Hallo liebe Foren-Mitglieder,
folgender Fall:
Eine Wohnung wird unrenoviert an eine Mieterin vermietet.
Im Übergabeprotokoll bei Einzug wird festgehalten: "Die Wohnung befindet sich im unrenovierten Zustand." Außerdem: "Fußböden vorhanden und in Ordnung, Türen vorhanden und in Ordnung".
Im Mietvertrag (der formlos und ziemlich knapp gehalten ist), steht zum Thema Renovierung: "Der Mieter erhält die Wohnun unrenoviert. Alle Renovierungsarbeiten werden während der Mietzeit von ihm vorgenommen.
Bei Auszug hinterlässt er die Wohnung unrenoviert".
So weit so gut, recht einfach verständlich.
Jetzt Auszug nach drei Jahren Mietdauer. In der Mietzeit wurden alle Zimmer gestrichen bzw. neu tapeziert. Im Wohnzimmer jedoch war die Tapete noch in Ordnung, so dass nur eine Bordüre aufgemalt wurde, ansonsten nichts.
Außerdem wurden die Türen neu lackiert.
Jedoch stand die Küchentür bereits bei Wohnungsübergabe im Keller, da sie bereits dem Vormieter überflüssig und im Weg war. Diese wurde dann auch nicht mitlackiert, sondern nur die Rahmen.
Kann der Mieter die Wohnung jetzt so wie sie ist verlassen?
Der Vermieter verlangt nämlich vom Mieter, dass die alte Tapete vom Vormieter erneuert werden muss (hätte sie schon während der Mietzeit) und die nicht neu lackierte Tür noch lackiert wird.
Hat der Vermieter ein Recht dadrauf?
Mietvertrag: "unrenoviert bei Auszug"
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Der vermieter hätte auch nichts fordern können, wenn der Mieter während der 3-jährigen Mietzeit keinerlei Renovierungen vorgenommen hätte.
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@hh: Danke für die Antwort. Ist also der Satz "Alle Renovierungsarbeiten werden während der Mietzeit von ihm vorgenommen." nichtig?
Der Vermieter ist der Meinung, dass die Mieterin in der Mietzeit alles hätte renovieren müssen. Also alle Türen und die Tapeten in allen Zimmern.
Meine Vermutung:
Die Wohnung war bis auf das Wohnzimmer vorher in einem schrecklich Zustand, es musste wirklich viel gemacht werden. Nach nicht mal drei Jahren Mietzeit sieht es bei weitem nicht so unrenoviert aus wie vor dem Einzug.
Er möchte die Wohnung jetzt als renoviert weiter vermieten, dafür muss aber das Wohnzimmer vorher neu tapeziert werden.
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quote:<hr size=1 noshade>Ist also der Satz "Alle Renovierungsarbeiten werden während der Mietzeit von ihm vorgenommen." nichtig? <hr size=1 noshade>
Nein, die Klausel ist wirksam. Die Klausel führt aber nicht dazu, dass der Mieter während einer kurzen Mietdauer zur Renovierung verpflichtet ist.
Die Klausel führt lediglich dazu, dass der Vermieter entgegen § 535 BGB nicht verpflichtet ist, die Wohnung hinsichtlich der Schönheitsreparaturen im geeigneten Zustand zu erhalten.
quote:<hr size=1 noshade>Der Vermieter ist der Meinung, dass die Mieterin in der Mietzeit alles hätte renovieren müssen. Also alle Türen und die Tapeten in allen Zimmern. <hr size=1 noshade>
Das geht aber aus dem Wortlaut so nicht hervor. Wenn der Vermieter das so gemeint und entsprechend formuliert hätte, dann wäre die Klausel jedoch unwirksam. Der Mieter darf nach diversen Urteilen des BGH nicht verpflichtet werden, mehr zu renovieren, als es der Abnutzung durch seine Mietdauer entspricht.
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Hört sich irgendwie nicht praxistauglich an.
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--- editiert vom Admin
Vielen Dank für eure Antworten
Mh, was mach ich denn jetzt am Besten?
Der Vermieter wird versuchen, die Kosten dann von der Kaution abzuziehen.
Die Wohnung sieht nicht unrenoviert aus, mein Nachmieter muss wirklich kaum was machen und meiner Meinung nach sollte der Vermieter sich nicht beschweren, immerhin habe ich auf meine Kosten ziemlich viel hier drinnen gemacht und nur drei Jahre genutzt (meine Schuld, ich weiß).
Er ist fest der Meinung, die Tapeten im Wohnzimmer hätten ausgewechselt werden müssen, weil ich es während der Mietzeit nicht getan habe, muss ich es halt jetzt beim Auszug machen.
Muss ich jetzt wirklich damit zum Anwalt?
Noch eine Frage: Wie sieht es aus, wenn ich die Tapeten im Wohnzimmer abreiße. Dann ist es ja wirklich unrenoviert und ob ich in der Zwischenzeit die alte oder neue Tapete drauf hatte, tut ja nichts mehr zur Sache. Oder denk ich falsch?
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