Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben?!
Eine Bekannte hat für einen Wohnung, einer Wohnungsgenossenschaft einen Mietvertrag unterschrieben.
Ihre Wohnung gekündigt und die Tochter schon im neuen KiGA angemeldet. Ausserdem war sie sich wohl mit der Vormieterin über die Übernahme der Küche einig.
Nun bekam sie gestern einen Anruf von der Genossenschaft, dass die Wohnung nicht zu vermieten sei, sie könnte sie kaufen. Das kann und will sie aber nicht.
Nun wird sie die Wohnung wohl nicht bekommen.
Kann mir einer sagen, was man da für rechtliche Möglichkeiten hat?
Bin für jede Info dankbar und sag schon mal im voraus danke.
LG
Stephan
Mietvertrag trotz Wohnungsverkauf
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Tja, Stephan,
Eine Bekannte hat ... einen Mietvertrag unterschrieben.
Solange der Vermieter nicht ebenfalls unterschrieben hat, gibt es keinen Vertrag.
Wohnungsgenossenschaften verkaufen eigentlich nicht ihre Wohnungen.
Zuerst klären, ob Kündigung der bisherigen Wohnung rückgängig machbar (also ob der Vermieter die Bekannte drinnenlässt).
Falls nicht - unbedingt Amt aufsuchen, da die Bekannte sonst obdachlos wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
der Mietvertag war von beiden Parteien unterschrieben.
Die Genossenschaft will nun einen Aufhebungsvertrag schicken.
Die jetztige Wohnung ist schon weiter vermietet.
Die sind echt ratlos und wissen nicht weiter.
Der Anwalt hat wohl erst im Januar Zeit und der Mieterschutzbund will für die letzten paar Tage im Jahr den vollen Jahresbeitrag.
Hat man denn rechtlich überhaupt eine Chance da etwas zu unternehmen??
Gruß
Stephan
Die Genossenschaft will nun einen Aufhebungsvertrag schicken.
Den nicht unterschreiben und dann kann die Genossenschaft sich überlegen, welche rechtlichen 'Chancen' sie hat.
Eben. Wenn er von beiden unterschrieben ist, dann gilt er auch.
Darauf muss der Mieter und Vermieter sich verlassen können.
Also ja nichts unterschreiben, in Sachen Aufhebung!
Es sei denn, sie bieten eine schönere Wohnung zum besseren Preis gleich in der Nähe an, natürlich schriflich.
-----------------
"Chylla"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten