Mietvertrag ungültig? Im Aufhebungsvertrag steht nichts vom Renovieren drin?

26. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag ungültig? Im Aufhebungsvertrag steht nichts vom Renovieren drin?

Folgendes Problem hab ich. Mein vermieter und ich haben einen Aufhebungsvertrag gemacht damit ich früher aus der wohnung komme in dem steht folgendes:

Der Vermieter einigt sich mit dem Mieter den Mietvertrag vom 06.03.2006 aufzuheben.

Der Mieter verpflichtet sich, doe wohnung bis zum 22.09.2007 zu räumen.

Es steht nix von renovieren im aufhebungsvertrag aber im Mietvertrag und nun soll ich die Wohnung weiss streichen hat er mir gestern gesagt. Gilt die renovierungspflicht aus dem alten mietvertrag oder kann ich mich darauf berufen das im aufhebungsvertrag nichts vom renovieren drin steht???

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Mein vermieter und ich haben einen Aufhebungsvertrag gemacht damit ich früher aus der wohnung komme

Und das ist jetzt der Dank ?

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#2
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was soll das heissen? er wollte so schnell wie möglich das wir raus sollen weil wir uns seine ******* nich mehr gefallen lassen die er abzieht hier. maden aufm balkon der über uns kommt runter usw. er macht hier nix ausser geld kassieren.

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Der Mietaufhebungsvertrag regelt nur eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; er hebt es nicht rückwirkend auf.

Soweit bezüglich Renovierungspflichten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Regelungen des Mietvertrages unverändert weiter.

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#4
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Er meinte nur zu uns der nachmieter übernimmt die wohnung so wie sie ist und wir brauchen nicht zu renovieren und könnten den mietvertrag wegwerfen. und der mietvertrag wurde doch durch den aufhebungs vertrag aufgehoben oder seh ich das falsch?

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Das siehst Du falsch (s.o.).

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7424 Beiträge, 1622x hilfreich)

Der Mietvertrag nur im Sinne der Kündigungsfrist, die anderen Paragraphen bleiben natürlich gültig, sofern sie es vorher auch waren.

Was steht denn zum Thema Renovierung/Schönheitsreperaturen im Mietvertrag ?

Gruß

Michael

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#7
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht nur das die wohnung weiss gestrichen und besenrein übergeben werden soll.

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#8
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es steht nur das die wohnung weiss gestrichen und besenrein übergeben werden soll.

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Und jetzt ist die Wohnung nicht weiß gestrichen ?

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#10
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

nein

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Sondern wie ?

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#12
 Von 
Levithan1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Badezimmer Blau, Küche orange, schlafzimmer Gelb und Wohnzimmer in Rot weiß.

:)

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#13
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 467x hilfreich)

Wie niedlich.

Da müßtet Ihr auch streichen, wenn im Mietvertrag garnichts stehen würde, da eine derartige Farbgebung als 'Beschädigung' gilt.

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#14
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 337x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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