Mietvertrag verlängert sich immer um 1Jahr

26. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag verlängert sich immer um 1Jahr

Hallo
Ich habe einen Mietvertrag in dem steht :

Das Mietverhältnis beginnt am 15.9.2017
Das Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020
Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr sollte vorher nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden

Ist das so rechtens das es sich immer um 1 Jahr verlängert??

Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von Weidmann2016):

Das Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020

Steht in dem Vertrag etwas über den Grund dieser Befristung? Ansonsten ist die unwirksam und du hast einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Die Verlängerung wäre damit hinfällig.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#2
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es steht kein Grund drinne nur das was ich geschrieben habe

Super danke für die Hilfe :)

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#3
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein es steht kein Grund drinne nur das was ich geschrieben habe

Super danke für die Hilfe :)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Klausel ist unwirksam.

Selbst, wenn ein Befristungsgrund angegeben wäre, würde die Verlängerungsoption der Ernsthaftigkeot des Befristungsgrundes widersprechen.

Es handelt sich daher um ein normales unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann.

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#5
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke für die schnelle Antwort und Hilfe
:)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Weidmann2016):
Das Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020

Wenn der Vertrag nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde, das eine normale Mietwohnung ist und das alles ist was zum Thema "Befristung" da drin steht, dann ist wohl die gesamte Klausel ungültig und man kann jederzeit mit gesetzlicher Frist kündgen.


Allerdings war der BGH mal der Meinung, das unt bestimmten Umständen* eine unwirksamen Befristung in einen beiderseitigen Kündigungsverzicht umgedeutet werden könnte (BGH VIII ZR 388/12 )


* Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine planwidrige Regelungslücke unter Berücksichtigung dessen zu schließen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vereinbarten Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Also
Ich habe mit dem Vermieter nie darüber gesprochen oder was vereinbart
Habe nur diese Klausel im Mietvertrag !
Und hatte auch nicht vor ihn darauf anzusprechen !

Danke
VG

Weidmann 2106

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#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Weidmann2016):
Und hatte auch nicht vor ihn darauf anzusprechen !

Dann darfst du dich dann, wenn du kündigen möchtest, eben ggf. davon überraschen lassen, was zu diesem Zeitpuankt dann die Rechtsprechung dazu meint

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#9
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok
Also was ist in dem Fall empfehlenswert?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6443 Beiträge, 2318x hilfreich)

Die Fragestellung lässt offen, um welche Art Mietsache es geht.
Nur wenn es sich bei der Mietsache um Wohnraum handelt wäre die Klausel unwirksam wenn es keine Begründung für die Frist gibt.

Bei Gewerberaum, wäre die Klausel gültig !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

In dem von Harry van Sell zitierten Urteil wurde eine vergleichbare Klausel auf Wunsch des Mieters aufgenommen und der Mietvertrag dann vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt.

Zitat:
Ich habe mit dem Vermieter nie darüber gesprochen oder was vereinbart


Dann bleibt es bei meiner Antwort #4

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von hh):
dem von Harry van Sell zitierten Urteil wurde eine vergleichbare Klausel auf Wunsch des Mieters aufgenommen..


Sehe ich auch so, das ändert nichts.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#13
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist Wohnraum privat genutzt!

Es geht mir dabei auch weniger um die Befristung 3 Jahre als viel mehr darum das sich der Vertrag immer um 1 Jahr verlängert wie bei einem handyvertrag

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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Nochmal:
Die Klausel ist unwirksam. Es bleibt bei meiner Antwort #4

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Weidmann2016
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok
Dann weis ich Bescheid
Danke für eure Hilfe !

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