Mietvertrag ungültig weil falscher Name angegeben?

28. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bremer Oger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietvertrag ungültig weil falscher Name angegeben?

Tach!

Folgende Situation:

Eine Frau, geboren im Körper eines Mannes, ein Transvestit also, heißt Peter Müller (als Beispiel). Den Mietvertrag unterschrieben hat er aber als Petra Müller, weil er lieber eine Frau wäre und auch so lebt, inkl. Kleidung, Schminke usw.

Mietvertrag gültig oder nicht?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.03.2010 09:31:05
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 15x hilfreich)

--- editiert vom Admin

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Und ich dachte immer, Transvestiten seien Menschen, die Kleidung des anderen Geschlechts tragen.....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Auch bei Namensänderung bleiben die Schuldverhältnisse der betreffenden natürlichen Person unverändert bestehen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bremer Oger
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Mieter hat seinen Namen aber nicht ändern lassen. Laut Personalausweis heißt er Peter Müller. Ich kann doch auch nicht losrennen und Verträge mit einem ausgedachten Namen unterschreiben.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Doch.

So lange beiden Parteien klar ist, wer Vertragspartner sein soll, können Sie auch mit Heinz Hümpelpfrümpf unterschreiben.

Problematisch (und der Grund dass das in der Regel nicht gemacht wird) ist im Streitfall nachzuweisen, dass "Heinz Hümpelpfrümpf" der Bremer Oger ist.

Bei einer Wohnung ist das aber selten ein Problem, weil es dadurch dass die Wohnung eben von einer bestimmten Person genutzt wird relativ gut zu belegen ist, wer gemeint war.

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"Sollte Ihnen mein Beitrag geholfen haben, würde ich mich über eine Bewertung freuen :-)."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Wirklich ?


Wirklich.

Oder eben drei Kreuze.



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Ebenezer zutreffenden Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Man stelle sich nur mal vor, eine Seite (egal ob nun Mieter oder Vermieter) könne sich einseitig von ihren vertraglichen Verpflichtungen lösen, weil sie mit "Heinz Humpelpfrümpf" statt "Heinz Hümpelpfrümpf" (mit u statt ü) unterschrieben hat.

Im schlimmsten Fall ist Heinz Hümpelprümpf noch ein ganz ganz böser Mietnomade, der sich damit rausredet, der Mietvertrag sei unwirksam wie dir Pünktchen auf dem ü fehlen. Zahlungsansprüche des Vermieters seien daher nicht gegeben.


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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Habt Ihr eigentlich wirklich alle Unterschriften, die man lesen kann ?



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#12
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier werden wohl die persönlichen Angaben mit der Unterschrift verwechselt. So weit ich das weiß, müssen die Angaben zur Person mit dem Personalausweis übereinstimmen. Unterschreiben darf man mit jedem Namen.

Hier hat ja keiner einen Vertrag für einen anderen gemacht. Es ist ein und die gleiche Person. Die Verpflichtung wird auch nicht abgestritten. Somit ist doch alles ok.

Der Vertrag ist gültig.


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#13
 Von 
olaf1223
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 8x hilfreich)

Unterschreiben kann man alles mit jedem x-beliebigen Namen. Kaiser von China meinetwegen.

Aber

Wenn durch die Unterschrift Rechtsfolgen begründet werden sollen, dann geht das nur mit dem richtigen Namen, lt. PA.

Sonst wäre es Urkundenfälschung.

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#14
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Sehe ich anders.
Solange ich die Unterschriftsleistung nicht abstreite, sondern zu ihr stehe, kann ich auch mit Micky Maus unterschreiben.



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
beckig3
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 2x hilfreich)

@Trapper John

stimme ich voll und ganz zu.


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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Solange ich die Unterschriftsleistung nicht abstreite, sondern zu ihr stehe, kann ich auch mit Micky Maus unterschreiben.

Bei der Beantragung einen neuen Personalausweises wohl kaum
:grins:
quote:
So weit ich das weiß, müssen die Angaben zur Person mit dem Personalausweis übereinstimmen. Unterschreiben darf man mit jedem Namen.

Beides ist missverständlich.

(1.)
„… müssen die Angaben zur Person mit dem Personalausweis übereinstimmen. …“

Aus dem Vertrag werden die Vertragsparteien verpflichtet. Diese sind gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln. Durch einen Mietvertrag wird „Mr. X“ verpflichtet, wenn klar ist, wer mit „Mr. X“ gemeint ist. In der Praxis wird sich aber jeder Vertragspartner, von Ausnahmefällen abgesehen, über die Identität des anderen Teiles versichern wollen und sich dazu eventuell auch den Personalausweis vorlegen lassen. Wer würde „Mr. X“ ein Darlehn geben ohne wissen zu wollen, wie „Mr. X“ mit bürgerlichen Namen heißt und wo er wohnt.

Ausnahmefälle, in denen in der Praxis auch unter einen anderen als dem Bürgerlichen Namen, Verträge, z.B. auch Mietverträge abgeschlossen werden, sind Künstler oder Ordensnahmen.

In jedem Fall ist aber auch ein unter falschem Namen abgeschlossener Vertrag wirksam.
Beispiele:
Chef und Sekretärin buchen als Eheleute Meier“ ein gemeinsames Hotelzimmer. Der Mietvertrag über das Hotelzimmer ist natürlich wirksam, auch wenn die beiden nicht (miteinander) verheiratet sind und auch gar nicht Müller heißen. Ob sich der Hotelier darauf einlässt ist eine andere Frage – die im Zweifel von der Bereitschaft der „Eheleute“ zur Barzahlung abhängt.

Das Ganze geht hier in die Richtung wie manch andere dämliche Frage, ob man eine Rechnung oder einen Strafzettel bezahlen muss, bei dem der Name nicht ganz richtig geschrieben ist. – Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Auch da muss man zahlen, jedenfalls solange sich durch Auslegung ermitteln lässt, wer gemeint ist.

(2.)
„… Unterschreiben darf man mit jedem Namen. …“

Abgesehen davon dass es schon äußert merkwürdig ist, wenn die Angaben aus Person richtig in die Vertragsurkunde übernommen werden müssen - siehe (1.) -, dann aber mit jedem Fantasienahmen unterschrieben werden darf, wird hier Sinn und Zweck der Unterschrift verkannt. Diese soll ja gerade bei der Identifikation des Vertragspartners helfen.

Natürlich kann ich hier im Forum mit „Mausi1939“ signieren, würde ich aber im Versandhandel als „Minni Maus“ bestellen, dann würde wohl der Anfangsverdacht eines Betrugsversuches vorliegen (PS. Mein Nachname ist nicht „Maus“).

Wie immer geht es beim Unterschreiben aber um Ausstellererkenntlichkeit. Wer unter seinem Künstler-, Ordensnamen bekannt ist, darf natürlich auch damit im Rechtsverkehr unterschreiben, und wenn es nicht um den Rechtsverkehr geht, darf selbst ich unterschreiben wie ich möchte (falls z.B. jmd. mal ein Autogramm von mir haben will)


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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Mein Nachname ist nicht „Maus“


Dafür aber Dein Vorname "Minni" ? (Langsam arbeiten wir uns heran).

quote:
falls z.B. jmd. mal ein Autogramm von mir haben will


Au ja, bitte bitte.



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#18
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Von Minni

für Morthy

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#19
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

:love:



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