Hallo liebe 123recht.net Community,
uns ist folgendes passiert:
Wir haben vor gut 2 Monaten eine Wohnung in möbeliertem Zustand besichtigt, welche uns sehr gut gefallen hat und wir auf dem ersten Blick auch keine Mängel festgestellt haben. Wir entschieden uns für diese und unterschrieben Ende März den Mietvertrag zum 01.05.2011.
Nun haben wir den Schlüssel bekommen und gestern Schimmel entdeckt, erst nur ein wenig in einem kleinen Abstellraum der zum Balkon grenz, dann aber auch in dem vorgesehenem Schlafzimmer, dort ist eine ganze Wand die scheinbar nur aus Span oder dünnen Holz ist unter der Tapete voll mit Schimmel.
Laut Vormieter und Vermieter wurde die Wohnung vor 3 Jahren grundsaniert, das ist vielleicht in allen Räumen der Fall, aber definitiv nicht im vorgesehenem Schlafzimmer und Abstellraum.
Unsere Frage ist nun, was wir machen können? Heute abend haben wir einen Termin mit den Vermietern. Eigentlich schon gestern, aber nach einem abgesprochenem Termin, erschienen diese nicht und nach einer Stunde warten, wurde der Termin auf heute abend verschoben.
Wir verhalten wir uns nun richtig? Es ist ja keine Kleinigkeit, sondern mindestens eine ganze Wand.
Müssen wir die Miete schon zahlen? Können wir ihm eine Frist setzen das er es bis zu einem bestimmten Datum ausgebessert haben muss? Ein Bekannter meinte das die ganze Wand neu gemacht werden muss...
Dazu kommt das wir natürlich auch unsere Möbel irgendwie unterbekommen müssen und in der vorherigen Wohnung spätestens Ende Mai raus sein müssen...
Gruß
Mietvertrag unterschrieben, Schimmel festgestellt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Naja wenn das unter der Tapete ist, wie geschrieben, war das nicht bei einer voll möbelierten Wohnung ersichtlich.
Und das mit der Grundsanierung kann ja auch schließlich auch nicht stimmen...
Der Vermieter muss doch das ganze ausbessern, das kann doch nicht sein das wir damit leben müssen das es da total schimmelt?
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quote:
dort ist eine ganze Wand die scheinbar nur aus Span oder dünnen Holz ist
Was ist denn auf der anderen Seite dieser Wand ?
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Balkon und eine Holzverkleidung.
-- Editiert am 03.05.2011 12:31
Du bist da in einer sehr komfortablen Situation.
Sonst muss dem Vm. ein Verschulden an den Mängeln nachgewiesen werden, bei dir haftet er schuldunabhängig auf Schadensersatz, § 536a BGB
.
Miete musst du selbstverständlich bezahlen, allerdings hast du wegen der Mängel ein Minderungsrecht, § 536 BGB
.
Wievel % hier angemessen wären, da kann man lange streiten.
Wichtiger wäre m.E. daß ihr Einvernehmen mit Vm. erzielt, daß der möglichst schnell den Schimmel beseitigt, damit erst gar keine Schäden entstehen, die er erstatten müsste.
Wir haben ja erst den 3.5.
Sicherheitshalber, man weiss nie, wie sich eine Geschichte entwickelt, solltet ihr die Mängel gerichtsfest dokumentieren.
-- Editiert am 03.05.2011 12:51
Danke für die Antwort!
Ich werde das ganze vorsichtshalber per Foto und Text festhalten und dem Vermieter das ganze auch schriftlich schicken. Sicherer ist es...
Mal abwarten was der Vermieter heute abend dazu sagt.
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Schimmel in der Bude ist ein Mangel der Mietsache. Als Mieter haben Sie einen Anspruch auf eine mangelfreie Mietsache. Kommt der Vermieter dem nicht nach, können sie die Miete angemessen mindern – was angemessen ist, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
Hier bin ich wie flawless der Ansicht, dass sie dass gerade erst begonnene Mietverhältnis nicht mit einem Minderungsverlangen belasten sollten. Wichtig ist die fachgerechte Schimmelbeseitigung. Verzögert sich die Sache, können sie ja immer noch mindern, z.B. ab nächsten Monat, denn nur aus Gutmütigkeit muss niemand die volle Miete für eine Schimmelbude zahlen.
Es gibt „Profivermieter" denen die Klagen der Mieter völlig egal sind und die behaupten, an Schimmel sei immer der Mieter schuld, auch wenn er erst zwei Tage dort wohnt, oder die ihnen sagen, sie hätten den Schimmel doch bei Besichtigung gesehen und daher mitgemietet (wie besehen). Da können sie dann natürlich auch sofort mindern.
Im Übrigen sollte man bei einer Holzaußenwand – war das schon immer so oder handelt es sich um eine Konstruktion des Vermieters –, die bereits schimmelt, überlegen, ob es nicht sinnvoller ist, das Objekt wieder zu kündigen. Wie überhaupt soll denn der Schimmel aus der Holzwand raus?
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quote:
Muß man dazu Profi sein ? Das ist doch Laien-Wissen.
Die Mieter wohnen dort seit dem 1. Mai!
Allenfalls Laien wie Jamel vertreten ernsthaft die Ansicht, dass das fehlerhafte Heiz- und Lüftverhalten der Mieter von zwei Tagen zum Durchschimmeln einer ganzen Wand führen könne.
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quote:
Ständerbauweise
Wurde die nicht in den Bibersiedlungen verwendet ?
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Zumindest wäre es eine naheliegende Vermutung.
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"Die Wohnung wird wie besichtigt übernommen" - diese Klausel gilt laut einem Berliner Gericht nicht bei Feuchtigkeitsschäden. Auch wenn der Mangel bereits bei Abschluss des Mietvertrags sichtbar war, muss der Vermieter den Schimmel beseitigen.
AG Berlin-Mitte AZ: 8 C 60/09
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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