen Kündigungsregelungen.

Auch wäre dann die Miete nicht mehr so günstig, kommt halt auf die Umstände an.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13730 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

eben, immer wieder das gleiche.

(Für alle unwissenden: <a href=http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=117501>http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=117501</a>)

Und ich bleibe dabei, solche Vertragsbestandteile (Nichtrauchen, aber hier auch das mit den Partys) sind nicht gültig.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

So ist es und um das ganze abzusichern, läßt man sich diese Vereinbarung im Mietvertrag separat unterschreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Daniel264
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietzeitraum wäre von September 2008 bis Juli 2009, war von mir etwas schlecht beschrieben.

@stefan: Ja es handelt sich um ein zimmer im untergeschoss eines einfamilienhauses.

Und das was mich besonders stört ist das sie im falle eines frühzeitigen auszuges trotzdem weiterzahlen soll, normalerweise mach ich doch einen mietvertrag auf unbestimmte zeit und hab dann eben bestimmte kündigungsfristen, oder?
Meiner meinung nach möchte es sich der vermieter recht einfach machen, weil er meisten s an schülerinnen der nahgelegen fachakademie vermietet und angst hat das jemand mal vorzeitig ausziehnen könnte und er bis zum neuen schuljahr keinen mieter mehr hat.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13730 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo Daniel,

tja, dann wird sich deine Freundin (falls sie dort einzieht) an die Regeln halten müssen, denn in einem Zweifamilienhaus (wobei der Vermieter mit drin wohnen muss) sind die Kundigungsregeln nicht so streng.

Das mit dem Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit ist durchaus üblich, gilt jedoch für beide Seiten. Wenn also der VM kündigt, wird er wohl keinen Anspruch auf die restliche Miete haben.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.630 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen