Hallo
Ich habe einen Mietvertrag in dem steht :
Das Mietverhältnis beginnt am 15.9.2017
Das Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020
Es verlängert sich jeweils um 1 Jahr sollte vorher nicht schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden
Ist das so rechtens das es sich immer um 1 Jahr verlängert??
Wäre schön wenn ihr mir helfen könnt
Mietvertrag verlängert sich immer um 1Jahr
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:
Das Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020
Steht in dem Vertrag etwas über den Grund dieser Befristung? Ansonsten ist die unwirksam und du hast einen unbefristeten MV mit 3 monatiger Kündigungsfrist. Die Verlängerung wäre damit hinfällig.
Nein es steht kein Grund drinne nur das was ich geschrieben habe
Super danke für die Hilfe
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Nein es steht kein Grund drinne nur das was ich geschrieben habe
Super danke für die Hilfe
Die Klausel ist unwirksam.
Selbst, wenn ein Befristungsgrund angegeben wäre, würde die Verlängerungsoption der Ernsthaftigkeot des Befristungsgrundes widersprechen.
Es handelt sich daher um ein normales unbefristetes Mietverhältnis, das jederzeit mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann.
Super danke für die schnelle Antwort und Hilfe
ZitatDas Mietverhältnis wird auf 3Jahre fest abgeschlossen und endet somit am 14.9.2020 :
Wenn der Vertrag nach dem 01.09.2001 geschlossen wurde, das eine normale Mietwohnung ist und das alles ist was zum Thema "Befristung" da drin steht, dann ist wohl die gesamte Klausel ungültig und man kann jederzeit mit gesetzlicher Frist kündgen.
Allerdings war der BGH mal der Meinung, das unt bestimmten Umständen* eine unwirksamen Befristung in einen beiderseitigen Kündigungsverzicht umgedeutet werden könnte (BGH VIII ZR 388/12 )
* Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine planwidrige Regelungslücke unter Berücksichtigung dessen zu schließen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vereinbarten Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre
Also
Ich habe mit dem Vermieter nie darüber gesprochen oder was vereinbart
Habe nur diese Klausel im Mietvertrag !
Und hatte auch nicht vor ihn darauf anzusprechen !
Danke
VG
Weidmann 2106
ZitatUnd hatte auch nicht vor ihn darauf anzusprechen ! :
Dann darfst du dich dann, wenn du kündigen möchtest, eben ggf. davon überraschen lassen, was zu diesem Zeitpuankt dann die Rechtsprechung dazu meint
Ok
Also was ist in dem Fall empfehlenswert?
Die Fragestellung lässt offen, um welche Art Mietsache es geht.
Nur wenn es sich bei der Mietsache um Wohnraum handelt wäre die Klausel unwirksam wenn es keine Begründung für die Frist gibt.
Bei Gewerberaum, wäre die Klausel gültig !!
In dem von Harry van Sell zitierten Urteil wurde eine vergleichbare Klausel auf Wunsch des Mieters aufgenommen und der Mietvertrag dann vom Vermieter wegen Eigenbedarf gekündigt.
Zitat:Ich habe mit dem Vermieter nie darüber gesprochen oder was vereinbart
Dann bleibt es bei meiner Antwort #4
Zitatdem von Harry van Sell zitierten Urteil wurde eine vergleichbare Klausel auf Wunsch des Mieters aufgenommen.. :
Sehe ich auch so, das ändert nichts.
Es ist Wohnraum privat genutzt!
Es geht mir dabei auch weniger um die Befristung 3 Jahre als viel mehr darum das sich der Vertrag immer um 1 Jahr verlängert wie bei einem handyvertrag
Nochmal:
Die Klausel ist unwirksam. Es bleibt bei meiner Antwort #4
Ok
Dann weis ich Bescheid
Danke für eure Hilfe !
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