Hallo zusammen,
meine Frage an euch: ich habe ein Mietvertrag von Sep.2000 und nun zum 31.12 09 ein Kündigung bekommen. Mit dem Satz das die WG renoviert übergeben werden muß, so stand es auch damals in meinem Mietvertag.
Da sich die Gesetze geändert haben, weiß ich nicht ob ich nun wirklich renovieren MUSS.
Bitte um schnellen Rat
Vielen Dank im Voraus!!
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Mietvertrag von 2000
30. Dezember 2009
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Frage vom 30. Dezember 2009 | 15:30
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietvertrag von 2000
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#1
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 17:22
Von
Status: Praktikant (764 Beiträge, 113x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 17:52
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
und nun zum 31.12 09 ein Kündigung bekommen
War "nun" etwa der 30.12. ?
quote:
so stand es auch damals in meinem Mietvertag.
Wie läßt sich "so" denn in exakte Worte kleiden ?
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#3
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 18:34
Von
Status: Beginner (60 Beiträge, 2x hilfreich)
Eine grundsätzliche Verpflichtung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand ist nicht zulässig, aber Du solltest mal posten, was wortwörtlich zum Thema Schönheitsreparaturen im Vertrag steht.
Und diese Frage von dem Möchtegernvermieter Blockwart:
quote:
Hätte es denn die WHG nötig ?
Ist nur für den Vermieter wichtig, wenn der Mieter nicht zur Renovierung verpflichtet sein sollte. Der Vermieter kann natürlich gerne die Wohnung renovieren vor der Weitervermietung.
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-- Editiert am 30.12.2009 18:35
#4
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 19:01
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 30. Dezember 2009 | 20:05
Von
Status: Lehrling (1065 Beiträge, 205x hilfreich)
quote:
ganz altes fer trag oft gut regelung maler.
Aber hallo.
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