Guten Tag, ich habe mal eine Frage.
Ich habe letzte Woche Donnerstag bei einer Wohnungsgesellschaft (vor Ort) einen Mietvertrag vorgelegt bekommen und diesen unterschrieben, doch diesen nicht sofort ausgehändigt bekommen. Der Vermieter meinte, dass er mir diesen per Post zuschicken wird.
Ich unterschrieb zwei Exemplare, einmal für den Vermieter und einen der für mich bestimmt war. Der Mietvertrag war am Ende nur von mir unterschrieben, vom Vermieter war noch keine Unterschrift gesetzt.
Bis jetzt ist der Mietvertrag noch nicht angekommen. Wie kann ich den Sachverhalt richtig einschätzen?
Ist der Mietvertrag eigentlich schon gültig oder erst wenn er unterschrieben vom Vermieter hier eintrudelt?
Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort.
-- Editiert von Marek191 am 15.01.2019 11:26
-- Editiert von Marek191 am 15.01.2019 11:28
Mietvertrag unterschrieben aber nicht erhalten
15. Januar 2019
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Frage vom 15. Januar 2019 | 11:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag unterschrieben aber nicht erhalten
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#1
Antwort vom 15. Januar 2019 | 11:41
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Zitat:Ist der Mietvertrag eigentlich schon gültig oder erst wenn er unterschrieben vom Vermieter hier eintrudelt?
Ohne die Vorgeschichte und evlt. Schriftverkehr oder mündliche Absprachen zu kennen, m. E.: Nein.
#2
Antwort vom 15. Januar 2019 | 11:54
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3220x hilfreich)
ZitatOhne die Vorgeschichte und evlt. Schriftverkehr oder mündliche Absprachen zu kennen, m. E.: Nein. :
Ja, da schließlich auch mündliche Vereinbarungen gelten.
... warum hat der doch anwesende VM nicht auch gleich unterschrieben? Was sagt er dazu als man ihn angerufen und nachgefragt hat?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2019 | 13:07
Von
Status: Unbeschreiblich (36781 Beiträge, 6194x hilfreich)
ZitatIch habe letzte Woche Donnerstag :
Ich denke...
Die Person, mit der du das verhandelt und vereinbart hast, war nicht unterschriftsberechtigt. Das war ein Mitarbeiter Abtlg. Vermietung.
Wahrscheinlich ist: Dort unterschreibt der Chef die Mietverträge. Wenn er im Büro ist und alles paletti ist.
Dann kann der Mietvertrag per Post versendet werden...an dich als neuer Mieter.
Der Vertrag ist jedenfalls noch nicht gültig.
Wann willste denn einziehen?
Frag doch einfach am Donnerstag (also nach 1 Woche) mal dort nach, woran es hakt...
#4
Antwort vom 15. Januar 2019 | 15:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch habe letzte Woche Donnerstag :
Ich denke...
Die Person, mit der du das verhandelt und vereinbart hast, war nicht unterschriftsberechtigt. Das war ein Mitarbeiter Abtlg. Vermietung.
Wahrscheinlich ist: Dort unterschreibt der Chef die Mietverträge. Wenn er im Büro ist und alles paletti ist.
Dann kann der Mietvertrag per Post versendet werden...an dich als neuer Mieter.
Genau so ist es gewesen. Ich habe noch mal telefonisch wem erreicht und man sagte mir, dass alles bereits unterwegs ist. Post kam heute leider verspätet, doch war alles dabei.
Problem also erledigt.
Trotzdem danke nochmals für die Antworten.
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