Mietvertrag von 2000

30. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nik_72
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag von 2000

Hallo zusammen,

meine Frage an euch: ich habe ein Mietvertrag von Sep.2000 und nun zum 31.12 09 ein Kündigung bekommen. Mit dem Satz das die WG renoviert übergeben werden muß, so stand es auch damals in meinem Mietvertag.
Da sich die Gesetze geändert haben, weiß ich nicht ob ich nun wirklich renovieren MUSS.
Bitte um schnellen Rat
Vielen Dank im Voraus!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
und nun zum 31.12 09 ein Kündigung bekommen


War "nun" etwa der 30.12. ?

quote:
so stand es auch damals in meinem Mietvertag.


Wie läßt sich "so" denn in exakte Worte kleiden ?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12318.01.2010 15:10:20
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine grundsätzliche Verpflichtung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand ist nicht zulässig, aber Du solltest mal posten, was wortwörtlich zum Thema Schönheitsreparaturen im Vertrag steht.

Und diese Frage von dem Möchtegernvermieter Blockwart:

quote:
Hätte es denn die WHG nötig ?


Ist nur für den Vermieter wichtig, wenn der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet sein sollte. Der Vermieter kann natürlich gerne die Wohnung renovieren vor der Weitervermietung.





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-- Editiert am 30.12.2009 18:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12331.12.2009 09:39:08
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
ganz altes fer trag oft gut regelung maler.


Aber hallo.




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