Hallo, ich wüsste mal gerne ob man so einen Mietvertrag unterschreiben sollte? Den bekam meine Freundin vorgelegt:
Mietvertrag
zwischen XXX und XXX
Über ein Zimmer mit Küche und Bad im Untergeschoß als Wohngemeinschaft in der XXXstraße x
Warmmiete: 170€
Mietbeginn: 09.08
Mietende: 08.09
Folgende Punkte sind zu beachten:
1. Die Wohnung ist eine reine Nichtraucherwohnung. Es ist daher untersagt in der Wohnung bzw. im Hausplatz zu rauchen.
2. Der Abfall muss nach Plastik, Dosen, Altpapier und Restmüll getrennt werden. Abfälle, die verrotten, gehören auf den Kompost.
3. Die Musik ist auf Zimmerlautstärke einzustellen.
4. Die Wohnung ist sauber zu halten. Dies beinhaltet mind. 2x jährl. Reinigung der Fenster.
5. Partys sind nicht erwünscht.
Falls diese Punkte nicht eingehalten werden, kann seitens des Vermieters fristlos gekündigt werden.
Ansonsten gilt:
Der Mietvertrag endet am o.g. Datum. Im Falle eines früheren Auszugs muss eine Nachmieterin vom Mieter gesucht werden. Passiert dies nicht, ist die Miete bis zum obigen Mietende weier zu zahlen, allerdings dann die Kaltmiete in Höhe von 100€. Die Kündigung bedarf der Schriftform mindestens vier Wochen vor Mietende.
...
Mietvertrag rechtens???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Das ist ja ein fantastischer Vertrag.
Gekündigt werden müßte vor Einzug.
Auch der Passus
Dies beinhaltet mind. 2x jährl. Reinigung der Fenster.
ist bei der Laufzeit etwas arg daneben.
Einzig dier Mietpreis ist extrem günstig, für 1 Zimmer?
--- editiert vom Admin
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Interpretieren ist genauso erlaubt.
Mietbeginn: 09.08.2008
Mietende: 08.09.2008
--- editiert vom Admin
Egal, ob wer das Zimmer möchte oder nicht. Auf die genannten Punkte und deren Nichteinhaltung kann kein Vermieter der Welt eine fristlose Kündigung basieren, absolut lächerlich.
Rauchen kann in keiner Mietwohnung verboten werden.
-----------------
"MfG
Susanne
Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo,
quote:
Selbstverständlich kann vereinbart werden, dass in der Wohnung nicht geraucht wird.
Schon wieder dieses Thema ? Natürlich darf das vereinbart werden, und natürlich muss sich der Mieter nicht daran halten.
@Daniel: Handelt es sich um eine Einliegerwohnung (bzw. Zimmer) in einem Einfamilienhaus ? Dann gäbe es nicht die normalen Kündigungsregelungen.
PS: Partys sind nicht erwünscht heisst nicht, dass sie verboten sind
MfG Stefan
--- editiert vom Admin
Hallo,
ja, wenn der Vertrag zwischen der Freundin und der WG (bzw. dem Hauptmieter) geschlossen werden soll, sieht das schon anders aus. Hier könnt imho die Verbote schon gültig sein. Und auch bei WG-Bewohnern gelten nicht die normalen Kündigungsregelungen.
Auch wäre dann die Miete nicht mehr so günstig, kommt halt auf die Umstände an.
MfG Stefan
--- editiert vom Admin
Hallo,
eben, immer wieder das gleiche.
(Für alle unwissenden: <a href=http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=117501>http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=117501</a>)
Und ich bleibe dabei, solche Vertragsbestandteile (Nichtrauchen, aber hier auch das mit den Partys) sind nicht gültig.
MfG Stefan
--- editiert vom Admin
So ist es und um das ganze abzusichern, läßt man sich diese Vereinbarung im Mietvertrag separat unterschreiben.
Der Mietzeitraum wäre von September 2008 bis Juli 2009, war von mir etwas schlecht beschrieben.
@stefan: Ja es handelt sich um ein zimmer im untergeschoss eines einfamilienhauses.
Und das was mich besonders stört ist das sie im falle eines frühzeitigen auszuges trotzdem weiterzahlen soll, normalerweise mach ich doch einen mietvertrag auf unbestimmte zeit und hab dann eben bestimmte kündigungsfristen, oder?
Meiner meinung nach möchte es sich der vermieter recht einfach machen, weil er meisten s an schülerinnen der nahgelegen fachakademie vermietet und angst hat das jemand mal vorzeitig ausziehnen könnte und er bis zum neuen schuljahr keinen mieter mehr hat.
--- editiert vom Admin
Hallo Daniel,
tja, dann wird sich deine Freundin (falls sie dort einzieht) an die Regeln halten müssen, denn in einem Zweifamilienhaus (wobei der Vermieter mit drin wohnen muss) sind die Kundigungsregeln nicht so streng.
Das mit dem Mietvertrag auf eine bestimmte Zeit ist durchaus üblich, gilt jedoch für beide Seiten. Wenn also der VM kündigt, wird er wohl keinen Anspruch auf die restliche Miete haben.
MfG Stefan
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