Mietvertrag trotz Wohnungsverkauf

18. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag trotz Wohnungsverkauf

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir hier jemand einen Tip geben?!

Eine Bekannte hat für einen Wohnung, einer Wohnungsgenossenschaft einen Mietvertrag unterschrieben.

Ihre Wohnung gekündigt und die Tochter schon im neuen KiGA angemeldet. Ausserdem war sie sich wohl mit der Vormieterin über die Übernahme der Küche einig.

Nun bekam sie gestern einen Anruf von der Genossenschaft, dass die Wohnung nicht zu vermieten sei, sie könnte sie kaufen. Das kann und will sie aber nicht.

Nun wird sie die Wohnung wohl nicht bekommen.

Kann mir einer sagen, was man da für rechtliche Möglichkeiten hat?

Bin für jede Info dankbar und sag schon mal im voraus danke.

LG

Stephan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Tja, Stephan,

Eine Bekannte hat ... einen Mietvertrag unterschrieben.

Solange der Vermieter nicht ebenfalls unterschrieben hat, gibt es keinen Vertrag.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wohnungsgenossenschaften verkaufen eigentlich nicht ihre Wohnungen.

Zuerst klären, ob Kündigung der bisherigen Wohnung rückgängig machbar (also ob der Vermieter die Bekannte drinnenlässt).
Falls nicht - unbedingt Amt aufsuchen, da die Bekannte sonst obdachlos wird.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Astrakes
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

der Mietvertag war von beiden Parteien unterschrieben.

Die Genossenschaft will nun einen Aufhebungsvertrag schicken.

Die jetztige Wohnung ist schon weiter vermietet.

Die sind echt ratlos und wissen nicht weiter.

Der Anwalt hat wohl erst im Januar Zeit und der Mieterschutzbund will für die letzten paar Tage im Jahr den vollen Jahresbeitrag.

Hat man denn rechtlich überhaupt eine Chance da etwas zu unternehmen??

Gruß

Stephan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Genossenschaft will nun einen Aufhebungsvertrag schicken.

Den nicht unterschreiben und dann kann die Genossenschaft sich überlegen, welche rechtlichen 'Chancen' sie hat.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Eben. Wenn er von beiden unterschrieben ist, dann gilt er auch.

Darauf muss der Mieter und Vermieter sich verlassen können.

Also ja nichts unterschreiben, in Sachen Aufhebung!

Es sei denn, sie bieten eine schönere Wohnung zum besseren Preis gleich in der Nähe an, natürlich schriflich.


-----------------
"Chylla"

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