Mietvertrag / vorzeitige Schlüsselübergabe

11. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietvertrag / vorzeitige Schlüsselübergabe

Hallo,
nach langer Zeit habe ich auch mal wieder ein paar Fragen;

ein Bekannter von mir hat sich eine Wohnung angeschaut, direkt verliebt und möchte diese auch unbedingt haben. Da sein MV noch bis Ende Oktober läuft hatte er sich mit der VM einigen wollen, dass der neue MV zum 01.10.2011 läuft. Nun hatte er auch gefragt wie es aussieht, die Schlüssel ein/zwei Wochen eher zu bekommen um schonmal die Möbel rüberzukarren, zu streichen etc. Dann, so die VM, wird der MV aber schon ab Mitte September gültig und dementsprechend auch die Miete fällig.

Nun die Frage; ist es korrekt, dass der VM dann den MV vorzieht weil der neue Mieter schon eher in die Wohnung möchte um zu renovieren? Ist es Kulanz des jeweiligen VM wenn er den neuen Mieter eher in die Räume für diese Arbeiten lässt?

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"in dubio pro reo "

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Ist es Kulanz des jeweiligen VM wenn er den neuen Mieter eher in die Räume für diese Arbeiten lässt?

Ja,denn Vertragsbeginn ist nun mal erst der 01.10.
Vorher hat der Mieter keine Anspruch auf Zugand zur neuen Wohnung.
Außerdem hat er doch offensichtlich selbst die Anmietung erst zu 1.10. gewüscht um selbst die doppelte Miete zu vermeiden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, danke für die schnelle Antwort. Ich dachte mir sowas schon! .. :)

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"in dubio pro reo "

1x Hilfreiche Antwort

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