Hallo,
eine Freundin hat einen neuen Mietvetrag unterschrieben. Sie erhält Hartz IV und bekommt die Wohnung vom Amt bezahlt. Vermieter und Mieterin haben den Mietvertrag unterschrieben. Dort ist die zu zahlende Miete aufgelistet.
Da die Wohnung derzeit noch besetzt ist, kann sie erst nächsten Monat einziehen. Jetzt hat sich der Vermieter gemeldet und möchte den Mietvertrag rückgängig machen, da er keinen Bescheid vom Arbeitsamt hat, ob er das Geld überhaupt erhält.
Meine Freundin hat nun das Arbeitsamt gebeten, ihr ein Schreiben zu verfassen, in dem das Amt bestätigt, die Miete zu zahlen.
Dieses Schreiben hat sie dem Vermieter vor einigen Tagen gesendet. Er behauptet nun, es nie erhalten zu haben und möchte den Mietvertrag wieder rückgängig machen.
Kann er das so einfach ?
Gruß
Schnackels
Mietvertrag unterzeichnet, Vermieter will kündigen
7. Oktober 2010
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Frage vom 7. Oktober 2010 | 10:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag unterzeichnet, Vermieter will kündigen
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 7. Oktober 2010 | 13:02
Von
Status: Richter (8428 Beiträge, 3789x hilfreich)
Nein, kann er nicht.
Außerdem kann das angebl. nicht angekommene Schreiben ja sicher von der Mieterin vorgelegt werden - z. B. persönliche Übergabe.
Verträge sind mind. zweiseitige Vereinbarungen, die nie einseitig geändert werden können. Will er die Mieterin loswerden, muss er ihr ein Angebot machen, dass sie nicht ablehnen kann oder (wenn möglich) fristgerecht kündigen.
-- Editiert am 07.10.2010 13:04
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