Eine Ein-Mann-Eigentümer-GmbH mit einem eingesetzten Geschäftsführer vermietet ein Objekt. Der Mietvertrag
wird von dem einzigen Gesellschafter der GmbH unterschrieben.
Im Zuge des Mietverhältnisses gab es noch andere Vereinbarungen mündlicher Art. Dies lief einige Jahre gut und unangefochten, doch jetzt gibt es Ärger.
Der einzige Gesellschafter der GmbH sagt er wäre gar nicht befugt gewesen, diese Vereinbarungen zu treffen, Befugnisse hätte lediglich der Geschäftsführer.
Ich will hier nicht auf die Vereinbarungen eingehen, das ist Nebensache. Meine Frage ist:
Ist der Mietvertrag dann überhaupt gültig, da er nicht von dem Geschäftsführer unterschrieben wurde?
Vielen Dank für die Antwort.
Mietvertrag von Gesellschafter unterschrieben
Fragen zur Miete?
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Der Mietvertrag selbst ist wohl gültig, da die GmbH ja all die Jahre widerspruchslos gezahlt hat.
Ob mit allen Inhalten, dazu müsste dann das zustandekommen und die beweisbarkeit geprüft werden.
Pardon, das habe ich wohl falsch formuliert:
Vermieter ist die GmbH, den Vertrag hat der einzige Gesellschafter (der aber nicht Geschäftsführer ist) unterschrieben. Mieter ist eine Einzelfirma.
Nochmal ist der Vertrag gültig, obwohl ein nicht befugter Gesellschafter, statt des GF, diesen Vertrag unterschrieben hat?Wenn ja, wo kann ich das nachlesen? Mieterseits wurde die Unterschrift rechtmäßig geleistet.
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Dann ändere ich den ersten Satz ab:
Der Mietvertrag selbst ist wohl gültig, da die Einzelfirma ja all die Jahre gezahlt und die GmbH widerspruchslos empfangen und gewährt hat (konkludentes handeln).
Nach zu lesen ab § 535 BGB
.
Satz 2 bleibt bestehen.
Zudem wären eventuell §54 Abs. 3 HGB und §§177,179 BGB interessant. Letztlich ist das nur eine Schutzbehauptung nach vielen Jahren, weil ihm irgendwas nicht passt.
ich glaub ich geh mal in einen anderen Zweig, das ist wohl eher gmbh-recht
DANKE total nett, die schnelle auskunft
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