Hallo,
bei Abschluss von Mietverträgen heißt es doch: Vermieter ist, wer im Kopf des Mietvertrages als solcher bezeichnet ist und den Mietvertrag unterschrieben hat. Vermieter können sowohl mehrere Personen als auch eine ganz oder teilweise rechtsfähige Gesellschaft (z.B. GmbH, OHG, KG, eingetragener Verein) sein.
Kann aber auch ein eingesetzter Hausverwalter als Vertreter für den Vermieter unterschreiben und wenn ja, muss dem Mieter beim Abschluss des Mietvertrages eine Vollmacht vorgelegt werden? Außerdem, wer kann rechtlich gesehen als Verwalter gesehen werden? Auch ein anderer Mieter der schwarz nebenbei die Rasenflächen mäht und dafür vom Vermieter Geld bekommt?
Jemand `ne Idee?
Viele Grüße,
manyana
Mietvertrag - wer kann rechtlich gesehen als Verwalter gesehen werden?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Auch ein anderer Mieter der schwarz nebenbei die Rasenflächen mäht und dafür vom Vermieter Geld bekommt?
Köstlich.
Jede rechtsfähige Person kann bevollmächtigt werden.
Ja, wirklich köstlich, ich lach mich auch grade tot. Nur nächstes Mal den Beitrag richtig durchlesen.
Hinsichtlich der Bezeichnung des Vermieters sollt besonders darauf geachtet werden, dass Vertragspartei und etwaige Vertreter (z.B. Hausverwalter) eindeutig bezeichnet sind.
Das ist eben in meinem Mietvertrag nicht der Fall und wie ich in dem beitrag erwähnt habe lag auch keine Vollmacht vor.
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Ggf. lag ne Vollmacht vor, aber man hat sie Euch nicht gezeigt. Wurde die Vorlage denn schriftlich verlangt ?
Willst Du den Mietvertrag deshalb anfechten ?
Wenn eine Vollmacht nachträglich geschrieben wird und rückdatiert, wie willst Du das beweißen ?
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"Chylla"
Lieber mal den Beitrag richtig schreiben.
Das ist eben in meinem Mietvertrag nicht der Fall und wie ich in dem beitrag erwähnt habe lag auch keine Vollmacht vor.
Wo hast Du das denn erwähnt ?
Aus Deinem Beitrag geht moch nicht einmal hervor, daß Du überhaupt bereits einen Mietvertrag unterschrieben hast.
Also, um auf den Punkt zu kommen:
Worauf willst Du hinaus ?
@ Chylla und Mortinghale
Ok, ich habe mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ja, es liegt ein Mietvertrag vor und ich muss aus familiären Gründen die Wohnung, die ich seit 5 Jahren miete und den Mietzins immer pünktlich zum 1 bezahle, äußerst kurzfristig kündigen. Eine höfliche Anfrage beim Vermieter ob er mich früher rausläßt brachte gar nix, ich darf noch nicht mal einen Nachmieter suchen. Ein Bekannter dem ich das anvertraute hat sich den Mietvertrag angeschaut und festgestellt, dass der Mietvertrag nicht vom Vermieter selbst sondern durch einen Nachbarn unterschrieben wurde mit dem Zusatz vor seinem Namen: i.v. Mein Bekannter meinte auch, dass laut Gesetz ein Mietvertrag schriftlich zu erfolgen hat und dass etwaige Vertreter auf dem Mietvertrag eindeutig zu kennzeichen sind.
Wiki sagt u.a. folgendes zum Mietvertrag:
Zum Abschluss eines Mietvertrages müssen sich die Parteien über Mietgegenstand, Gebrauchszweck und Entgeltlichkeit einigen. Einen Vertrag über die Anmietung von Grundstücken, Wohn- oder Gewerberäumen für längere Zeit als ein Jahr müssen sie schriftlich schließen, sonst gilt er für unbestimmte Zeit und ist schon nach dem ersten Jahr ordentlich kündbar (§§ 550
, 578 BGB
). Im Übrigen können die Vertragsparteien von den gesetzlichen Mietbestimmungen abweichen und den Mietvertrag im Rahmen der Vertragsfreiheit ihren Bedürfnissen anpassen. So können sie nähere Bestimmungen treffen etwa zur Art der Nutzung (Beispiel: der Mieter eines KFZ darf nicht in bestimmte Länder mit hoher Diebstahlquote reisen), zu den Voraussetzungen einer Kündigung oder zum Ersatz von Verwendungen des Mieters auf die Mietsache.
Daraus entnehme ich, dass vielleicht mein Mietvertrag nicht gültig ist und ich diesen im Rahmen der Vertragsfreiheit meinen Bedürfnissen anpassen könnte, sprich kurzfristig kündigen.
Viele Grüße,
manyana
Das sehe ich nicht so.
Der VM könnte sich jetzt nicht darauf berufen, daß der Vertrag nicht von ihm selbst unterzeichnet wurde, weil er etwaige Formfehler selbst zu vertreten hätte.
Du
hast ihn aber auf jeden Fall unterschrieben.
Und nach 5 Jahren ...
(Nötigenfalls kannst Du den Vertrag auch in einen mündlichen bzw. faktischen Vertrag umdeuten).
Was hieße das konkret (mündlichen bzw. faktischen) und welche Auswirkungen hätte dies?
Schau mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Vertragsparteien/vp.htm
Stell dir das mal ungekehrt vor, Du bekommst eine Räumungsklage, weil angeblich der Mietvertrag nicht gültig war. Da würdest Du auch sagen, du hast in gutem Treu und Glauben gehandelt.
Ne, das wird nicht klappen. Find ich auch gar nicht fair, so zu kommen. Der Vermieter hätte bestimmt ein oder zwei Monate Leerstand wenn er dich gleich gehen lässt und das nur weil du ein privates Problem hast.
Es gilt da wahrscheinlich die gesetzliche Kündigungfrist, drei Monate.
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"Chylla"
Was hieße das konkret
Das Ihr auf jeden Fall einen gültigen Vertrag habt.
@ chylla
Das ist relativ was Du da schreibst, Du nennst das nur ein privates Problem ohne die wahren Hintergründe zu kennen? Es soll tatsächlich Fälle geben da wiegt das Aufhebungsinteresse des Mieters stärker als das Bestandsinteresse des Vermieters. Da möchte ich aber an dieser Stelle nicht darauf eingehen.
In diesem Sinne
Viele Grüße,
manyana
Nein, mein Stand ist, wenn es nicht § 543 BGB
ist (z.B. zerrüttetes Mietverhältnis) ist die drei Monatsfrist IMMER einzuhalten.
Bevor diese verkürzte Kündigungsfrist vom Gesetzgeber erlassen wurde, gab es mehrere Urteile die das Aufhebungsinteresse des Mieters stark gewichteten. Nun mit neuem Recht ist sogar bei solchen Härtefällen wie: Schlaganfall, sofortiger Umzug in das Pflegeheim, die drei-Monats-Kündigungsfrist richterlich bestätigt worden.
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"Chylla"
Sogar der Tod bringt einen nicht weiter.
Hm, auf der einen Seite haben wir Verträge mit Formfehlern wo diese im Normalfall in vielen anderen Bereichen nichtig sind und auf der anderen Seite sollen genau dieser Art von Verträgen quasi automatisch in faktische Verträge (die übrigens höchst umstritten sind und massiv abgelehnt werden) umgewandelt und somit legitimiert werden? Hä? Nö. AUßerdem kann es nicht sein, dass wegen irgendwas wichtiges man nicht aus einem Mietvertrag rauskommt. Ok, ich sag Euch mein Problem. Ich fasse es kurz. Ich muss ab nächsten Donnerstag berufsbedingt nach Griechenland. Mein Arbeitgeber hat das eben so entschieden. Nach Deutschland werde ich max. 1-2 Mal im Monat für Wochenende kommen können. Mir wurd auch nahe gelegt, da der Aufenthalt sich über mehrere Jahre hinziehen wird auch meine Familie mitzunehmen. Es gäbe ja auch dort deutsche Schulen. Außerdem, meine Frau ist heute gekündigt worden und da haben wir uns entschlossen, dass meine Frau und mein Kind zurück nach Leipzig ziehen da Sie dort auch sofort bei einem bekannten Unternehmer einen Job sofort bekommen kann. Das heißt, keine Innanspruchnahme von ALG. Sind das keine Gründe? So, jetzt lasse ich Euch in Ruhe und werde morgen anwaltliche Hilfe hizuziehen, ist glaube ich besser
Gute Nacht,
manyana
Sind das keine Gründe?
Jedenfalls keine Gründe für eine fristlose Kündigung.
Versuch das doch mal aus Sicht des VM zu sehen.
werde morgen anwaltliche Hilfe hizuziehen, ist glaube ich besser
Nein, nur teurer.
Uns würde dennoch interessieren, was der Anwalt dazu meinte, wir sind ja lernfähig.
Und ausserdem gibts ja auch Richter mit sehr unterschiedlichen Anschauungen.
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"Chylla"
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