Folgendes Problem hab ich. Mein vermieter und ich haben einen Aufhebungsvertrag gemacht damit ich früher aus der wohnung komme in dem steht folgendes:
Der Vermieter einigt sich mit dem Mieter den Mietvertrag vom 06.03.2006 aufzuheben.
Der Mieter verpflichtet sich, doe wohnung bis zum 22.09.2007 zu räumen.
Es steht nix von renovieren im aufhebungsvertrag aber im Mietvertrag und nun soll ich die Wohnung weiss streichen hat er mir gestern gesagt. Gilt die renovierungspflicht aus dem alten mietvertrag oder kann ich mich darauf berufen das im aufhebungsvertrag nichts vom renovieren drin steht???
Mietvertrag ungültig? Im Aufhebungsvertrag steht nichts vom Renovieren drin?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Mein vermieter und ich haben einen Aufhebungsvertrag gemacht damit ich früher aus der wohnung komme
Und das ist jetzt der Dank ?
Was soll das heissen? er wollte so schnell wie möglich das wir raus sollen weil wir uns seine ******* nich mehr gefallen lassen die er abzieht hier. maden aufm balkon der über uns kommt runter usw. er macht hier nix ausser geld kassieren.
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Der Mietaufhebungsvertrag regelt nur eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; er hebt es nicht rückwirkend auf.
Soweit bezüglich Renovierungspflichten nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Regelungen des Mietvertrages unverändert weiter.
Er meinte nur zu uns der nachmieter übernimmt die wohnung so wie sie ist und wir brauchen nicht zu renovieren und könnten den mietvertrag wegwerfen. und der mietvertrag wurde doch durch den aufhebungs vertrag aufgehoben oder seh ich das falsch?
Das siehst Du falsch (s.o.).
Der Mietvertrag nur im Sinne der Kündigungsfrist, die anderen Paragraphen bleiben natürlich gültig, sofern sie es vorher auch waren.
Was steht denn zum Thema Renovierung/Schönheitsreperaturen im Mietvertrag ?
Gruß
Michael
Es steht nur das die wohnung weiss gestrichen und besenrein übergeben werden soll.
Es steht nur das die wohnung weiss gestrichen und besenrein übergeben werden soll.
Und jetzt ist die Wohnung nicht weiß gestrichen ?
nein
Sondern wie ?
Badezimmer Blau, Küche orange, schlafzimmer Gelb und Wohnzimmer in Rot weiß.
Wie niedlich.
Da müßtet Ihr auch streichen, wenn im Mietvertrag garnichts stehen würde, da eine derartige Farbgebung als 'Beschädigung' gilt.
--- editiert vom Admin
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