Mietvertrag unterschrieben und plötzlich Eigenbedarf

8. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Anne1789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag unterschrieben und plötzlich Eigenbedarf

Hallo liebe Communitygemeinschaft,
ich habe folgende Situation:

Meine Eltern haben einen Mietvertrag für eine neue Wohnung (Privatvermieter) unterschrieben (Mietbeginn zum 01.02.21), das bestehende Wohnverhältnis gekündigt und vergangene Woche auch schon die Schlüsselübergabe gehabt. Nun haben sie sich schon eine neue Küche gekauft, einen Vertrag mit einer Umzugsfirma geschlossen usw.. Nun kam die Hiobsbotschaft. Die Vermieterin hat sich von ihrem Lebenspartner getrennt und möchte Eigenbedarf anmelden.
Wie ist hier nun die Rechtslage? Was können meine Eltern (mal von einem Rechtsbeistand abgesehen) tun und was ist ihr Recht?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Mfg Anne1789

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zunächst einmal -> Die Wohnung befindet sich bereits im Besitz der Mieter. Das ist gut. Dem Einzug steht also nichts mehr im Weg. Sicherheitshalber würde ich das Schloss austauschen. Dazu ist der Mieter berechtigt, wenn er das alte Schloss aufbewahrt. Das ist deshalb wichtig, um eine sog. "Kalte Räumung" bzw. illegale Inbesitznahme der Vermieterin vor Ihrem Einzugstermin entgegenzuwirken.

Nunmehr würde ich auf die schriftliche Eigenbedarfskündigung der Vermieterin warten. Vorher ist es müßig zu spekulieren.
Es besteht immer die Restmöglichkeit, dass die Vermieterin hier versucht, den Mietvertrag mit einer billigen mündlichen Ausrede wieder loszuwerden - in der Hoffnung auf naive Mieter zu treffen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49238 Beiträge, 17325x hilfreich)

Wann haben Deine Eltern den Mietvertrag denn abgeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anne1789
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wann haben Deine Eltern den Mietvertrag denn abgeschlossen?


Anfang November, kurz nach der Besichtigung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10452 Beiträge, 4638x hilfreich)

Ich würde empfehlen, das Gespräch mit den Vermietern zu suchen. Sowohl den alten wie den neuen. Vielleicht kann man einvernehmlich zu einer Lösung kommen. Wichtig ist jedoch, dass weder die alten noch die neuen Vermieter noch die Mieter zu einer solchen Lösung verpflichtet sind.

Rein rechtlich sollte der Mieter erstmal schauen, ob ein Kündigungsverzicht im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn ja, dann ist eine Vermieterkündigung eh erstmal nicht möglich. Wenn nein, wird es kompliziert.

Der BGH hat festgestellt, dass eine Eigenbedarfskündigung bei kurzer Mietdauern nicht per se unwirksam ist. Sie wäre nur dann unwirksam, wenn beim Abschluss des Mietvertrages der Eigenbedarf absehbar war. Das ist natürlich ein weites Feld.

Allerdings gibt es noch § 574 BGB. Das wäre hier meiner Meinung nach ein Fall für besondere Härte. Ein doppelter Umzug innerhalb von wenigen Monat ist als solcher anerkannt. Nur was würde das bringen? Vielleicht könnte man dann das Mietverhältnis in die Länge ziehen. Ungleich schwerer wäre es, dass Mietverhältnis unbefristet zu verlängern.

Einfacher wäre es sicherlich, wenn entweder der neue Vermieter erstmal keine Kündigung ausspricht oder der Mietvertrag einvernehmlich sofort aufgelöst wird und der Mieter gar nicht erst einzieht. Da wäre dann sicherlich ein finanzieller Ausgleich vom neuen Vermieter sinnvoll, um die Stornierungskosten der Küche bzw. des Umzugsunternehmens abzufedern. Oder der neue Vermieter übernimmt den Kaufvertrag für die Küche.

Ein solcher Deal macht aber natürlich nur dann Sinn, wenn die Mieter dann nicht irgendwann auf der Straße sitzen. Daher würde ich auch Kontakt zum alten Vermieter aufnehmen und fragen, ob die Mieterkündigung der alten Wohnung einvernehmlich aufgehoben werden kann. Vielleicht ist der alte Vermieter ja ganz froh, nicht während eines Corona-Lockdowns neue Miete suchen zu müssen.

1x Hilfreiche Antwort

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