Mietvertrag unterzeichnet, Vermieter will kündigen

7. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schnackels30
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag unterzeichnet, Vermieter will kündigen

Hallo,

eine Freundin hat einen neuen Mietvetrag unterschrieben. Sie erhält Hartz IV und bekommt die Wohnung vom Amt bezahlt. Vermieter und Mieterin haben den Mietvertrag unterschrieben. Dort ist die zu zahlende Miete aufgelistet.

Da die Wohnung derzeit noch besetzt ist, kann sie erst nächsten Monat einziehen. Jetzt hat sich der Vermieter gemeldet und möchte den Mietvertrag rückgängig machen, da er keinen Bescheid vom Arbeitsamt hat, ob er das Geld überhaupt erhält.

Meine Freundin hat nun das Arbeitsamt gebeten, ihr ein Schreiben zu verfassen, in dem das Amt bestätigt, die Miete zu zahlen.

Dieses Schreiben hat sie dem Vermieter vor einigen Tagen gesendet. Er behauptet nun, es nie erhalten zu haben und möchte den Mietvertrag wieder rückgängig machen.

Kann er das so einfach ?

Gruß

Schnackels

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Nein, kann er nicht.

Außerdem kann das angebl. nicht angekommene Schreiben ja sicher von der Mieterin vorgelegt werden - z. B. persönliche Übergabe.

Verträge sind mind. zweiseitige Vereinbarungen, die nie einseitig geändert werden können. Will er die Mieterin loswerden, muss er ihr ein Angebot machen, dass sie nicht ablehnen kann oder (wenn möglich) fristgerecht kündigen.

-- Editiert am 07.10.2010 13:04

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen